3105/J-BR/2015

Eingelangt am 21.12.2015
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Anfrage

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Vergewaltigung einer 13-jährigen Syrerin durch ihren 26-jährigen Ehemann

 

Die Kronen Zeitung berichtete am 10.12.2015 darüber, dass ein 26-jähriger syrischer Flüchtling seine (nach islamischem „Recht“ geheiratete) 13-jährige Ehefrau in Österreich mehrfach vergewaltigt hat: „Ein Mädchen (13) muss in Syrien einen 26-Jährigen heiraten. Nach Vollzug der Ehe nach islamischem Recht flieht das Paar im Herbst nach Österreich. In einer steirischen Asylunterkunft soll der 26-Jährige dann wiederholt die 13-Jährige vergewaltigt haben. Sie ist mittlerweile hochschwanger. Doch die Ehefrau macht dazu keine Aussage, der Syrer fühlt sich als Moslem im Recht. Die Staatsanwaltschaft Leoben, die keinen Haftantrag stellte, spricht von einvernehmlichen Sex“ (Kronen Zeitung, 10.12.2015).

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie stellt sich die Strafverfolgung des geschilderten Falls im Konkreten dar?

2.    Warum wurde gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger von der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft beantragt?

3.    Ist seitens des Justizministers eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des gegenwärtig geltenden Rechts in Bezug auf sexuelle Übergriffe geplant?

4.    Wie viele Fälle nach islamischen „Recht“ verheirateter minderjähriger Personen sind Ihnen bekannt?  

5.    Wie beurteilen Sie aufgrund der österreichischen Rechtsordnung nach islamischen „Recht“ geschlossene Ehen mit zumindest einer minderjährigen Person?

6.    Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die minderjährige Person aufgrund dieser juristischen Beurteilung?

7.    Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die volljährige Person aufgrund dieser juristischen Beurteilung?