3104/J-BR/2015

Eingelangt am 21.12.2015
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Anfrage

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

 

an die Bundesministerin für Inneres 

 

betreffend Vergewaltigung einer 13-jährigen Syrerin durch ihren 26-jährigen Ehemann

 

Die Kronen Zeitung berichtete am 10.12.2015 darüber, dass ein 26-jähriger syrischer Flüchtling seine (nach islamischem „Recht“ geheiratete) 13-jährige Ehefrau in Österreich mehrfach vergewaltigt hat: „Ein Mädchen (13) muss in Syrien einen 26-Jährigen heiraten. Nach Vollzug der Ehe nach islamischem Recht flieht das Paar im Herbst nach Österreich. In einer steirischen Asylunterkunft soll der 26-Jährige dann wiederholt die 13-Jährige vergewaltigt haben. Sie ist mittlerweile hochschwanger. Doch die Ehefrau macht dazu keine Aussage, der Syrer fühlt sich als Moslem im Recht. Die Staatsanwaltschaft Leoben, die keinen Haftantrag stellte, spricht von einvernehmlichen Sex“.(Kronen Zeitung, 10.12.2015).

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wohnen beide Asylwerber in derselben Unterkunft?

2.    Wurde der mutmaßliche Vergewaltiger vorläufig festgenommen?

3.    Was wurde unternommen, um die weitere Tatbegehungsgefahr nach österreichischem Recht auszuschließen?

4.    Wurde der mutmaßliche Vergewaltiger von der Polizei aus der Unterkunft verwiesen?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurde bzw. wird das 13-jährige Mädchen psychologisch betreut?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde die Öffentlichkeit von der Presseabteilung der Polizei über die Tat informiert?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wurde das minderjährige Mädchen von ihrem „Ehemann“ auch in Österreich vergewaltigt?

11. Wird das minderjährige hochschwangere Mädchen in eine Unterkunft verlegt, die ausschließlich Familien beherbergt?

12. Wird der mutmaßliche Täter im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung abgeschoben?

13. Werden minderjährige Mädchen, die nach islamischen „Recht“ verheiratet wurden, nicht sofort bei der Einreise bzw. bei der Registrierung von ihren erwachsenen „Ehegatten“ getrennt und in eigenen Unterkünften untergebracht?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Werden minderjährige Mädchen, die nach islamischem „Recht“ verheiratet wurden und in Österreich um Asyl ansuchen, im Zuge des Asylverfahrens auf ihre hierorts bestehenden Rechte, insbesondere auf das Recht auf ihre sexuelle Integrität, aufmerksam gemacht?

16. Sind dem Innenministerium weitere Fälle von sexuellem Missbrauch minderjähriger Mädchen in Österreich bekannt, die mit erwachsenen Männern nach islamischem „Recht“ verheiratet sind?

17. Wenn ja, wie viele?