3117/J-BR/2016

Eingelangt am 17.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Peter Samt

 

und weiterer Bundesräte

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Asylheim im ehemaligen Andritzer Seniorenzentrum (Bezirk Graz)

 

In den letzten Wochen häuften sich die schockierenden Meldungen über zahlreiche abscheuliche Übergriffe von Asylwerbern. Immer mehr solcher Vorfälle werden auch in Österreich bekannt, wodurch die österreichische Bevölkerung stark verunsichert ist und große Ängste hervorgerufen werden. Aufgrund dessen schwinden das Sicherheitsempfinden und das Vertrauen der Menschen in die Exekutive.

 

Anstatt hart und konsequent auf die dramatischen Ereignisse zu reagieren, werden weiterhin Flüchtlingsquartiere mitten in Ballungszentren errichtet, von welchen zusätzlich ein immenses Sicherheitsrisiko ausgeht. Auch in einem ehemaligen Seniorenheim in Graz-Andritz wurde zuletzt ein neues Asyl-Großquartier errichtet. So berichtete „ORF-Online“ am 31.12.2015: „Das ehemalige Seniorenheim 'Marianne' in der Grazer Radegunderstraße wurde renoviert und zuerst dem Land Steiermark als Flüchtlingsquartier angeboten. Es wurde auch als geeignet befunden, allerdings wollte man in Absprache mit der Stadt Graz dort nur 50 Asylwerber einquartieren.“ Durch ein Schreiben an die Bezirksvertretung weiß der Sprecher der Bürgerinitiative Andritz (BIA), Erich Cagran, allerdings von anderen Plänen: 200 männliche, unbegleitete Jugendliche sollen einen Platz im ehemaligen Seniorenheim finden.

(Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2750102/) Dem Vernehmen nach sollen künftig jedoch nicht mehr als 100 Personen beherbergt werden.

 

Per 30.12.2015 bezogen die ersten Flüchtlinge das neue Andritzer Flüchtlingsquartier. Weder das Land Steiermark noch die Stadt Graz wussten davon Bescheid, lediglich Bezirksvorsteher Johannes Obenaus wurde darüber informiert. „‚Ich habe am 28. Dezember einen Anruf aus dem Ministerium bekommen‘, erzählt Obenaus. Die Pläne, die ihm und anderen Bezirksräten präsentiert wurden: Ab 4. Jänner werden schrittweise bis zu 200 Asylwerber einziehen, vorwiegend junge Männer. ‚Ich habe dann Bürgermeister Nagl und Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer informiert‘, so Obenaus.“

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4896363/Fehlende-Kommunikation_Wirbel-um-neues-Fluchlingsheim-in-Graz)


Zu einer Bürgerversammlung entschloss man sich erst, als bereits die ersten Asylwerber eingezogen waren. Im „Andritzer Begegnungs Centrum“ (ABC) versammelten sich 500 interessierte und besorgte Bürger, um an einer hitzigen Informationsveranstaltung teilnehmen zu können.

 

Was allerdings fehlte, waren die lokalen politischen Verantwortungsträger. Weder Bürgermeister Siegfried Nagl noch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Soziallandesrätin Doris Kampus standen Rede und Antwort.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4900628/Asylwerber-in-Graz_Andritz_Warum-die-Politik-fehlte)

 

Auch der Hauseigentümer des einstigen Seniorenheimes, ein Unternehmer aus Deutschlandsberg, fehlte bei der Bürgerversammlung. Dies mag wohl auch mit dem Umstand zusammenhängen, dass dieser auch ein weiteres, unmittelbar in der Nähe liegendes Objekt, welches sich in seinem Besitz befindet, dem Bund als Asylunterkunft angeboten hat. Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gehörlosenzentrum in der Nordberggasse in Andritz.

