3129/J-BR/2016

Eingelangt am 10.03.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Ferdinand Tiefnig

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Hausapotheken

 

 

Die 2013 zum Schutz der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beschlossene Übergangsregelung des § 62a Apothekengesetz führt ab 2018 zur Verschärfung der

Problematik, dass viele Kassenvertrags-Praxen nicht mehr nachbesetzt werden können. Schon

jetzt können bestehende Hausapotheken- Bewilligungen bei Pensionierung auf die Ordinationsnachfolger nur dann übertragen werden, wenn die Voraussetzungen aufgrund der

starren 4- bzw. 6-Kilometergrenze erfüllt sind. Das führt auch zu absurden Ergebnissen wie

eine Arztordination im Container, die Verlegung einer Ordination an die Peripherie einer

Gemeinde oder sogar Abbiegeverbote oder geänderte Einbahnregelungen, nur um die

Kilometergrenze einzuhalten.

 

Der einstimmige Entschließungsantrag des Nationalrates im Frühsommer 2013, mit dem das Gesundheitsministerium aufgefordert wurde, bis 2015 eine Absicherung der ärztlichen

Hausapotheke bei Ordinationsnachfolge auszuarbeiten, ist bis dato nicht erfüllt.

Nach unseren Informationen sind rund 115 ärztliche Hausapotheken im ländlichen Raum

unmittelbar gefährdet.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher in diesem Zusammenhang an die

Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)    Was wurde seitens des Gesundheitsministeriums zur Sicherstellung der ärztlichen

Versorgung im ländlichen Raum bereits unternommen? Welche Anreize schaffen Sie, um die

ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten?

 

2)    Das ärztliche Hausapothekensystem Österreichs ist in der EU ziemlich einzigartig und gewährleistet eine kostengünstige wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit

Medikamenten auch in kleinen Gemeinden. Darüber hinaus trägt es zur Erhaltung der Struktur

der niedergelassenen Versorgung entscheidend bei.

Was unternehmen Sie, damit die bestehenden ärztlichen Hausapotheken auch bei Ordinationsnachfolge beibehalten werden können?

3)    Welche Medikamentenversorgung ist für Patienten und Versicherungsträger

kostengünstiger - jene durch die ärztliche Hausapotheke oder die Zustellung durch die

Apotheken?

 

4)   Wie gehen Sie mit der EuGH Beurteilung zur Begutachtungsprüfung der starren Grenzen

beim Gebietsschutz um?

 

5)   Wann werden Sie eine Änderung des Apothekengesetzes vorlegen, mit der die

bestehenden ärztlichen Hausapotheken im ländlichen Raum auch bei Ordinationsnachfolge

abgesichert werden?