3065/J-BR/2015

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Dr. Dietmar Schmittner

und weiterer Bundesräte

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend temporäres Tempo 80 auf der Westautobahn im Bereich Salzburg Stadt

 

 

Auf einem rund 10 Kilometer langem Abschnitt der Westautobahn im Bereich der Stadt Salzburg (Autobahnauffahrt Nord – Walserberg) wurde ab Mitte Februar 2015 aufgrund §§ 10 und 14 IG-L per VBA temporär Tempo 80 verordnet.

 

Ziel ist laut § 1 der Verordnung ist die Verringerung der durch den Verkehr im Salzburger Zentralraum verursachten Immissionsbelastung durch den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) im Interesse eines dauerhaften Schutzes der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen.

 

Gemäß § 14 IG-L ist bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Autobahnen oder Schnellstraßen betreffen, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Techno-logie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Werden die Geschwindigkeitsbe-schränkungen länger als 3 Monate angeordnet, ist darüber hinaus mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie das Einvernehmen herzustellen.

 

Da bereits der Tempo 80 Testbetrieb in diesem Bereich der Westautobahn großen Unmut und Unverständnis hervorgerufen hat, stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Inwieweit waren Sie in die Entscheidung des Landes Salzburg, ab Mitte Feber eine temporäres Limit vom 80 km/h zu verordnen, eingebunden?

2.     Haben Sie zum entsprechenden Verordnungsentwurf eine Stellungnahme abgegeben?

3.     Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

4.     Wenn nein, aus welchen Gründen haben Sie darauf verzichtet?

5.     Wo und jeweils seit wann gibt es auf welchen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen?

6.     Wie häufig wurden aufgrund der Luftgüte Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnet und für welche Zeitdauer wurde diese jeweils im Schnitt verordnet?

7.     Wo und seit wann gibt es auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen temporäre Tempo 80-Beschränkungen in diesem Zusammenhang?

8.     Worin unterscheiden sich Autobahnabschnitte, wo aufgrund IG-L temporär Tempo 100 bzw. Tempo 80 verordnet wird?

9.     Inwieweit haben temporäre luftgüteabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen tatsächlich die Luftgüte verbessert?

10.  Inwiefern ist gesichert, dass diese Verbesserungen tatsächlich auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen zurückzuführen sind, zumal Vergleiche gerade in Salzburg erhebliche Schadstoffrückgänge von 2013 auf 1014 auch ohne Veränderungen beim Tempolimit ergaben?

11.  Können Sie ausschließen, dass derartige Tempolimits sogar kontraproduktiv sind, wie sich dies etwa bei einer Untersuchung der TU-Wien über die Auswirkungen von Tempo 30 herausstellte?

12.  Warum haben Sie entsprechend dem IG-L das Einvernehmen bzgl. der temporären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h hergestellt, d.h. ihre Zustimmung gegeben?

13.  Haben Sie Ihre Entscheidung davon abhängig gemacht, inwieweit Salzburg weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte setzt? Wenn ja, welche waren das?