3069/J-BR/2015
Eingelangt am 30.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Jenewein
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Zentrales Waffenregister 2
Auf die Frage, welcher Mehrwert durch das Zentrale Waffenregister für das Bundesministerium für Inneres entsteht, aus der Anfrage 3023/J-BR/2014 betreffend „Zentrales Waffenregister“ des Bundesrates Jenewein, antwortete die Bundesministerien für Inneres unter 2796/AB-BR/2014 folgendes:
„Die zentrale Speicherung von Schusswaffen trägt wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bei, da sowohl die Waffenbehörden als auch die Sicherheitsbehörden durch Einsichtnahme in das ZWR rasch die Herkunft einer Schusswaffe feststellen können. Überdies ist festzuhalten, dass Österreich damit auch einer verpflichtenden Vorgabe der EU nachkommt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: