3143/J-BR/2016

Eingelangt am 27.04.2016
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Peter Samt

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylheim in der Nordberggasse 8 in Andritz (Bezirk Graz Umgebung)

 

 

In den letzten Wochen häuften sich die schockierenden Meldungen über zahlreiche abscheuliche Übergriffe von Asylwerbern. Immer mehr solcher Vorfälle werden auch in Österreich bekannt, wodurch die österreichische Bevölkerung stark verunsichert ist und große Ängste hervorgerufen werden. Aufgrund dessen schwinden das Sicherheitsempfinden und das Vertrauen der Menschen in die Exekutive.

 

Anstatt hart und konsequent auf die dramatischen Ereignisse zu reagieren, werden weiterhin Flüchtlingsquartiere mitten in Ballungszentren errichtet, von welchen zusätzlich ein immenses Sicherheitsrisiko ausgeht. Auch in einem leerstehenden Gebäude in Graz-Andritz ist ein neues Asylheim entstanden. Am 31.12.2015 berichtete „ORF-Online“ über das besagte Gebäude in der Nordberggasse 8. Das Haus „wurde renoviert und zuerst dem Land Steiermark als Flüchtlingsquartier angeboten. Es wurde auch als geeignet befunden, allerdings wollte man in Absprache mit der Stadt Graz dort nur 50 Asylwerber einquartieren.“ Durch ein Schreiben an die Bezirksvorstände weiß der Sprecher der Bürgerinitiative Andritz (BIA), Erich Cagran, allerdings von anderen Plänen: 200 männliche, unbegleitete Jugendliche sollen einen Platz im Heim finden.

(Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2750102/)

 

Bereits mit 30.12.2015 bezogen die ersten Flüchtlinge das neue Andritzer Flüchtlingsquartier. Weder das Land Steiermark, noch die Stadt Graz wussten davon Bescheid, lediglich Bezirksvorsteher Johannes Obenaus wurde darüber informiert. „‚Ich habe am 28. Dezember einen Anruf aus dem Ministerium bekommen‘, erzählt Obenaus. Die Pläne, die ihm und anderen Bezirksräten präsentiert wurden: Ab 4. Jänner werden schrittweise bis zu 200 Asylwerber einziehen, vorwiegend junge Männer. ‚Ich habe dann Bürgermeister Nagl und Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer informiert‘, so Obenaus.“

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4896363/Fehlende-Kommunikation_Wirbel-um-neues-Fluchlingsheim-in-Graz)

 

Zu einer Bürgerversammlung entschloss man sich erst, als bereits die ersten Asylwerber eingezogen waren. Im Begegnungszentrum in Andritz versammelten sich 500 interessierte und besorgte Bürger, um an einer hitzigen Informationsveranstaltung teilnehmen zu können. Was allerdings fehlte, waren die lokalen politischen Verantwortungsträger. Weder Bürgermeister Nagl, noch Landeshauptmann Schützenhöfer oder Soziallandesrätin Kampus standen Rede und Antwort. Auch weitere wichtige Mandatsträger der Region stellten sich den vielen Fragen der Bürger nicht, wodurch selbstverständlich weiter Ängste geschürt werden.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4900628/Asylwerber-in-Graz_Andritz_Warum-die-Politik-fehlte)

 

Auch der Hauseigentümer, ein Unternehmer aus Deutschlandsberg, fehlte bei der Bürgerversammlung. Dies mag wohl auch mit dem Umstand zusammenhängen, dass dieser auch ein weiteres, unmittelbar in der Nähe liegendes Objekt, welches sich in seinem Besitz befindet, dem Bund als Asylunterkunft angeboten hat. Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gehörlosenzentrum in Andritz.

(Quelle: http://www.krone.at/Steiermark/Unterschriften_fuer_Fluechtlings-Stopp-Nagl_macht_Druck_-Story-491340)

 

Die Bürgerinitiative Andritz (BIA) hat mittlerweile eine Unterschriftenaktion gestartet mit der Aufforderung an die Stadt Graz, die Objekte Radegunderstraße 10 und Nordberggasse 8 vom Besitzer zu erwerben, um dort Gemeindewohnungen zu errichten. Die Grazer VP erwägt nun auch einen Kauf des einstigen Gehörlosenzentrums. Nagl will ein weiteres Asyl-Großquartier in Andritz unbedingt verhindern. Hierbei stellt sich lediglich die Frage des Preises, falls der Eigentümer überhaupt verkaufen will.

