3062/J-BR/2015

Eingelangt am 18.02.2015
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Anfrage

 

des Bundesrates Jenewein

und Kollegen

betreffend fälschliche Behauptung einer illegalen Kundgebung


Wiederholt hat es am 30. Jänner 2015 in den Medien die Darstellung gegeben, wonach während des Akademikerballes in der Verbotszone am Heldenplatz eine "illegale Kundgebung" der FPÖ stattgefunden hat, die von der Polizei aufgelöst werden musste. Die Verwirrung dürfte eine Meldung der LPD-Wien auf Twitter ausgelöst haben, die ihren vornehmlich linken Followern den Eindruck vermitteln wollte, dass es sich bei der Standkundgebung um "Ballbesucher" gehandelt habe, die hier illegal gehandelt hätten. Diese Darstellung ist falsch und hat dazu geführt, dass sowohl in der ORF-Sendung Wien-heute aber auch in der ZIB 1 von einer illegalen FPÖ Demonstration berichtet wurde, die aufgelöst werden musste.

Bis dato gab es keine Richtigstellung der LPD-Wien dazu.

Dazu ist festzuhalten, dass diese Kundgebung der Wiener FPÖ selbstverständlich ordnungsgemäß angemeldet war und am 26.1.2015 im Zuge einer Besprechung in den Räumlichkeiten der LPD-Wien nicht untersagt wurde. Die Niederschrift mit der Aktenzahl A3/1320/2015 OZ1 hält wörtlich fest, dass die ursprünglich angemeldete Kundgebung auf folgende Örtlichkeit "modifiziert" wird: Heldenplatz, unmittelbar anschließend an das Erzherzog-Karl-Denkmal auf der Fläche bis zur Bühne der dort stattfindenden Veranstaltung.

Im Zuge der Standkundgebung wurden die freiheitlichen Teilnehmer, die allesamt keine Ballbesucher waren, vor Ort aufgefordert, die Transparente "umzudrehen", damit sich die Linksextremen durch die Aufrufe "Kein Gesinnungsterror" und "Meinungsfreiheit ist unteilbar" nicht provoziert fühlen. Obwohl es schon mehr als bezeichnend ist, dass man sich als Demokrat von solchen Aussagen überhaupt provoziert fühlen kann,  wurden die Transparente beschlagnahmt, die Stand-kundgebung jedoch NICHT behördlich aufgelöst. Warum die LPD-Wien über Twitter hier eine Falschmeldung lancierte und so den Eindruck einer illegalen FPÖ-Demonstration in den Raum stellte, ist nicht nachvollziehbar.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Warum wurde auf Twitter von der LPD-Wien die Demonstration als illegal bezeichnet?

2.    Wer ist dafür verantwortlich?

3.    Wurde die Demonstration vielleicht entgegen der Niederschrift (Aktenzahl A3/1320/2015 OZ1) doch untersagt?

4.    Wenn ja, warum wurde sie untersagt?

5.    Wenn ja, wurde das Schreiben mit der Aktenzahl A3/1320/2015 OZ1 fälschlich ausgestellt?

6.    Wenn nein, warum wurden die Transparente beschlagnahmt, obwohl die politische Kundgebung nicht untersagt war?

7.    Welche Schritte werden Sie gegen diese Willkür setzen?

8.    Warum wurde die Kundgebung NICHT behördlich aufgelöst, wenn diese illegal gewesen wäre, so wie von der LPD-Wien auf Twitter behauptet?

9.    Wollte die LPD-Wien auf Twitter der FPÖ mit dieser Aktion rechtswidriges Handeln unterstellen?

10. Wenn nein, warum hat die LPD-Wien bislang nicht auf die Aufforderung der Klarstellung reagiert?

11. Wie werden Sie die Rechtsicherheit bei Kundgebungen für die Veranstalter nicht untersagter politischer Kundgebungen in Zukunft gewährleisten?