3195/J-BR/2016
Eingelangt am 20.12.2016
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Anfrage
der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Längle
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Stabilitätsabgabe für österreichische Regionalbanken - Bemessung
Die gesamte jährliche Steuerleistung vieler österreichischer Regionalbanken hat sich in den letzten Jahren im Vergleich zur Steuerleistung vor 2011 - gemessen in Prozent des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - nahezu verdoppelt, wenn als gesamte Steuerbelastung die Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) und die sonstigen Steuern (beinhalten im Wesentlichen die Stabilitätsabgabe) berücksichtigt werden. Insgesamt steht dadurch bei vielen Regionalbanken mehr als ein Drittel des Ergebnisses nicht zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Steuerbelastung liegt in der 2011 eingeführten Stabilitätsabgabe. Die Erhöhung der Stabilitätsabgabe ab dem Jahr 2014 hat Regionalbanken verstärkt getroffen, da der Steuersatz für die Bemessungsgrundlage von EUR 1 Mrd. bis EUR 20 Mrd. überproportional erhöht wurde.
Nachdem Banken „mittlerer“ Größe schon jahrelang einen überproportional hohen Beitrag zum Steueraufkommen geleistet haben, scheint es geboten, dass zumindest die Berechnung der Abschlagszahlung nach einem „gerechteren“ Modell erfolgt. Die Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf die Bilanzsumme ohne Freibetrag für alle Banken wäre ein solcher Ansatz.
Anfrage:
1. Wie hoch war die gesamte Steuerleistung der 15 größten österreichischen Banken bzw. Kreditinstitutsgruppen seit 2007 jeweils bezogen auf die Bilanzsumme?
2. Wie hoch war bisher der Anteil von Regionalbanken (Banken mit einer Bilanzsumme zwischen EUR 5 Mrd. und EUR 20 Mrd.) am Gesamtaufkommen der Stabilitätsabgabe?
3. Ist es richtig, dass Regionalbanken einen Anteil an der gesamten Steuerbelastung der Banken getragen haben, der weit über ihrem Marktanteil (Anteil an der konsolidierten Bilanzsumme aller österreichischen Kreditinstitute) lag?
4. Wie beeinflusst die Freibetragsgrenze von EUR 1 Mrd. die gesamte Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe?
5. Wie hoch ist der Anteil des insgesamt in Anspruch genommenen Freibetrags- volumens an der gesamten Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe?
6. Welche Auswirkung hatte die potentiell mehrfache Anwendung der Freibe- tragsgrenze durch in Institutsgruppen zusammengefasste Banken auf die jeweils geleistete Stabilitätsabgabe?
7. Entsteht dadurch eine Wettbewerbsverzerrung?
8. Wieviel staatliche Unterstützung haben Regionalbanken (Banken mit einer Bilanzsumme zwischen EUR 5 Mrd. und EUR 20 Mrd.) in Folge der Finanzkrise durch den österreichischen Staat erhalten?