3080/J-BR/2015

Eingelangt am 03.06.2015
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ANFRAGE

 

der BundesrätInnen Heidi Reiter Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Enthornen von Ziegen wird europaweit als tierschutzrelevant angesehen. Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat am 6. November 1992 eine Empfehlung für das Halten von Ziegen verabschiedet, in der es unter Art. 28 Zif. 5 heißt, dass das Zerstören der Hornanlage bei Zicklein aufgrund der besonderenSchädelanatomie der Tiere selbst unter Narkose einen schwierigen Eingriff darstellt („due to the anatomy of the kid’s skull, disbudding even under anaesthesia is a difficult procedure“).

 

In einer Tierschutzratssitzung vom 5.4.2011 im BMG wurde unter TOP 6 der Entwurf zur Änderung der ersten Tierhalteverordnung diskutiert. Bezug nehmend auf Pkt. 6a, Anlage 4 (Ziegen) wurde ohne Gegenstimme ein Antrag beschlossen, in dem das BMG ersucht wurde, die Haltungsanforderungen für Ziegen überarbeiten zu lassen, besonders in Hinblick auf Platzbedarf und bauliche Ausstattung. In einem weiteren Beschluss wurde der zuständige Minister ersucht in Zusammenarbeit mit dem BMLFUW die Fortbildung der ZiegenhalterInnen im Hinblick auf die umzusetzenden Ergebnisse der Studie „Haltung von behornten und unbehornten Milchziegen in Großgruppen“ von Univ. Prof. Dr. Susanne Waiblinger/ Inst. f. Tierhaltung und Tierschutz zu forcieren. Das alles in dem Kontext, dass nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 2015 (die auch als zu lang kritisiert wurde) ein endgültiges Enthornungsverbot von Ziegenkitzen erfolgen kann.

 

 

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende


ANFRAGE

 

 

  1. Laut ‚Grünem Bericht‘ 2014 lag der Ziegenbestand in Österreich 2013 bei 72.068.

a)    Wie viele dieser Ziegen wurden enthornt?

b)    Wie viele Ziegen werden behornt gehalten?

c)    Wie groß ist die Anzahl der Ziegen in Österreich, die genetisch hornlos sind?

  1. Gibt es in Österreich ein Enthornungsverbot von Ziegenkitzen?
  2. Wenn ja, wird es entsprechend kontrolliert und was haben diese Kontrollen ergeben?
  3. Gibt es Bestrebungen, ggf. die Enthornung von Ziegenkitzen in Zukunft wieder zuzulassen?
  4. Wenn ja, unter welchen Bedingungen und auf Grund welcher (neuer) wissenschaftlicher Erkenntnisse?
  5. Werden in Österreich die Verletzungen durch nicht enthornte Ziegen erfasst?

Wenn ja bitte um Auflistung nach Art der Verletzung, Betriebsgröße und Betriebsart.

  1. Welche wissenschaftlichen Studien liegen dem BMG über die Auswirkungen der Enthornung von Ziegenkitzen vor?
    1. Welche bleibenden Schäden tragen Ziegenkitze laut den wissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Enthornung?
    2. Gibt es Totalausfälle durch die Enthornung der Ziegenkitze, wenn ja, wie viele (bitte um prozentuelle Aufschlüsselung)?
    3. Hat die Enthornung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Ziegen?
    4. Wie effektiv ist die Schmerzausschaltung bei der Enthornung von Ziegenkitzen?

8. Inwieweit und in welcher Form wurde dem Ersuchen des TSR, die Fortbildung der ZiegenhalterInnen im Hinblick auf die umzusetzenden Ergebnisse der „Ziegenstudie“ (s. Einleitung) zu forcieren, Folge geleistet.

  1. Die ARGE-„Eingriffe am Tier“ hat ihre Arbeit beendet – zu welchem Ergebnis kam sie betreffend Enthornung von Ziegenkitzen?
  2. Ist es richtig, dass die Enthornung  „nur“ Großbetriebe mit mehr als 200 Stück betrifft?
  3. Gruppenhaltung weiblicher Familiengruppen funktioniert angeblich auch bei behornten Tieren problemlos. Wird über diese Haltungsform entsprechend informiert?
  4. Warum soll diese Haltungsform Großbetrieben nicht zumutbar sein (eine Enthornung den Kitzen sehr wohl?)?