(Quelle: http://www.krone.at/Steiermark/Unterschriften_fuer_Fluechtlings-Stopp-Nagl_macht_Druck_-Story-491340)

 

In der Landtagssitzung vom 19. Jänner 2016 wurde der Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend „Kein Asylheim im ehemaligen Andritzer Seniorenzentrum!“ (Einl.Zahl 203/8) abgelehnt. Die Landesregierung wurde aufgefordert, sich gegen ein Asyl-Großquartier in Graz-Andritz (Nordberggasse bzw. Radegunderstraße) auszusprechen und in Verhandlungen mit der Stadt Graz und dem Grundstückseigentümer zu treten, um das Areal des ehemaligen Seniorenheims respektive des ehemaligen Gehörlosenzentrums zur Errichtung von Gemeindewohnungen unter finanzieller Beteiligung des Landes zu erwerben.

 

Aus der Anfragebeantwortung 2889/AB-BR/2016 des Bundesministeriums geht hervor, dass sich im ehemaligen Seniorenheim Marianne „keine Betreuungsstelle des Bundes“ befindet. In der Nordberggasse 8 befindet sich allerdings eine solche. Hier erfolgt die Belegung seit dem 4. Jänner 2016. Der Anfragebeantwortung zufolge ist es „derzeit beabsichtigt, nicht mehr als 100 Asylwerber gleichzeitig unterzubringen. Zum Stichtag 2. März 2016 waren 92 Asylwerber in der Betreuungsstelle untergebracht.“ Die monatlichen Mietkosten betragen 19.960,76 €. Laut der Beantwortung durch die Bundesministerin können noch keine Angaben über die Höhe der Betriebskosten gemacht werden. „Die Abrechnung mit der Betreuungsfirma erfolgt in Form einer Gesamtrechnung. Derzeit liegt noch keine Rechnung vor, weshalb die Kosten für die Betreuung noch nicht beziffert werden können.“

 

Im Zuge der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ (Einl.Zahl 167/1) in der Landtagssitzung vom 19. April 2016 lieferte Soziallandesrätin Doris Kampus aktuelle Zahlen zu den untergebrachten Asylwerbern vom 11. April 2016. Zu diesem Stichtag sollen sich lediglich 28 Personen in der Betreuungsstelle in der Nordberggasse 8 befunden haben.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wie viele Asylwerber befinden sich derzeit im Flüchtlingsquartier in der Nordberggasse 8 in Andritz?

2.    Wie viele Asylwerber sollen im Laufe dieses Jahres untergebracht werden?

3.    Wie viele Männer, Frauen, Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind derzeit untergebracht bzw. werden in den nächsten Monaten beherbergt werden?

4.    Welche Nationalität haben die im Asylheim untergebrachten Personen (Bitte um Auflistung nach Nationalität, Alter und Geschlecht)?

5.    Welchem Aufenthaltsstatus unterliegen diese (Bitte um Auflistung nach Aufenthaltsstatus, Alter und Geschlecht)?

6.    Stimmt es, dass vorwiegend männliche, unbegleitete Jugendliche untergebracht werden?

7.    Aus der Anfragenbeantwortung 2889/AB-BR/2016 geht hervor, dass es derzeit nicht beabsichtigt ist, mehr als 100 Asylwerber gleichzeitig unterzubringen. Ist es auch zukünftig geplant, nicht mehr als 100 Personen im Asylheim in der Nordberggasse 8 unterzubringen?

8.    Wenn ja, für welchen Zeitraum gilt diese zahlenmäßige Begrenzung an Asylwerbern für dieses Heim?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wo liegt die tatsächliche Kapazitätsobergrenze des besagten Gebäudes?

