3103/J-BR/2015

Eingelangt am 21.12.2015
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Missstände im „Asyl-Großquartier“ Leoben

 

„Erst vor einigen Tagen hat im Leobener Asyl-Großquartier, wo auch rund 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht sind, eine Massenschlägerei für Aufregung gesorgt.“

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/peak_leoben/4880859/Polizeigrossaufgebot_Massenschlaegerei-unter-Fluchtlingen-in-Leoben-)

 

„Jetzt legt auch die Volksanwaltschaft nach. Sie beruft sich auf den Bericht einer Gruppe von Ärzten, Juristen und Pflegefachleuten, die dem Quartier im Auftrag der Volksanwaltschaft erst in der Vorwoche einen unangekündigten Besuch abgestattet hat. Dabei seien unter den Jugendgruppen etwa Alkoholprobleme und massive Konfliktpotentiale festgestellt worden, heißt es. Aber auch das Quartier selbst lasse zu wünschen übrig: So sei die Kälte in der ehemaligen Lagerhalle ebenso unerträglich, wie der nächtliche Lärmpegel. Der Expertenkommission bei ihrem Besuch im Großquartier übrigens nicht gewährt wurden Einblicke in weiterführende Unterlagen, sagt der Volksanwalt Kräuter: ‚Wir haben trotzdem unsere Kenntnisse gewonnen, aber wir werden uns an die Innenministerin wenden, weil das geht gar nicht, dass die Kommissionen der Volksanwaltschaft nicht vollständig Zugang haben zu Dokumenten und Akten und ihre Arbeit entsprechend durchführen können.‘“ (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2746468/)

 

Es ist fraglich, ob bereits Maßnahmen gegen diese untragbare Situation im Asyl-Großquartier getroffen wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wie viele Personen sind derzeit im Asyl-Großquartier in Leoben untergebracht (Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche)?

2.    Sind im Asyl-Großquartier in Leoben aufgrund der untragbaren Situation noch weitere bauliche Maßnahmen geplant?

3.    Wenn ja, welche Kosten verursachen die baulichen Maßnahmen und wer trägt diese?

4.    Wurden alle brandschutzrechtlichen Voraussetzungen im Voraus abgeklärt und erfüllt?

5.    Wenn nein, wer trägt die Kosten für den notwendigen Umbau und die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen?

6.    Wenn nein, wer trägt die Haftung für eine Nichteinhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften?

7.    Wird es zu einer Aufstockung des Betreuungspersonals kommen?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie viele Polizeieinsätze gab es im Umfeld dieser Unterkunft?

10. Wie viele Beamte waren im Zuge dieser Vorfälle im Einsatz?

11. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieser Einsätze?

12. Gab es im Zuge dieser Einsätze verletzte Beamte?

13. Wenn ja bei 12, wie viele?

14. Wie viele verletzte Personen gab es im Zuge dieser Einsätze?

15. Wurden im Zuge der Einsätze Personen angehalten bzw. festgenommen?

16. Wenn ja, wie viele?

17. Wenn ja, wie viele Personen davon befinden sich nach wie vor in Haft?

18. Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt? Welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?

19. Welche Staatsbürgerschaft bzw. welchen Aufenthaltstitel haben die festgenommenen Personen?

20. Werden Maßnahmen gesetzt, um die Alkoholprobleme und das Konfliktpotential zu unterbinden?

21. Wenn ja, welche?

22. Weshalb wurden dem Volksanwalt Kräuter Einblicke in weiterführende Unterlagen verwehrt?

23. Wurden bereits Strafanzeigen gegen einzelne Personen eingebracht?

24. Wenn ja, gegen wie viele und wegen welcher Tatbestände?

25. Wurden jene Personen, gegen die wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen ermittelt wurde bzw. noch wird und die sich nicht in Haft befinden, wieder im Quartier des ehemaligen Baumax Leoben untergebracht?

26. Wenn nein, wohin wurden diese überstellt?