3097/J-BR/2015

Eingelangt am 30.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Baumax-Filiale in der Stadtgemeinde Leoben

Der Leobener Bürgermeister und der Bezirkshauptmann teilten im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. Oktober 2015 mit, dass im Gebäude des ehemaligen Baumax in Leoben ab November 2015 bis zu 450 Flüchtlinge unter Anwendung des „Durchgriffsrechts“ des Bundes untergebracht werden sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE:

1.   Ab welchem Datum sollen die Flüchtlinge in der ehemaligen Baumax-Filiale in Leoben untergebracht werden?

2.    Wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden?

3.    Bis zu welchem Datum ist die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsquartier geplant?

4.    Wie lange wird die Aufenthaltsdauer der einzelnen Flüchtlinge im Durchschnitt sein?

5.    Welche Flüchtlinge sollen untergebracht werden (Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche)?

6.    Sollen dort ausschließlich sogenannte Transitflüchtlinge oder auch solche, die einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, untergebracht werden?

7.    Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig, um die ehemalige Baumax-Filiale als Flüchtlingsquartier nutzen zu können?

8.    Welche Kosten verursachen die baulichen Maßnahmen und wer trägt diese?

9.    Wer ist Vermieter des Gebäudes und wie hoch sind die monatlichen Mietkosten?

10. Für wie lange wurde ein Mietvertrag abgeschlossen?

11. Wie hoch sind die monatlich laufenden Betriebskosten des Gebäudes und wer trägt diese?

12. Welche Verträge wurden für die Betreuung der Flüchtlinge abgeschlossen?

13.  Wer ist der Vertragspartner?

14. Wie viel Betreuungspersonal wird vor Ort eingesetzt?

15. Wie hoch beziffern sich die daraus entstehenden Kosten?

16. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Betreuung, aufgeschlüsselt nach Leistung und Vertragspartner?


17. Von  wem und mit welchen Kosten erfolgt die medizinische Betreuung der Flüchtlinge?

18.Wird es notwendig sein, Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen?

19.Wenn ja, wie viele?

20. Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Kindergartenplätze?

21. Wird es notwendig sein, Kinder in Leobner Schulen zu unterrichten?

22. Wenn ja, wie viele und für welchen Zeitraum?

23. Über wie viele Dienstposten verfügen die einzelnen Polizeidienststellen (Landespolizeidirektion, Stadtpolizeikommando, Polizeiinspektionen Leoben und Niklasdorf)?

24. Wie viele Polizeiplanstellen im Bezirk Leoben sind derzeit nicht besetzt?

25. In welchen Polizeiinspektionen ist die personelle Auslastung des Dienstpostenplans nicht gegeben?

26. Wie   viele dieser Beamten sind derzeit an Einsatzorten außerhalb ihrer Dienststellen eingesetzt?

27. Im Falle einer tatsächlichen Unterbesetzung: Bis wann wird der Dienstpostenplan der einzelnen Dienststellen zu 100% erfüllt?

28. Ist geplant, zusätzliche Polizeidienstposten zu schaffen?

29. Wenn ja, wie viele Dienstposten werden geschaffen und bis wann?

30. Werden dem Flüchtlingsgroßquartier in Leoben Exekutivbeamten dienstzugeteilt?

31. Wenn ja, von welchen Dienststellen werden sie abgezogen?

32. Wie wird der Personalabgang an den betroffenen Dienststellen kompensiert?

33. Kann der uneingeschränkte Dienstbetrieb in den betroffenen Polizeidienststellen gewährleistet werden?