3126/J-BR/2016

Eingelangt am 08.03.2016
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Anfrage

en

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Landesstraße B 148 und polizeiliche Kontrollen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Landesstraße B 148 ist eine der Hauptverkehrsrouten in Oberösterreich und dem Innviertel. Sie führt von der Abfahrt der Innkreisautobahn (A 8) Ort im Innkreis, entlang des Inns durch den Bezirk Ried im Innkreis und führt zur Staatsgrenze in Braunau am Inn nach Deutschland.

Seit dem 15. Dezember 2010 wird ab Altheim Richtung Braunau mit einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t exekutiert.

Letztes Jahr wurde im Abschnitt St. Peter am Hart eine Umfahrung dieser Gemeinde gebaut und dadurch eine Verbreiterung sowie durch das Wegfallen von Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Beschleunigung dieses Streckenabschnittes erreicht.

 

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Kontrollstellen für PKW und LKW wurden entlang der B148 Altheimer Straße installiert?

2.    Wie viele Kontrollen von Fahrzeugen (Aufgelistet nach LKW und PKW) gab es im Jahr 2015 (aufgelistet nach Monaten) an der B148 durch die Polizei?

a.    Wie viele LKW- bzw. PKW- Kontrollen wurden dabei am neu installierten Kontrollparkplatz St. Peter am Hart durchgeführt? (Aufgelistet nach Monaten, seit der Fertigstellung im Jahr 2015)

b.    Wie viele Kontrollen von Fahrzeugen (Aufgelistet nach LKW und PKW) gab es im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 an der B148 durch die Polizei?

3.    Wie viele LKW-Lenker verstoßen dabei gegen die o.g. Verordnung (§ 1) der Bezirkshauptmannschaft Braunau, betreffen Fahrverbot für LKW über 3,5 t auf der B 148?

a.    Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010 und 2015

b.    Aufgelistet nach Herkunftsländer der LKW-Lenker bzw. LKW-Zulassungsland

4.    Wie viele Anzeigen gab es in diesem Straßenabschnitt:

a.    wegen Organstrafverfügung für LKW-Lenker wegen Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten? (Ausgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010 – 2015)

b.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Alkohol konsumiert ab 0,8 mg (StVO § 5, 99 Abs 1b) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

c.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Alkoholtest verweigert (StVO § 5, 99 Abs 1) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

d.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Drogen beeinträchtig (StVO § 5, 99 Abs 1b) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

                                          i.    Aufgelistet nach Art der Drogenbeeinträchtigung

e.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Drogentest verweigert (StVO §5, 99 Abs 1) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

f.      gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Geschw. Überschr. bis 20 km/h (StVO § 20 Abs 2) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

g.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Geschw. Überschr. bis 30 km/h (StVO §20 Abs 2 od § 52 Z 10a) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

h.    gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Geschw. Überschr. bis 40 km/h (StVO §20 Abs 2 od § 52 Z 10a) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015

i.       gegen KraftfahrzeuglenkerInnen bezüglich Geschw. Überschr. bis 50 km/h (StVO §20 Abs 2 od § 52 Z 10a) Aufgelistet nach der Entwicklung zwischen 2010-2015