3195/J-BR/2016

Eingelangt am 20.12.2016
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Anfrage

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Längle

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Stabilitätsabgabe für österreichische Regionalbanken - Bemessung

Die gesamte jährliche Steuerleistung vieler österreichischer Regionalbanken hat sich in den letzten Jahren im Vergleich zur Steuerleistung vor 2011 - gemessen in Prozent des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - nahezu verdoppelt, wenn als gesamte Steuerbelastung die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) und die sonstigen Steuern (beinhalten im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe) berücksichtigt werden. Insgesamt steht dadurch bei vielen Regionalbanken mehr als ein Drittel des Ergebnisses nicht zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung.

 

Ein wesentlicher Grund für die hohe Steuerbelastung liegt in der 2011 eingeführten Stabilitätsabgabe. Die Erhöhung der Stabilitätsabgabe ab dem Jahr 2014 hat Regi­onalbanken verstärkt getroffen, da der Steuersatz für die Bemessungsgrundlage von EUR 1 Mrd. bis EUR 20 Mrd. überproportional erhöht wurde.

Nachdem Banken „mittlerer“ Größe schon jahrelang einen überproportional hohen Beitrag zum Steueraufkommen geleistet haben, scheint es geboten, dass zumindest die Berechnung der Abschlagszahlung nach einem „gerechteren“ Modell erfolgt. Die Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf die Bilanzsumme ohne Frei­betrag für alle Banken wäre ein solcher Ansatz.

Anfrage:

1.    Wie hoch war die gesamte Steuerleistung der 15 größten österreichischen Banken bzw. Kreditinstitutsgruppen seit 2007 jeweils bezogen auf die Bilanz­summe?

2.    Wie hoch war bisher der Anteil von Regionalbanken (Banken mit einer Bilanz­summe zwischen EUR 5 Mrd. und EUR 20 Mrd.) am Gesamtaufkommen der Stabilitätsabgabe?


3.    Ist es richtig, dass Regionalbanken einen Anteil an der gesamten Steuerbelas­tung der Banken getragen haben, der weit über ihrem Marktanteil (Anteil an der konsolidierten Bilanzsumme aller österreichischen Kreditinstitute) lag?

4.    Wie beeinflusst die Freibetragsgrenze von EUR 1 Mrd. die gesamte Bemes­sungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe?

5.    Wie hoch ist der Anteil des insgesamt in Anspruch genommenen Freibetrags- volumens an der gesamten Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe?

6.    Welche Auswirkung hatte die potentiell mehrfache Anwendung der Freibe- tragsgrenze durch in Institutsgruppen zusammengefasste Banken auf die je­weils geleistete Stabilitätsabgabe?

7.    Entsteht dadurch eine Wettbewerbsverzerrung?

8.    Wieviel staatliche Unterstützung haben Regionalbanken (Banken mit einer Bi­lanzsumme zwischen EUR 5 Mrd. und EUR 20 Mrd.) in Folge der Finanzkrise durch den österreichischen Staat erhalten?