Eingelangt am 19.01.2015
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ANFRAGE
der
BundesrätInnen Heidi Reiter, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Gesundheitsberuferegister
BEGRÜNDUNG
Im Sommer 2013 wurden die legistischen
Vorbereitungen zur Einrichtung eines Gesundheitsberuferegisters
abgeschlossen. Inzwischen sollte es also möglich sein abzuschätzen,
ob es dadurch zu einer verbesserten Bedarfs-und Resourcenplanung im
Gesundheitswesen kommt, oder ob damit nicht vor allem wiederum eine
verstärkte Bürokratisierung , eine Aufblähung der Verwaltung
einhergeht.
Die unterfertigenden BundesrätInnen
stellen daher folgende
ANFRAGE
- Das Gesundheitsberuferegister wird von der
Arbeiterkammer geführt. In welcher Form gibt es eine
Qualitätssicherung durch das Ministerium?
- Wurde für die Führung des
Registers eine Ausschreibung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
- Es sollten Registrierungsbeiräte
eingerichtet werden, in denen alle Berufsgruppen vertreten sind. Gibt es
diese Beiräte mittlerweile, wenn ja, wie setzen sie sich zusammen,
wie oft haben sie getagt, welche Kosten sind entstanden/entstehen daraus
und wer trägt diese?
- Wie hoch ist der Kostenbeitrag, den nicht
AK-Mitglieder zu entrichten haben?
- Wie hoch sind die Kosten für einen
Berufsausweis und wie viele wurden mittlerweile ausgestellt?
- Wie hoch ist der Aufwand für das
Register von Seiten der Krankenhäuser? (Bitte exemplarisch ein
kleines und eine Uni-klinik anführen) und wer übernimmt die
daraus resultierenden Kosten?
- Inwieweit und in welcher Form wurden die
Vorarbeiten des Verbands der medizinisch-technischen Dienste und des
Gesundheits-und Krankenpflegeverbands miteinbezogen?