3034/J-BR/2014

Eingelangt am 04.11.2014
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Dr. Dietmar Schmittner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Existenzvernichtung für einen Unternehmer

 

Der Salzburger Unternehmer U. W., Thurnegger Straße  11/1, 5020 Salzburg, beauftragte als selbständiger Unternehmer immer wieder Messenstandaufbauer, die dieses Gewerbe ebenfalls selbständig ausübten. Bei einer Betriebsprüfung der Salzburger Gebietskrankenkasse zweifelte man den Status der  Selbständigkeit der Messestandaufbauer an und „konstruierte“ man sozialversicherungsrechtlich rückwirkend bis 2007 eine unselbständige Erwerbstätigkeit gegenüber dem betroffenen Unternehmer. Dies führte in Folge zu horrenden Nachforderungen, einer existenzvernichtenden Nachzahlung, dem daraus folgenden Insolvenzverfahren und der Einleitung eines Finanzstraf-/Abgabestrafverfahrens. Der betroffene Unternehmer steht vor der Existenzvernichtung und sogar einer Haftstrafe. Durch nicht entsprechende Vertretung vor den Abgabenbehörden war er auch nicht in der Lage seinen Rechtsstandpunkt entsprechend zu begründen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Möglichkeit bleibt dem Unternehmer, seinen Rechtsstandpunkt doch noch zu vertreten und begründet durchzusetzen?

2.    Kann ihn das vor dem bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahren und weiterer Rechtfolgen schützen?

3.    Welche Maßnahmen müsste er setzen, um das Finanzstrafverfahren einstellen zu lassen?

4.    Welche Maßnahmen müsste er setzen, um die aufgelaufenen Zinsen und Finanzstrafzahlungen zu stunden bzw. zu reduzieren?

5.    Wäre es möglich in einem Rechtsvergleich den Standpunkt des Betroffenen im Sinne einer Rechtsschutzwahrung zu vertreten?

6.    Sollte das gesamte Verfahren gegenüber dem betroffenen Unternehmer rechtswidrig sein, - wäre dann ein Schadenersatz bzw. einen Amtshaftung möglich?