(Quelle: http://www.krone.at/Steiermark/Unterschriften_fuer_Fluechtlings-Stopp-Nagl_macht_Druck_-Story-491340)

 

Die Bürgerinitiative Andritz (BIA) hat mittlerweile eine Unterschriftenaktion gestartet. Ihr Ziel ist, dass die Stadt Graz, die Objekte Radegunderstraße 10 und Nordberggasse 8 vom Besitzer erwerben, um dort Gemeindewohnungen zu errichten. Die Grazer Volkspartei hatte daraufhin vorgeschlagen, das Areal des einstigen Gehörlosenzentrums zu kaufen, um ein Asyl-Großquartier in Andritz zu verhindern. Trotz dieser Ankündigung wurde in der Landtagssitzung vom 19. Jänner 2016 ein entsprechender Entschließungsantrag der FPÖ von den Abgeordneten der ÖVP abgelehnt. Die Landesregierung hätte dabei mit der Stadt Graz und dem Grundstückseigentümer in Verhandlungen treten sollen, um das Gelände des ehemaligen Seniorenheims bzw. des ehemaligen Gehörlosenzentrums zur Errichtung von Gemeindewohnungen unter finanzieller Beteiligung des Landes zu erwerben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wie viele Asylwerber befinden sich derzeit im – zum Flüchtlingsquartier umfunktionierten – ehemaligen Seniorenheim „Marianne“?

2.    Wie viele Asylwerber sollen im Laufe dieses Jahres untergebracht werden?

3.    Wie viele Männer, Frauen, Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind derzeit untergebracht bzw. werden in den nächsten Monaten beherbergt werden?

4.    Warum werden vorwiegend männliche, unbegleitete Jugendliche untergebracht?

5.    Stimmt es, dass für das Asylheim im ehemaligen Seniorenheim „Marianne“ eine Obergrenze von 100 Personen festgelegt wurde?

6.    Wenn nein, warum nicht?


7.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Bestimmung?

8.    Wenn ja, für welchen Zeitraum gilt diese zahlenmäßige Begrenzung an Asylwerbern für dieses Heim?

9.    Bis zu welchem Datum ist die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsquartier geplant?

10. Für wie lange wurde ein Mietvertrag abgeschlossen?

11. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten?

12. Wie hoch sind die laufenden Kosten des Asyl-Großquartiers (Betriebskosten)?

13. Wer trägt die in Punkt 12 genannten Kosten?

14. Sind noch weitere bauliche Maßnahmen am Grundstück des einstigen Seniorenheims geplant?

15. Wenn ja, welche und wie hoch sind die Kosten bzw. wer trägt diese?

16. Wurden alle brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen im Voraus abgeklärt und erfüllt?

17. Wenn nein, wer trägt die Kosten für den notwendigen Umbau und die Erfüllung der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen?

18. Wenn nein, wer trägt die Haftung dafür?

19. Wurden Verträge für die Betreuung der Flüchtlinge abgeschlossen?

20. Wenn ja, welche?

21. Wie viel Personal ist für die Betreuung der Asylanten vor Ort vorgesehen?

22. Wie hoch sind die Kosten, die für das Betreuungspersonal aufgewendet werden müssen?

23. Wer trägt die in Punkt 22 genannten Kosten?

24. Wie hoch sind die Kosten der für die Flüchtlinge angebotenen Workshops und Kurse?

25. Wer trägt die in Punkt 24 genannten Kosten?

26. Wie viel Sicherheitspersonal ist vorgesehen?

27. Wie hoch beziffern sich die Kosten für den Einsatz des Sicherheitspersonals?

28. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sicherheit im Umkreis (u.a. Sportverein mit vielen Kindern) des Gebäudes zu gewährleisten?

29. Was entgegnen Sie den Vorwürfen, dass das Flüchtlingsquartier im Seniorenheim „Marianne“ als Asylwerber-Unterkunft völlig ungeeignet sei?

30. Sollen auch im ehemaligen Gehörlosenzentrum in der Nordberggasse Asylwerber untergebracht werden?

31. Wenn ja, ab wann?

32. Wenn ja, wie viele Asylwerber sollen in diesem Gebäude beherbergt werden?

33. Wenn ja, wie hoch beziffern Sie die dafür anfallenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sicherheitsdienst, Umbauarbeiten etc.)?

34. Wieso wurde außer dem Bezirksvorsteher Johannes Obenaus niemand über die Unterbringung der Asylwerber im ehemaligen Andritzer Seniorenheim informiert?

35.  Wieso wurden die angrenzenden Nachbarn nicht über die Errichtung des Flüchtlingsheimes in Kenntnis gesetzt?