3063/J-BR/2015

Eingelangt am 06.03.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Bundesräte

an den Bundeskanzler

 

betreffend Schlechterstellung der Öffentlich Bediensteten durch die Dienstrechtsreform 2015

 

 

Die Dienstrechtsreform 2015 wurde ohne Begutachtung und auch ohne finanzielle Abschätzung in den Erläuterungen, welche auch noch mager und inhaltslos waren, im Jänner dieses Jahres durch das Parlament gepeitscht.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch sind die Kosten für die gegenständliche Dienstrechtsreform in absoluten Zahlen?

2.     Wie hoch ist der Unterscheid zu den bisherigen Besoldungskosten (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Positionen und aufgerechnet auf die nächsten 5 Jahre)?

3.     Wie hoch ist der Unterschied zu den bisherigen Pensionskosten (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Positionen und aufgerechnet auf die kommenden 5 Jahre)?

4.     Wie hoch sind die administrativen und verwaltungstechnischen Kosten für die Umstellung des bisherigen Durchrechnungssystem auf das neue Besoldungsdienstsystem (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Positionen)?

5.     Warum wurde bei der Umstellung in das neue Besoldungsdienstsystem in Bezug auf die im § 169c/3 GehG mit der dort vorgesehenen Vorgehensweise der Einstufung in die nächstniedrigere Gehaltsstufe einen finanziellen Nachteil der betroffenen Bediensteten (finanzieller Verlust bis zur nächsten Vorrückung bzw. Wirksamwerden einer allfälligen Ergänzungszulage) bewusst in Kauf genommen?

6.     Warum wurde bei dieser Umstellung in das neue Besoldungsdienstsystem in Bezug auf die im § 169c/3 GehG nicht eine Einstufung in die nächsthöhere Gehaltsstufe in Erwägung gezogen, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?