3094/J-BR/2015

Eingelangt am 30.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Peter Samt

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in der Bellaflora-Halle in der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz (Bezirk Graz-Umgebung)

Derzeit sind rund 400 Flüchtlinge in der Bellaflora-Halle in Feldkirchen untergebracht. „Die Balkanroute hat sich verlagert, nun kommen täglich Hunderte Flüchtlinge über die Grenzübergänge Spielfeld und Bad Radkersburg in die Steiermark. An die Grenze gebracht werden sie in slowenischen Bussen“, wird in der „Kleinen Zeitung“ am 20.10.2015 berichtet.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/4847941/Asvlkrise Seit-Mitternacht-1000- Ankunfte-in-der-Steiermark)

Aus einer Amtlichen Mittelung der Marktgemeinde Feldkirchen geht hervor: „Es handelt sich dabei um eine humanitäre Noteinrichtung nach dem Sicherheitspolizeigesetz und gilt ausschließlich zur kurzzeitigen Unterbringung von illegalen Migrantlnnen auf der Reise in ein anderes Land! Es ist kein Verteilzentrum und keine Asylunterkunft und ist zeitlich begrenzt. Diese Maßnahme dient zum Schutze der Bevölkerung und zur Hilfe für Schutz suchende Migrantlnnen und erfordert unser aller Verständnis, aber auch unsere Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit“.

(Quelle: Homepage Marktgemeinde Feldkirchen, Amtliche Mitteilung - Transfer- und Notunterkunft)

Es ist fraglich, ob ein ehemaliger Blumenmarkt baulich geeignet ist, um Flüchtlinge unterzubringen und alle brandschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE:

1.    Wie viele Flüchtlinge sollen dort maximal untergebracht werden?

2.    Bis zu welchem Datum ist die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsquartier geplant?

3.    Wie lange ist die Aufenthaltsdauer der einzelnen Flüchtlinge im Durchschnitt?

4.    Welche Flüchtlinge sind derzeit untergebracht (Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche)?

5.    Wie viele der in Feldkirchen untergebrachten Flüchtlinge haben bis zum derzeitigen Zeitpunkt um Asyl angesucht?

6.    Sollen in der Bellaflora-Halle ausschließlich sogenannte Transitflüchtlinge oder auch solche, die einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, untergebracht werden?

7.    Wurden Flüchtlinge, die an der Grenze nicht registriert wurden, im Nachhinein registriert?

8.    Sind in der Bellaflora-Halle noch bauliche Maßnahmen geplant?

9.    Wenn ja, weiche Kosten verursachen die baulichen Maßnahmen und wer trägt diese?

10.Wer trägt die Kosten für die bereits installierten Dusch- und Sanitärcontainer?

11. Wurden alle brandschutzrechtlichen Voraussetzungen im Voraus abgeklärt und erfüllt?

12.Wenn nein, wer trägt die Kosten für den notwendigen Umbau und die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen?

13.Wenn nein, wer trägt die Haftung dafür?

14.Wer ist Vermieter des Gebäudes und wie hoch sind die monatlichen Mietkosten?

15. Für wie lange wurde ein Mietvertrag abgeschlossen?

16. Wie  hoch sind die monatlich laufenden Betriebskosten des Gebäudes und wer trägt diese?

17.Welche Verträge wurden für die Betreuung der Flüchtlinge abgeschlossen?

18.Wer ist der Vertragspartner?

19.Wie viel Betreuungspersonal wird vor Ort eingesetzt?

20. Wie hoch beziffern sich die daraus entstehenden Kosten?

21. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Betreuung, aufgeschlüsselt nach Leistung und Vertragspartner?

22. Von wem und mit welchen Kosten erfolgt die medizinische Betreuung der Flüchtlinge?

23. Über wie viele Dienstposten verfügt die Polizeidienststelle in Feldkirchen bei Graz?

24. Wie viele Polizeiplanstellen im Bezirk Graz-Umgebung sind derzeit nicht besetzt?

25. Wie viele dieser Beamten sind derzeit an Einsatzorten außerhalb ihrer Dienststellen eingesetzt?

26. Ist geplant, zusätzliche Polizeidienstposten zu schaffen?

27. Wenn ja, wie viele Dienstposten werden geschaffen und bis wann?

28. Wurden dem Transitquartier in Feldkirchen Exekutivbeamten dienstzugeteilt?

29. Wenn ja, von welchen Dienststellen wurden sie abgezogen?

30. Wie wird der Personalabgang an den betroffenen Dienststellen kompensiert?

31. Kann der uneingeschränkte Dienstbetrieb in den betroffenen Polizeidienststellen gewährleistet werden?

32. Kam es im Umfeld der Unterkunft zu Polizeieinsätzen?

33. Wenn ja, wie viele Beamte waren im Zuge dieser Vorfälle im Einsatz?

34. Wenn ja, auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieser Einsätze?

35. Wenn ja, gab es im Zuge dieser Einsätze verletzte Beamte?

36. Wenn ja bei 34, wie viele?

37. Wenn ja, gab es im Zuge dieser Einsätze andere verletzte Personen?

38. Wenn ja bei 36, wie viele?

39. Wurden im Zuge der Einsätze Personen angehalten bzw. festgenommen?

40. Wenn ja, wie viele?

41. Wenn ja, wie viele Personen davon befinden sich nach wie vor in Haft?

42. Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt? Welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?

Wien, den 29.10.2015