3069/J-BR/2015

Eingelangt am 30.03.2015
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Anfrage

 

 

des Bundesrates Jenewein

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zentrales Waffenregister 2

 

 

Auf die Frage, welcher Mehrwert durch das Zentrale Waffenregister für das Bundesministerium für Inneres entsteht, aus der Anfrage 3023/J-BR/2014 betreffend „Zentrales Waffenregister“ des Bundesrates Jenewein, antwortete die Bundesministerien für Inneres unter 2796/AB-BR/2014 folgendes:

 

„Die zentrale Speicherung von Schusswaffen trägt wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bei, da sowohl die Waffenbehörden als auch die Sicherheitsbehörden durch Einsichtnahme in das ZWR rasch die Herkunft einer Schusswaffe feststellen können. Überdies ist festzuhalten, dass Österreich damit auch einer verpflichtenden Vorgabe der EU nachkommt.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie oft haben die Sicherheitsbehörden seit 1. Juli 2014 durch Einsichtnahme in das ZWR die Herkunft einer Schusswaffe der Kategorie C festgestellt?
  2. Wie wurde durch das rasche Feststellen der Herkunft einer Schusswaffe der Kategorie C die öffentliche Sicherheit erhöht?