3112/J-BR/2016

Eingelangt am 11.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätin Gruber-Pruner

und Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Qualitätsstandards für Asylverfahren“

Am 1. Jänner 2014 hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl seine Arbeit aufgenommen, wobei dem BFA insbesondere die Aufgabe der Prüfung von Asylanträgen in 1. Instanz zukommt.

In den vergangenen Wochen mehren sich Anrufe aus unterschiedlichen Bundesländern bei BundesrätInnen. Was die Anrufe eint, ist die Beschwerde darüber, wie mangelhaft die Qualität der Befragungen/Einvernahmen von Menschen ist, die um Asyl in unserem Land ansuchen.

„ Das war keine Befragung, das war ein Verhör! Die Frau wollte doch nur die Gründe schildern für ihre Flucht. Aber der Befrager hat sie so schikaniert, dass sie nahe einem Nervenzusammenbruch war!“ schilderte eine Begleiterin.

Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat Menschen, die nichts anderes als ein Recht in Anspruch nehmen, nämlich um Asyl anzusuchen, oft wie StraftäterInnen behandelt werden. Es muss für jede einzelne Person ein faires, ordentliches Verfahren gewährleistet werden, bei dem auch spezifischen Situationen (wie z.B. von Frauen) Rechnung getragen wird.

In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle der DolmetscherInnen angesprochen werden, denen eine hohe Verantwortung in diesem Verfahren zukommt.

Wissentlich, dass derzeit die Anforderungen an alle Behörden, die mit dem Thema Asyl beschäftigt sind, hoch sind, muss ein Rechtsstaat dafür sorgen, dass entsprechende Ressourcen vorhanden sind, um die Verfahren rasch und ordnungsgemäß abzuwickeln, aber dass auch alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität dieser Prozesse zu gewährleisten. Diesbezüglich gibt es aktuell massive Bedenken und daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Die unterzeichneten BundesrätInnen richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage

1.        Wie viele Bedienstete hatte das BFA tatsächlich mit Stand 1. Jänner 2015 sowie mit Stand

1. Jänner 2016?

2.          Wie viele dieser Bediensteten sind konkret mit Asylverfahren in 1. Instanz betraut?

3.         Welche Struktur haben diese Bediensteten (Ausbildung, Qualifikation etc.)?

4.         Wie viele Bedienstete sind mit Dolmetsch-Angelegenheiten betraut?

Werden auch andere Personen mit diesen Aufgaben betraut?

Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsform?

5.         Für welche Anzahl an Asylanträgen war der Personalstand am 1. Jänner 2015 und am 1. Jänner 2016 jeweils konzipiert?


6.        Im Jahr 2015 wurden rund 90.000 Asylanträge in Österreich eingebracht.

Wie lange war 2014 und 2015 ein durchschnittliches Verfahren in der 1. Instanz?

Mit welcher Verfahrensdauer wird im Jahr 2016 anhand der hohen Antragszahlen gerechnet?

7.        Welche Personalentwicklung ist für das Jahr 2016 und die Folgejahre geplant?

8.        Gibt es Qualitätsrichtlinien anhand derer die Befragung im Asylverfahren durchgeführt wird?

Wenn ja, bitte diese als Anhang zur Beantwortung beigegeben.

9.        Gibt es Verhaltensregeln (allgemein) für ReferntInnen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl?

Wenn ja, bitte diese als Anhang zur Beantwortung beigegeben.

10.     Wie wird auf die Geschlechterspezifität in der Befragung im Asylverfahren eingegangen?

Ist es garantiert, dass weibliche Antragsstellerinnen gerade in sensiblen Angelegenheiten auch von weiblichen Bediensteten befragt werden?

11.     Gibt es spezielle Befragungsrichtlinien für minderjährige AsylwerberInnen?

Wenn ja, bitte diese als Anhang zur Beantwortung beigegeben.

12.     In welchem Abstand erhalten die ReferentInnen Fortbildungen zum Thema Gesprächsführung/Einvernahme?

13.     In welchem Abstand erhalten die ReferentInnen Fortbildungen zum Thema Traumatisierung?

14.    In welchem Abstand erhalten die ReferentInnen Fortbildungen zum Thema Interkulturalität?

15.    Zu welchen Themen werden ReferentInnen Fortbildungen angeboten?

16.     Gibt es ein Beschwerdesystem für jene AsylwerberInnen, für nicht korrekt abgelaufene Einvernahmen (z.B. Ombudsstelle)?

17.    An wen können sich betroffene AsylwerberInnen wenden, wenn es in der Einvernahme zu inkorrektem Verhalten von ReferentInnen gekommen ist?

18.    Was ist die Konsequenz im konkreten Asylverfahren?

19.    Wie werden DolmetscherInnen auf ihre verantwortungsvolle Rolle im Verfahren vorbereitet?

20.     Wie wird die Qualität der Arbeit der DolmetscherInnen evaluiert und gesichert?

21.    Warum gibt es in Österreich nicht, wie beispielsweise in der Schweiz bisher üblich, eine/n neutrale/n Beobachter/In bei jeder Einvernahme?