3057/J-BR/2014

Eingelangt am 18.12.2014
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ANFRAGE

 

der BundesrätInnen Marco Schreuder, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Strafverfahren Stefan Templ

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Stephan Templ wurde wegen falscher Angaben bei einem Restitutionsantrag am 6.6.2014 (20 Bs 82/ 14a) strafgerichtlich verurteilt. Sein Rechtsvertreter Robert Amsterdam hat nun eine Anregung zur Wiederaufnahme an den Leiter der Generalprokuratur Herrn Dr. Werner Pleischl übermittelt. In zahlreichen Medienberichten wird von einem „Justizskandal“ gesprochen, da im Urteil die Republik als Geschädigter genannt wird, die Finanzprokuratur in einem Schreiben an Templs Rechtsvertreter jedoch darauf hinwies, dass weder beim Bund noch bei der Bundesimmobiliengesellschaft „ein zivilrechtlich ernsthafter Schaden“ entstanden sei.

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Hat die Generalprokuratur aufgrund der vorliegenden Umstände eine außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache beantragt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Haben Sie oder werden Sie die Generalprokuratur dazu anregen bzw. anweisen, einen Antrag auf außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache zu beantragen?

4.    Wenn nein, warum nicht?