3077/J-BR/2015

Eingelangt am 20.05.2015
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Anfrage

des Bundesrates Herbert

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstfahrzeuge der Exekutive

 

Der Anfragebeantwortung 1112/AB, XXIII. GP, konnte entnommen werden:

Der Fuhrpark der Bundespolizei umfasst derzeit 3.978 Stück PKW, die sich in folgende Modelle gliedern:

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


Anfrage:

 

1.    Wie viele Dienstfahrzeuge stehen derzeit insgesamt bei der Polizei im Einsatz, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Dienststellen?

2.    Wie viele dieser Dienstfahrzeuge sind Zivilfahrzeuge, aufgeschlüsselt auf die zugewiesenen Dienststellen?

3.    Wie viele dieser Dienstfahrzeuge sind Spezialfahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit technischer Spezialausrüstung oder einsatzbezogenen Auf- oder Einbauten, aufgeschlüsselt auf die zugewiesenen Dienststellen?

4.    Wie viele Dienstfahrzeuge wurden in den vergangenen 5 Jahren ausgeschieden, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Dienststellen?

5.    Wie viele neue Dienstfahrzeuge wurden im Gegensatz dazu in den vergangenen 5 Jahren neu angeschafft, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Dienststellen?

6.    Wie hoch sind die Gesamtkosten für den motorisierten Fuhrpark, aufgegliedert auf die zugewiesenen Dienststellen?

7.    Wie viele dieser Fahrzeuge sind davon mit Leasingverträgen finanziert und wie hoch sind die Kosten dafür, aufgegliedert auf die zugewiesenen Dienststellen?

8.    Sind für die nähere Zukunft weitere Anschaffungen von Dienstfahrzeugen geplant?

9.    Wenn ja, um welche Fahrzeuge handelt es sich dabei und welchen Dienststellen sollen diese zugewiesen werden?

10. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese Erweiterung des motorisierten Fuhrparks und von wem werden diese Kosten budgetär getragen?