3144/J-BR/2016

Eingelangt am 27.04.2016
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ANFRAGE

des Bundesrates Mag. Michael Raml

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verbotener Import von Edelmetallen und Kulturgütern

 

 

Die Einfuhr von Waren nach Österreich ist Aufgabe des österreichischen Zolls. Bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr kommen eventuelle Verbote und Beschränkungen in der Einfuhr zur Anwendung. Aber auch im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der EU unterliegen bestimmte Waren im Import Überwachungs- und Schutzmaßnahmen. Die Einfuhr ist in diesen Fällen nicht unbeschränkt möglich; ein generelles Einfuhrverbot gibt es derzeit etwa für Rohöl und Erdölerzeugnisse sowie Gold, Edelmetalle, Diamanten und Kulturgut aus Syrien.

 

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 verbietet im Artikel 11a

a) Gold, Edelmetalle und Diamanten gemäß Anhang VIII mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an die syrische Regierung, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, die syrische Zentralbank, Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Organisationen oder Einrichtungen, die von ihnen kontrolliert werden, zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;

b) Gold, Edelmetalle und Diamanten gemäß Anhang VIII mit oder ohne Ursprung in Syrien von der syrischen Regierung, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, der syrischen Zentralbank, Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Organisationen oder Einrichtungen, die von ihnen kontrolliert werden, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben, einzuführen oder zu befördern;

c) für die syrische Regierung, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, die syrische Zentralbank, Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Organisationen oder Einrichtungen, die von ihnen kontrolliert werden, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den unter den Buchstaben a und b aufgeführten Gütern bereitzustellen.

 

Neben einem Strom an Flüchtlingen aus dem syrischen Kriegsgebiet kommen seit Monaten täglich unzählige Migranten und Zuwanderer nach Österreich.

Neben auffallend hohen Geldbeträgen bringen Flüchtlinge aus Syrien aber auch Zuwanderer aus anderen Staaten oft Schmuck und andere Wertgegenstände mit nach Österreich.

 

In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7472/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein an den Bundesminister für Finanzen betreffend Euro-Scheine (Einfuhr von Bargeld durch Flüchtlinge) hat der Bundesminister für Finanzen geantwortet:

Bargeldanmeldungen in der angefragten Art im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen sind nicht erfolgt.

Betreffend Euro-Fälschungen ergab eine Rückfrage bei der OeNB, dass diese keinen Zusammenhang zwischen Migrationsströmen und Eurofälschungen feststellen kann.

Mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen bzw. mangels entsprechender Erkenntnisse können keine weiteren Angaben zu den gestellten Fragen gemacht werden.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     In welchem Umfang wurde jeweils in den letzten 5 Jahren im Zuge von Einreisen nach Österreich beim Zoll die Einfuhr von anzeigepflichtigen Edelmetallen gemeldet (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten der Meldenden)?

2.     Wie viele Personen aus Syrien haben jeweils in den letzten 5 Jahren die Einfuhr von Edelmetallen gemeldet?

3.     Um welche Edelmetalle, um welchen Wert und welche Mengen hat es sich jeweils gehandelt und wie ist man in diesen Fällen weiter vorgegangen?

4.     In welchem Umfang hat der österreichische Zoll jeweils in den letzten 5 Jahren im Zuge von Kontrollen nicht angezeigte Edelmetalle gefunden (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten der Einreisenden)?

5.     Wie viele dieser Personen waren aus Syrien und welche Konsequenzen gab es jeweils für die Betroffenen?

6.     In welchem Umfang wurde jeweils in den letzten 5 Jahren im Zuge von Einreisen nach Österreich beim Zoll die Einfuhr von anzeigepflichtigen Kulturgütern gemeldet (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten der Meldenden)?

7.     Wie viele Personen aus Syrien haben jeweils in den letzten 5 Jahren die Einfuhr von Kulturgütern gemeldet?

8.     Um welche Kulturgüter mit welchem Wert hat es sich jeweils gehandelt und wie ist man in diesen Fällen weiter vorgegangen?

9.     In welchem Umfang hat der österreichische Zoll jeweils in den letzten 5 Jahren im Zuge von Kontrollen nicht angezeigte Kulturgüter gefunden (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten der Einreisenden)?

10.  Wie viele dieser Personen waren aus Syrien und welche Konsequenzen gab es jeweils für die Betroffenen?