3129/J-BR/2016
Eingelangt
am 10.03.2016
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ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
der Bundesräte Ferdinand Tiefnig
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Hausapotheken
Die 2013 zum Schutz der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beschlossene Übergangsregelung des § 62a Apothekengesetz führt ab 2018 zur Verschärfung der
Problematik, dass viele Kassenvertrags-Praxen nicht mehr nachbesetzt werden können. Schon
jetzt können bestehende Hausapotheken- Bewilligungen bei Pensionierung auf die Ordinationsnachfolger nur dann übertragen werden, wenn die Voraussetzungen aufgrund der
starren 4- bzw. 6-Kilometergrenze erfüllt sind. Das führt auch zu absurden Ergebnissen wie
eine Arztordination im Container, die Verlegung einer Ordination an die Peripherie einer
Gemeinde oder sogar Abbiegeverbote oder geänderte Einbahnregelungen, nur um die
Kilometergrenze einzuhalten.
Der einstimmige Entschließungsantrag des Nationalrates im Frühsommer 2013, mit dem das Gesundheitsministerium aufgefordert wurde, bis 2015 eine Absicherung der ärztlichen
Hausapotheke bei Ordinationsnachfolge auszuarbeiten, ist bis dato nicht erfüllt.
Nach unseren Informationen sind rund 115 ärztliche Hausapotheken im ländlichen Raum
unmittelbar gefährdet.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage
1) Was wurde seitens des Gesundheitsministeriums zur Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung im ländlichen Raum bereits unternommen? Welche Anreize schaffen Sie, um die
ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten?
2) Das ärztliche Hausapothekensystem Österreichs ist in der EU ziemlich einzigartig und gewährleistet eine kostengünstige wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit
Medikamenten auch in kleinen Gemeinden. Darüber hinaus trägt es zur Erhaltung der Struktur
der niedergelassenen Versorgung entscheidend bei.
Was unternehmen Sie, damit die bestehenden ärztlichen Hausapotheken auch bei Ordinationsnachfolge beibehalten werden können?
3) Welche Medikamentenversorgung ist für Patienten und Versicherungsträger
kostengünstiger - jene durch die ärztliche Hausapotheke oder die Zustellung durch die
Apotheken?
4) Wie gehen Sie mit der EuGH Beurteilung zur Begutachtungsprüfung der starren Grenzen
beim Gebietsschutz um?
5) Wann werden Sie eine Änderung des Apothekengesetzes vorlegen, mit der die
bestehenden ärztlichen Hausapotheken im ländlichen Raum auch bei Ordinationsnachfolge
abgesichert werden?