3137/J-BR/2016

Eingelangt am 18.03.2016
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Anfrage

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Mitglieder des Bundesrates

an die Bundesministerin für Inneres (BMI)

betreffend die Personalfehlstände bei der Polizei, Dienstzuteilungen zu Sonderbetreuungsstellen(SBS) und Betreuungsstellen(BS) des Bundes für Asylwerber und die mögliche Errichtung von SBS und BS im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

 

Die Polizeiinspektion Mürzzuschlag ist bereits seit geraumer Zeit personell unterbesetzt. Mit Stand Ende Februar versehen 31 Polizisten und 1 Exekutivassistentin ihren Dienst am Posten Mürzzuschlag. Dem stehen 43 anerkannte Planstellen gegenüber. Das bedeutet, dass mit Stand Ende Februar 12 Beamte fehlen. Verschärft wird die personelle Situation auf Grund immer wiederkehrender Dienstzuteilungen von Beamten an die Grenze nach Spielfeld bzw. in das Schubhaftzentrum Vordernberg. Außerdem werden immer wieder Beamte der Polizeiinspektion Mürzzuschlag in SBS und BS des Bundes versetzt bzw. dienstzugeteilt. Der dienstbare Stand an Polizisten beträgt in Mürzzuschlag daher rund 23 Polizisten (inkl. Urlaube und Krankenstände).

Außerdem hegen große Teile der Bevölkerung die Befürchtung, dass im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weitere Bundesbetreuungsstellen für Flüchtlinge eingerichtet werden, und die personell unterbesetzten Polizeidienststellen der Region die Sicherheit der Bevölkerung nicht mehr gewährleisten können. Immer wieder kommt die Sorge der Menschen zum Ausdruck, dass das Innenministerium Asylwerber, wie 2015 in Steinhaus am Semmering (Gemeinde Spital/S.), heimlich in Betreuungseinrichtungen des Bundes unterbringt.

 (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2716643/)

Massenschlägereien und Polizeigroßeinsätze in Bundesbetreuungsstellen in Steinhaus am Semmering und in Leoben zeigen, dass die Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung im Umfeld von Massenunterkünften nicht unbegründet ist.

(Quellen: http://www.krone.at/Oesterreich/Messerstecherei_und_Pruegelei_in_Asylquartieren-Nerven_liegen_blank-Story-458111http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/peak_leoben/4880859/Polizeigrossaufgebot_Massenschlaegerei-unter-Fluchtlingen-in-Leoben-; )

 

 

 

  1. Warum werden ausgebildete Polizisten (Exekutivbeamte) für Verwaltungstätigkeiten im Bereich des BMI, Abteilung III/9-SBS Steiermark verwendet, obwohl im Bereich des Bezirkes Mürzzuschlag mehrere Verwaltungsbeamte (ehemalige Postbedienstete) verwendet werden?
  2. Wurden die erfolgten Versetzungen bzw. Zuteilungen von der Polizeiinspektion Mürzzuschlag durch Versetzungen bzw. Folgezuteilungen kompensiert?
  3. Bis wann ist gedacht die Personalfehlstände im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag bei der Polizei auszugleichen bzw. wie hoch ist der tatsächliche Personalfehlstand?
  4. Gibt es für die Verwendung von Exekutivbeamten für Verwaltungstätigkeiten im Bereich des BMI, Abteilung III/9-SBS Steiermark konkrete Arbeitsplatzbeschreibungen?
  5. Welche besonderen „Aufnahmekriterien“ gibt es für die angeführten Exekutivbeamten für die Verwendung bei der SBS Steiermark?
  6. Da in der angeführten SBS-Steiermark ausschließlich unbegleitet minderjährige Personen betreut werden, haben die angeführten Exekutivbeamten eine zusätzliche pädagogische Ausbildung erhalten?
  7. Ist geplant bzw. wurde bereits angeordnet weitere Polizisten aus dem Bezirk Bruck- Mürzzuschlag zu Sonderbetreuungsstellen(SBS) bzw.  Betreuungsstellen(BS) des Bundes für Asylwerber dienstzuzuteilen oder zu versetzen?
  8. Wenn ja, wie viele Polizisten werden das sein und ab welchem Zeitpunkt wird es zu den Dienstzuteilungen bzw.  Versetzungen kommen?
  9. Gibt es Planungen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weitere SBS bzw. BS des Bundes für Asylwerber einzurichten und wird in diesen Fällen vom Durchgriffsrecht Gebrauch gemacht?
  10. Wenn ja bei Frage 9, wurden bereits mögliche Quartiere in Augenschein genommen?
  11. Wenn ja bei Frage 10, wo sind diese Quartiere situiert (bitte um Angabe der exakten Adresse der Liegenschaft, des Objektnamens) und wie viele Asylwerber sollen in den jeweiligen Quartieren untergebracht werden?
  12. Wurden abgesehen von der SBS Steinhaus (Haus Semmering) rechtsgültige Verträge mit Gebäudeeigentümern über die Anmietung von Objekten zum Zwecke der Unterbringung von Asylwerbern durch den Bund unterzeichnet?
  13. Wenn ja bei Frage 12, zwischen welchen Parteien wurden Verträge zur Nutzung dieser Objekte als Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen?
  14. Wenn ja bei Frage 12, ab wann werden diese Unterkünfte von Asylwerbern bezogen?
  15. Wenn ja bei Frage 12, wie hoch sind die jeweiligen Mietkosten?
  16. Wenn ja bei Frage 12, wie lange ist die jeweilige Vertragslaufzeit mit den jeweiligen Anbietern der Liegenschaften?
  17. Wenn ja bei Frage 12, wie viele Asylwerber werden jeweils in den geplanten Unterkünften im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag untergebracht?
  18. Werden diesen Quartieren, SBS bzw. BS Polizisten zur Dienstverrichtung zugewiesen?
  19. Wenn ja, wie viele Polizisten werden den neuen SBS bzw. BS dienstzugeteilt bzw. dahin versetzt?
  20. Werden zur Aufrechterhaltung in diesen Unterkünften private Sicherheitsdienste eingesetzt?
  21. Wenn ja bei Frage 20, wie viel Personal hat die Sicherheitsfirma jeweils vor Ort einzusetzen und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Dienste der privaten Sicherheitsfirmen.
  22. Wenn nein bei Frage 20, warum wird kein Sicherheitspersonal eingesetzt?
  23. Wie hoch werden die in den jeweiligen Unterkünften anfallenden Gesamtkosten sein?
  24. Wer wird die Betreuung der Flüchtlinge in diesen Unterkünften des Bundes ggf. übernehmen?
  25. Wie hoch werden die dafür anfallenden Kosten sein?
  26. Wurden die Gemeinden über die Einrichtung der Flüchtlingsunterkünfte in Kenntnis gesetzt?
  27. Wenn ja, um welche Gemeinden handelt es sich dabei und wann wurden sie jeweils über die Errichtung einer SBS bzw. BS auf ihrem Gemeindegebiet informiert?
  28. Haben die informierten Gemeinden ihre Zustimmung zur Errichtung von SBS bzw. BS erteilt oder wurden die Unterkünfte dem BMI durch die Bürgermeister der Gemeinden aktiv angeboten?