3076/J-BR/2015

Eingelangt am 07.05.2015
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Anfrage

der Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionsreform - wichtige nächste Schritte

Die Steuerreform ist beschlossen, eine wichtige und notwendige Entlastung für viele Österreicherinnen und Österreicher. Jetzt geht es darum, rasch weitere Reformen anzugehen, um unser Land zukunftsfit zu machen.

Nach dem letzten Bericht der Pensionskommission ist eine politische Diskussion um die automatische Anpassung des Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung entstanden. Die Pensionskommission hat dabei festgehalten, dass sich das Finanzierungsloch im österreichischen Pensionssystem nicht wie bisher erwartet 2030, sondern "erst" 2033 verdoppelt. Das ist keineswegs als Entwarnung zu verstehen, sondern vielmehr als dringender Handlungsauftrag, den Pensionsantritt an die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung anzupassen. Österreich gehört gemeinsam mit Slowenien, den Niederlanden und Belgien zu den einzigen Ländern in Europa, die diese Anpassung noch nicht durchgeführt haben und damit die Politik entscheidet, wann die Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden. (Quelle: OECD). In allen anderen Ländern treffen diese Entscheidung die angehenden Pensionisten und Pensionistinnen selbst. Die zu erwartenden Pensionsbezüge passen sich der steigenden Lebenserwartung an, was wiederum ein Anreiz für Menschen ist, länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Auch die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters ist eine weitere wichtige Maßnahme, um die Pensionen zu sichern. Viele haben Interesse, länger zu arbeiten, wenn es entsprechend attraktiv ist.

Grundsätzlich gibt es 4 Möglichkeiten, die Pensionen langfristig abzusichern: höhere Einzahlungen, höhere Zuschüsse aus dem Budget, niedrigere Pensionen, oder ein höheres Pensionsantrittsalter, wobei aus Sicht der Unterzeichner nur letztere Möglichkeit in Frage kommt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Bundesräte an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

ANFRAGE:

1.      Welche der 4 oben genannten Möglichkeiten zur Absicherung der Pensionen präferieren Sie?

2.     Was wurde von Ihnen unternommen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben?

3.     Wie waren die Auswirkungen?

4.     Wurden beispielsweise die Rehabilitationsgeldbezieher in Ihre Berechnungen mit einbezogen?

5.     Denken Sie neben dem bloßen Herausrechnen von Personengruppen aus der Pensionsstatistik auch an strukturelle Reformen?

6.     Wie stehen Sie zur automatischen Anpassung des Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung?

7.     Warum wollen Sie diese nicht wie in fast allen anderen Europäischen Staaten bereits geschehen, umsetzen?

8.     Wer soll Ihrer Ansicht nach die Entscheidung treffen, wann man aus dem Er­werbsleben ausscheidet: der Mensch oder die Politik?

9.     Wie hoch wird nach Ihren Berechnungen das Finanzierungsloch im österrei­chischen Pensionssystem im Jahr 2030 sein?