11. Sollen zukünftig mehr Flüchtlinge untergebracht und diese Obergrenze ausgelastet werden?

12. Bis zu welchem Datum ist die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsquartier geplant?

13. Für wie lange wurde ein Mietvertrag abgeschlossen?

14. Aus der Anfragenbeantwortung 2889/AB-BR/2016 geht hervor, dass derzeit keine Auskunft über die Höhe der Betriebskosten möglich ist. Wann wird eine diesbezügliche Information möglich sein?

15. Werden die laufenden Kosten des Asyl-Großquartiers (Betriebskosten) akontiert?

16. Wenn ja, in welcher Höhe?

17. Sind zukünftig Umbauten oder ähnliche bauliche Maßnahmen am Grundstück in der Nordberggasse 8 geplant?

18. Wenn ja, welche?

19. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese?

20. Wurden alle brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen im Voraus abgeklärt und erfüllt?

21. Wenn nein, wer trägt die Kosten für den notwendigen Umbau und die Erfüllung der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen?

22. Wenn nein, wer trägt die Haftung dafür?

23. Wurden Verträge für die Betreuung der Flüchtlinge abgeschlossen?

24. Wenn ja, mit welcher Betreuungsfirma?

25. Wenn ja, welche Verträge wurden konkret abgeschlossen?

26. Wie viel Personal ist für die Betreuung der Asylanten vor Ort vorgesehen?

27. Wie hoch sind die Kosten, die für das Betreuungspersonal aufgewendet werden müssen?

28. Wer trägt die in Punkt 27 genannten Kosten?

29. Wie hoch sind die Kosten der für die Flüchtlinge angebotenen Workshops und Kurse?

30. Wer trägt die in Punkt 29 genannten Kosten?

31. Wie viel Sicherheitspersonal ist vorgesehen?

32. Wie hoch beziffern sich die Kosten für den Einsatz des Sicherheitspersonals?

33. Wer trägt die in Punkt 32 genannten Kosten?

34. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sicherheit im Umkreis (u.a. Sportverein mit vielen Kindern) des Gebäudes zu gewährleisten?

35. Wieso wurde außer dem Bezirksvorsteher Johannes Obenaus vorab niemand über die Unterbringung der Asylwerber in der Nordberggasse informiert?

36. Wieso wurden die angrenzenden Nachbarn nicht rechtzeitig über die Errichtung des Flüchtlingsheimes in Kenntnis gesetzt?

37. Wie viele Polizeieinsätze gab es bisher im Asylquartier und im näheren Umfeld des Asylheims in der Nordberggasse?

38. Wie viele Beamte waren hier insgesamt im Einsatz?

39. Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Einsätze?

40. Wurden bei Einsätzen Polizisten verletzt?

41. Wenn ja, wie viele?

42. Wurden bei Einsätzen auch unbeteiligte Personen (wie zum Beispiel Passanten) verletzt?

43. Wenn ja, wie viele?

44. Wie viele Personen wurden im Zuge von allenfalls stattgefundenen Einsätzen insgesamt verletzt?

45. Wurden seit der Eröffnung des Asylheims Straftaten von den untergebrachten Asylwerbern begangen?

46. Wenn ja, welche strafrechtlichen Tatbestände wurden festgestellt bzw. nach welchen strafrechtlichen Tatbeständen wird ermittelt?

47. Welche Konsequenzen ziehen strafrechtliche Delikte durch Asylwerber in der Nordberggasse mit sich?

48. Haben die allenfalls begangenen Straftaten der Asylwerber Auswirkungen auf ihr jeweiliges Asylverfahren?

49. Wenn, ja welche?

50. Wenn nein, warum nicht?

51. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um solche Straftaten zu verhindern?

52. Ist es geplant, auch ein Asylquartier in der Radegunderstraße 10 zu eröffnen?

53. Wenn ja, wann sollen die ersten Asylwerber in das Gebäude einziehen?

54. Wenn ja, wie viele Personen sollen dort untergebracht werden?

55. Wenn ja, warum wird ein weiteres Flüchtlingsquartier unmittelbar in der Nähe des Asylheimes in der Nordberggasse 8 errichtet?