Eingelangt am 18.03.2016
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Anfrage
des Bundesrates Arnd Meißl
und weiterer Mitglieder des Bundesrates
an die Bundesministerin für Inneres (BMI)
betreffend die Personalfehlstände bei der Polizei,
Dienstzuteilungen zu Sonderbetreuungsstellen(SBS) und Betreuungsstellen(BS) des
Bundes für Asylwerber und die mögliche Errichtung von SBS und BS im
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Die Polizeiinspektion Mürzzuschlag ist bereits seit geraumer Zeit
personell unterbesetzt. Mit Stand Ende Februar versehen 31 Polizisten und 1
Exekutivassistentin ihren Dienst am Posten Mürzzuschlag. Dem stehen 43
anerkannte Planstellen gegenüber. Das bedeutet, dass mit Stand Ende
Februar 12 Beamte fehlen. Verschärft wird die personelle Situation auf
Grund immer wiederkehrender Dienstzuteilungen von Beamten an die Grenze nach
Spielfeld bzw. in das Schubhaftzentrum Vordernberg. Außerdem werden immer
wieder Beamte der Polizeiinspektion Mürzzuschlag in SBS und BS des Bundes
versetzt bzw. dienstzugeteilt. Der dienstbare Stand an Polizisten beträgt
in Mürzzuschlag daher rund 23 Polizisten (inkl. Urlaube und
Krankenstände).
Außerdem hegen große Teile der Bevölkerung die
Befürchtung, dass im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weitere
Bundesbetreuungsstellen für Flüchtlinge eingerichtet werden, und die
personell unterbesetzten Polizeidienststellen der Region die Sicherheit der
Bevölkerung nicht mehr gewährleisten können. Immer wieder kommt
die Sorge der Menschen zum Ausdruck, dass das Innenministerium Asylwerber, wie
2015 in Steinhaus am Semmering (Gemeinde Spital/S.), heimlich in
Betreuungseinrichtungen des Bundes unterbringt.
(Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2716643/)
Massenschlägereien und Polizeigroßeinsätze in
Bundesbetreuungsstellen in Steinhaus am Semmering und in Leoben zeigen, dass
die Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung im
Umfeld von Massenunterkünften nicht unbegründet ist.
(Quellen:
http://www.krone.at/Oesterreich/Messerstecherei_und_Pruegelei_in_Asylquartieren-Nerven_liegen_blank-Story-458111;
http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/peak_leoben/4880859/Polizeigrossaufgebot_Massenschlaegerei-unter-Fluchtlingen-in-Leoben-;
)
- Warum werden ausgebildete Polizisten
(Exekutivbeamte) für Verwaltungstätigkeiten im Bereich des BMI,
Abteilung III/9-SBS Steiermark verwendet, obwohl im Bereich des Bezirkes
Mürzzuschlag mehrere Verwaltungsbeamte (ehemalige Postbedienstete)
verwendet werden?
- Wurden die erfolgten Versetzungen bzw.
Zuteilungen von der Polizeiinspektion Mürzzuschlag durch Versetzungen
bzw. Folgezuteilungen kompensiert?
- Bis wann ist gedacht die
Personalfehlstände im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag bei der Polizei auszugleichen
bzw. wie hoch ist der tatsächliche Personalfehlstand?
- Gibt es für die Verwendung von
Exekutivbeamten für Verwaltungstätigkeiten im Bereich des BMI,
Abteilung III/9-SBS Steiermark konkrete Arbeitsplatzbeschreibungen?
- Welche besonderen
„Aufnahmekriterien“ gibt es für die angeführten
Exekutivbeamten für die Verwendung bei der SBS Steiermark?
- Da in der angeführten SBS-Steiermark
ausschließlich unbegleitet minderjährige Personen betreut
werden, haben die angeführten Exekutivbeamten eine zusätzliche
pädagogische Ausbildung erhalten?
- Ist geplant bzw. wurde bereits angeordnet
weitere Polizisten aus dem Bezirk Bruck- Mürzzuschlag zu
Sonderbetreuungsstellen(SBS) bzw. Betreuungsstellen(BS) des Bundes
für Asylwerber dienstzuzuteilen oder zu versetzen?
- Wenn ja, wie viele Polizisten werden das
sein und ab welchem Zeitpunkt wird es zu den Dienstzuteilungen bzw. Versetzungen
kommen?
- Gibt es Planungen im Bezirk
Bruck-Mürzzuschlag weitere SBS bzw. BS des Bundes für Asylwerber
einzurichten und wird in diesen Fällen vom Durchgriffsrecht Gebrauch
gemacht?
- Wenn ja bei Frage 9, wurden bereits
mögliche Quartiere in Augenschein genommen?
- Wenn ja bei Frage 10, wo sind diese
Quartiere situiert (bitte um Angabe der exakten Adresse der Liegenschaft, des
Objektnamens) und wie viele Asylwerber sollen in den jeweiligen Quartieren
untergebracht werden?
- Wurden abgesehen von der SBS Steinhaus (Haus
Semmering) rechtsgültige Verträge mit
Gebäudeeigentümern über die Anmietung von Objekten zum
Zwecke der Unterbringung von Asylwerbern durch den Bund unterzeichnet?
- Wenn ja bei Frage 12, zwischen welchen
Parteien wurden Verträge zur Nutzung dieser Objekte als
Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen?
- Wenn ja bei Frage 12, ab wann werden diese
Unterkünfte von Asylwerbern bezogen?
- Wenn ja bei Frage 12, wie hoch sind die
jeweiligen Mietkosten?
- Wenn ja bei Frage 12, wie lange ist die
jeweilige Vertragslaufzeit mit den jeweiligen Anbietern der
Liegenschaften?
- Wenn ja bei Frage 12, wie viele Asylwerber
werden jeweils in den geplanten Unterkünften im Bezirk
Bruck-Mürzzuschlag untergebracht?
- Werden diesen Quartieren, SBS bzw. BS Polizisten
zur Dienstverrichtung zugewiesen?
- Wenn ja, wie viele Polizisten werden den
neuen SBS bzw. BS dienstzugeteilt bzw. dahin versetzt?
- Werden zur Aufrechterhaltung in diesen
Unterkünften private Sicherheitsdienste eingesetzt?
- Wenn ja bei Frage 20, wie viel Personal hat
die Sicherheitsfirma jeweils vor Ort einzusetzen und wie hoch sind die
jeweiligen Kosten für die Dienste der privaten Sicherheitsfirmen.
- Wenn nein bei Frage 20, warum wird kein
Sicherheitspersonal eingesetzt?
- Wie hoch werden die in den jeweiligen
Unterkünften anfallenden Gesamtkosten sein?
- Wer wird die Betreuung der Flüchtlinge
in diesen Unterkünften des Bundes ggf. übernehmen?
- Wie hoch werden die dafür anfallenden
Kosten sein?
- Wurden die Gemeinden über die
Einrichtung der Flüchtlingsunterkünfte in Kenntnis gesetzt?
- Wenn ja, um welche Gemeinden handelt es sich
dabei und wann wurden sie jeweils über die Errichtung einer SBS bzw.
BS auf ihrem Gemeindegebiet informiert?
- Haben die informierten Gemeinden ihre
Zustimmung zur Errichtung von SBS bzw. BS erteilt oder wurden die
Unterkünfte dem BMI durch die Bürgermeister der Gemeinden aktiv
angeboten?