3057/J-BR/2014
Eingelangt am 18.12.2014
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ANFRAGE
der BundesrätInnen Marco Schreuder, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Strafverfahren Stefan Templ
Stephan Templ wurde wegen falscher Angaben bei einem Restitutionsantrag am 6.6.2014 (20 Bs 82/ 14a) strafgerichtlich verurteilt. Sein Rechtsvertreter Robert Amsterdam hat nun eine Anregung zur Wiederaufnahme an den Leiter der Generalprokuratur Herrn Dr. Werner Pleischl übermittelt. In zahlreichen Medienberichten wird von einem „Justizskandal“ gesprochen, da im Urteil die Republik als Geschädigter genannt wird, die Finanzprokuratur in einem Schreiben an Templs Rechtsvertreter jedoch darauf hinwies, dass weder beim Bund noch bei der Bundesimmobiliengesellschaft „ein zivilrechtlich ernsthafter Schaden“ entstanden sei.
Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende
1. Hat die Generalprokuratur aufgrund der vorliegenden Umstände eine außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache beantragt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie oder werden Sie die Generalprokuratur dazu anregen bzw. anweisen, einen Antrag auf außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache zu beantragen?
4. Wenn nein, warum nicht?