3067/J-BR/2015

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Dr. Dietmar Schmittner

und weiterer Bundesräte

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen der Hypo-Abwicklung auf das Land Salzburg

 

Das Land Salzburg kommt nach dem finanziellen Desaster aufgrund des im Dezember 2012 bekannt gewordenen Spekulationsskandals nicht zur Ruhe.

Nunmehr bedrohen mögliche Zahlungen und Haftungsübernahmen in Milliardenhöhe im Zuge der Hypo-Abwicklung die Finanzen des Landes Salzburg.

Nach dem von Finanzminister Schelling verhängten Zahlungsstopp für die Hypo-Abbaugesellschaft Heta genau am Tag der Gemeinderatswahl in Kärnten am 1.3.2015 drohen den Bundesländern immense finanzielle Forderungen im Zuge der Hypo-Abwicklung. Spätestens seit dem Tag der Kärntner Gemeinderatswahl herrscht daher bei allen 9 Bundesländern Alarmstufe rot; sogar eine Krisensitzung der zuständigen Landespolitiker war die Folge.

Besonders betroffen von der Hypo-Abwicklung ist das Bundesland Salzburg. Laut orf.at vom 5.3.2015 muss die Salzburger Landeshypo für den geplanten Schuldenschnitt bei der Heta, der Abbaugesellschaft der Kärntner Hypo, rund 160 Millionen Euro aufbringen. ÖVP-Finanzreferent Christian Stöckl sagte unmittelbar nach der Sitzung, dass das Land (Salzburg) nicht für die Landes-Hypo einspringen werde. Salzburg sei laut einem Rechtsgutachten aus dem Jahr 2006 ein Ausnahmefall.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Inwieweit musste das Bundesland Salzburg bisher für die HAA Zahlungen leisten bzw. Haftungen übernehmen?

2.     Wie hoch sind laut derzeitigem Stand im Zuge der Hypo-Abwicklung auf das Bundesland Salzburg zukommenden Zahlungen bzw. Haftungsübernahmen?

3.     Wie hoch sind die auf das Bundesland Salzburg maximal möglich zukommenden Zahlungen bzw. Haftungsübernahmen im Zuge der Hypo-Abwicklung?

4.     Wird die Ansicht von ÖVP-Finanzreferent Christian Stöckl aufgrund des von ihm zitierten Rechtsgutachtens – „Salzburg sei ein Ausnahmefall“ – von Ihnen und dem BMF vollauf geteilt und welche „Vorteile“ ergeben sich dadurch für Salzburg?

5.     Werden die aufgrund der Hypo-Abwicklung zukommenden Belastungen für die einzelnen Bundesländer bei den laufenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich bzw. bei der geplanten Steuerreform berücksichtigt?

6.     Wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welchen einmaligen bzw. welchen längerfristigen Maßnahmen?

7.     Wenn nein, weshalb werden die Bundesländer nur als Zahler im Zuge der Hypo-Abwicklung herangezogen ohne ihnen seitens des Bundes eine Hilfestellung bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen zu geben?