3035/J-BR/2014

Eingelangt am 06.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Mag. Christian Jachs Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Tilly-Kaserne in Freistadt

Bei der Präsentation des Reformkonzepts für das Bundesheer 2018 im Zuge der Pressekonferenz am 03. Oktober 2014 haben Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, die Schließung der Tilly-Kaserne in Freistadt angekündigt.

Laut kolportierten Aussagen des Militärkommandanten für OÖ Generalmajor Kurt Raffetseder würde eine Schließung eine Einsparung von rund € 200.000,- an Betriebskosten per anno bringen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

ANFRAGE

1)

Welche Investitionskosten sind notwendig, um für die derzeit in der Tilly-Kaserne stationierten Truppenteile in der Kaserne Fliegerhorst Vogler in Hörsching die notwendigen Räumlichkeiten und die für eine Lehrkompanie im Besonderen erforderlichen infrastrukturellen Ausstattungen zu schaffen?

2)

Welche Folgekosten fallen an, wenn bei einer tatsächlichen Schließung der Tilly- Kaserne zukünftig die Lehrgangsteilnehmer von Hörsching auf den Güpl Geyerhof bei Freistadt zur Gefechtsausbildung transportiert werden müssen?

3)

Welche konkreten Einsparungen ergeben sich nach Abzug aller Folgekosten aus der Schließung der Tilly-Kaserne?

4)

Wie hoch sind die tatsächlichen jährlichen Betriebskosten der Tilly-Kaserne in Freistadt?

5)

Wie liegt die Tilly-Kaserne, gerade was die Wirtschaftlichkeit anlangt, im Vergleich zu anderen Kasernen?

6)

Aufgrund welcher Kriterien wurde die Tilly-Kaserne zur Schließung vorgeschlagen? Wie wurden andere Kasernen bewertet? Oder erfolgt die Schließung auf Grund des laut Medienberichten kolportieren Antrages auf Schließung der Tilly-Kaserne durch den OÖ Militärkommandanten beim Streitkräfteführungskommando in Graz am 25. März 2014 bzw. auf Grund seiner wiederholt medial verbreiteten Aussagen, dass der „Standort in Freistadt unökonomisch wäre”?

7)

Bis dato wurde nur von den Bediensteten der Lehrkompanie gesprochen, welche an den neuen gedachten Standort in Hörsching versetzt werden sollen. Was geschieht mit den Mitarbeitern der Betriebsversorgungstelle der Tilly- Kaserne?

8)

Wie hoch sind die Kosten für die Versetzung des Personals? Mit welchen zusätzlichen Kosten ist zu rechnen, wenn die 50 Bediensteten zu Pendlern werden? Wieviel wird ihre Mobilitätszulage kosten?

9)

Die Fahrtstrecke von der Freistädter Tilly-Kaserne zum FIH Vogler in Hörsching beträgt für Hin- und Rückfahrt ca. 100 km.

Nachdem eine große Zahl der Bediensteten der Tilly-Kaserne aus der Region rund um Freistadt stammt, erhöht sich in den meisten Fällen die Fahrtstrecke noch.

Bei rund 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem durchschnittlichen Treibstoffverbrauch von 6 l pro 100 Km bei einem    durchschnittlichen Treibstoffpreis von € 1,30 belaufen sich die alleine die Treibstoffkosten für einen Bediensteten per anno auf rund € 1.700,-.

Bei 50 Bediensteten, welche durch die Schließung zu Pendlern werden, würden Kosten von bis zu € 80.000,- per anno anfallen.

Eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus dem Großraum Freistadt nach Hörsching ist auf Grund des nützbaren Angebotes auf Grund der notwendigen Zeitressourcen absolut unzumutbar.

Wenn man weiters davon ausgeht, dass gerade bei Bediensteten einer Lehrkompanie in bestimmten Zeiträumen sehr viele Mehrdienstleistungen anfallen, welche zum größten Teil mittels Zeitausgleich abgegolten werden, ist auch die Bildung möglicher Fahrgemeinschaften äußert schwierig.

In welcher Relation stehen diese Folgekosten zu den tatsächlich möglichen Einsparungen durch eine Schließung des Standortes?

10)

Wäre statt der Schließung einer Kaserne im ländlichen Raum, welche eine qualitativ überall anerkannte und hochwertige Ausbildung für angehende Kadersoldaten des ÖBH bietet, und den mit der Absiedelung anfallenden und nicht absehbaren Folgekosten nicht gerade der Erhalt dieser intakten und infrastrukturell bestens ausgestatteten Freistädter Tilly-Kaserne aus betriebswirtschaftlichen und regionalpolitischen Überlegungen ausgesprochen sinnvoll und notwendig?