3199/J-BR/2016

Eingelangt am 22.12.2016
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Anfrage

 

des Bundesrates Herbert

an den Bundeskanzler

und weiterer Bundesräte

betreffend Beschwerden auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages

 

 

„"Die Presse" vom 19.09.2015 Seite: 13
Beamtenlöhne: Neuregelung wackelt erneut

Laut Urteil sind Beamte bei Vorrückungen diskriminiert.
Wien. Es gibt eine neue Hiobsbotschaft für Regierung und Kanzleramt wegen der heuer zweimal reparierten Gesetzesregelung für Vorrückungen und damit der Beamtengehälter. Ein von den Freiheitlichen Arbeitnehmern (AUF) unterstützter Exekutivbeamter erhielt in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts recht: Demnach würde mit den geänderten Bestimmungen die Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht beseitigt. Die Tragweite der Entscheidung ist groß: Allein rund 1000 Klagen sind anhängig, im für die Regierung schlimmsten und teuersten Fall geht es um Millionennachzahlungen für den gesamten öffentlichen Dienst.

Das Urteil war am Freitag noch nicht veröffentlicht. AUF-Chef Werner Herbert bestätigte der "Presse" aber, es gehe um die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Nachteile hätten, musste Österreich das Gesetz erstmals ändern. Nach der eiligen Reparatur im Jänner hat die Koalition nach Protesten vor dem Sommer das Gesetz neuerlich nachjustiert.
Im Bundeskanzleramt, wo das Urteil am Freitagnachmittag noch nicht vorlag, gab man sich auf "Presse"-Anfrage gelassen. Dort wird zuerst mit einer Revision der Dienstbehörde gerechnet. Jedenfalls werde das Urteil sorgfältig geprüft. (ett)“

 

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wie viele Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und besoldungsrechtliche Stellung in den Jahren 2015 und 2016 eingebracht (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?

 

2.    Wie viele dieser Anträge wurden mit Bescheid vom Dienstgeber abgelehnt (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?

3.    Gegen wie viele dieser Ablehnungsbescheide wurde Beschwerde beim BVwG erhoben (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?

 

4.    Wie viele Fälle dieser Verfahren vor dem BVwG wurden zwischenzeitlich rechtswirksam abgeschlossen (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?

 

5.    In wie vielen Fällen dieser Beschwerden wurde dem Bediensteten (Beschwerdeführer) rechtgegeben (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?