3102/J-BR/2015

Eingelangt am 17.12.2015
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Anfrage

sc

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend Implementierung von LGBT Rechten in den NAP Menschenrechte

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat am 13.Oktober 2015 den 5. Menschenrechtsbericht zu Österreich veröffentlicht.  Erstmalig wird darin auch die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) Personen in Österreich beleuchtet und es werden konkrete Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das die Lebensbedingungen von LGBT Personen verbessert.

 

Kurze Zeit später, am 9. November 2015, wurde im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf zum zweiten Mal im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung die Umsetzung sämtlicher Menschenrechte in Österreich erörtert. Als Ergebnis liegen 229 Empfehlungen vor. Bei 71 Empfehlungen hat die Bundesregierung noch nicht entschieden, ob sie sie annimmt oder ablehnt.[1] Darunter auch die Empfehlungen, alle Ungleichheiten zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und Ehe zu beseitigen und die Zivilehe für Lesben und Schwule zu öffnen. [2]

 

Die Koordination des Nationalen Aktionsplan (NAP) Menschenrechte liegt federführend beim Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Auch wenn die konkrete Umsetzung der geforderten Maßnahmen zum Teil in anderen Bundesministerien liegen mag, wäre hier ein klarer Einsatz des Bundeskanzleramts bzw. des Außenministeriums für die Aufnahme der Empfehlungen in den NAP- Menschenrechte wünschenswert.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

 

 

1.    Was werden Sie unternehmen, um - wie im ECRI Bericht 2015 gefordert - Maßnahmen betreffend LGBT Personen in den NAP Menschenrechte zu integrieren? Welche sonstigen Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?

 

2.    Ist im Rahmen des NAP Menschenrechte die Entwicklung eines umfassenden Programms für LGBT Personen in Österreich geplant, um deren Gleichstellung voranzutreiben? Falls nein, sind andere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBT Personen geplant?

 

3.    Ist die Einrichtung einer bundesweiten Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und Transgender Lebensweisen angedacht?

 

4.    Sind im NAP Menschenrechte auch Forschung und Datenerhebung zu den Lebensbedingungen von LGBT Personen angedacht, die auch die Themen Diskriminierung und Intoleranz umfassen?

 

5.    Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung des NAP Menschenrechte? Bis wann ist mit einer Beschlussfassung der Bundesregierung zu rechnen?

 

6.    Wird dieser vor Beschlussfassung dem Nationalrat und Bundesrat vorgestellt werden?

 

7.    Welche Vorhaben verfolgt das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, um die rechtliche Gleichstellung von LGBT Personen in Österreich zu forcieren?



[1] http://www.liga.or.at/wp-content/uploads/Menschenrechtsbericht2015_Final_Web.pdf

[2] http://www.uprinfo.org/sites/default/files/document/session_23__november_2015/a_hrc_wg.6_23_l.10.pdf