3171/J-BR/2016

Eingelangt am 23.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Flüchtlingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben

 

Das Flüchtlingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben stellt ein gesellschafts- und sicherheitspolitisches ein Problem dar. Aus der Beantwortung vorhergehender Anfragen (2868/AB-BR2015, 288/AB-BR/2016) ging hervor, dass es etliche untragbare Missstände im Quartier sowie gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den untergebrachten Flüchtlingen gegeben hat und zahlreiche Straftaten begangen wurden.

 

Aus der Anfragenbeantwortung 2880/AB-BR/2016 des Innenministeriums vom 19. Februar 2016 zu 3103/J-BR geht hervor, dass seit „Eröffnung“ des Flüchtlingsquartiers am 11. November 2015 bis Anfang Jänner 39 Polizeieinsätze mit 115 Beamten stattgefunden haben. Insgesamt wurden im besagten Zeitraum 63 Straftaten angezeigt und 25 Personen wurden gemäß strafprozessualen Bestimmungen festgenommen. Festgestellt wurden zahlreiche strafrechtliche Tatbestände wie Körperverletzungen, Raufhandel, Sachbeschädigungen und Diebstähle. Im Dezember 2015 kam es sogar zu einer Massenschlägerei zwischen rund 100 dort untergebrachten Afghanen (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/4880859/Polizeigrossaufgebot_Massenschlaegerei-unter-Fluchtlingen-in-Leoben-).

 

Zu den zahlreichen Ausschreitungen meint Herbert Huber, stellvertretender Polizeichef in der Stadt und im Bezirk Leoben: „Wir sind relativ oft im Flüchtlingsquartier, das stimmt.“ Um jeder einzelnen Anzeige nachzugehen und Befragungen bzw. Ermittlungsarbeit im Quartier durchzuführen, sind häufig Polizeibeamte vor Ort. „Es ist für uns jedenfalls ein Mehraufwand und personell durchaus eine Herausforderung“, so Huber (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/4932591/Leoben_FP-fordert-Schliessung-des-Fluchtlingsquartiers).

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele Personen sind derzeit im Flüchtlingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben untergebracht (Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche)?

2.    Wie viele Asylwerber sollen in den nächsten Monaten bzw. im Laufe dieses Jahres untergebracht werden?

3.    Welche Nationalität haben die im Asylheim untergebrachten Personen (aufgelistet nach Nationalität, Alter und Geschlecht)?

4.    Welchem Aufenthaltsstatus unterliegen diese (aufgelistet nach Aufenthaltsstatus, Alter und Geschlecht)?

5.    Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die bis dato durch das Flüchtlingsquartier entstanden sind (aufgegliedert in Miet-, Betriebs-, Personal- und Sachkosten sowie sonstigen Kosten?)

6.    Wurden entstandene Kosten weiterverrechnet?

7.    Wenn ja, in welcher Höhe und an wen?

8.    Wurden alle in der Flüchtlingsunterkunft bestehenden Missstände beseitigt?

9.    Wenn ja, was wurde konkret unternommen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Liegt die Endabrechnung der getätigten baulichen Maßnahmen bereits vor?

12. Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die dadurch entstandenen Kosten?

13. Wie viel Betreuungspersonal wird derzeit vor Ort eingesetzt?

14. Welche bestehenden Verträge zur Erhaltung und Betreibung des Großquartiers gibt es?

15. Wer ist Vertragspartner und wie stellt sich die Vertragsdauer dar?

16. Wie viele Polizeieinsätze fanden seit 4. Jänner 2016 im Umfeld und direkt in der Flüchtlingsunterkunft statt?

17. Wie viele Beamte waren im Zuge dieser Vorfälle im Einsatz?

18. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieser Einsätze?

19. Gab es im Zuge dieser Einsätze verletzte Beamte?

20. Wenn ja, wie viele?

21. Wie viele verletzte Personen gab es im Zuge dieser Einsätze?

22. Wurden im Zuge der Einsätze Personen angehalten bzw. festgenommen?

23. Wenn ja, wie viele?

24. Wenn ja, wie viele Personen davon befinden sich nach wie vor in Haft?

25. Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt und welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?

26. Welche Staatsbürgerschaft bzw. welchen Aufenthaltstitel haben die festgenommenen Personen?

27. Wurden seit 4. Jänner 2016 Strafanzeigen gegen einzelne Personen eingebracht?

28. Wenn ja, gegen wie viele und wegen welcher Tatbestände?

29. Wie wurde bzw. wird gegen Personen vorgegangen, gegen jene Strafanzeigen eingebracht wurden bzw. werden?

30. Warum durften bzw. dürfen betroffene Personen in dem Quartier in Leoben verbleiben?

31. Konnten die Alkoholprobleme und Konfliktpotentiale unter den Jugendlichen durch angekündigte Aufklärungsgespräche, vermehrte Rundgänge durch Sozialbetreuer etc. bereinigt werden?

32. Was sind die Ergebnisse des schriftlichen Ersuchens der Volksanwaltschaft zum Besuch der Flüchtlingsunterkunft von Herrn Volksanwalt Kräuter, welches dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt wurde?

33. Bis zu welchem Datum ist die Nutzung der ehemaligen Baumax-Halle als Flüchtlingsquartier geplant?

34. Ist in Zukunft eine andere Ausrichtung der Benützung geplant?

35. Wenn ja, wie soll die ehemalige Baumax-Halle in Zukunft genutzt werden?