3199/J-BR/2016
Eingelangt am 22.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Herbert
an den Bundeskanzler
und weiterer Bundesräte
betreffend Beschwerden auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages
„"Die
Presse" vom 19.09.2015 Seite: 13
Beamtenlöhne:
Neuregelung wackelt erneut
Laut Urteil sind Beamte bei
Vorrückungen diskriminiert.
Wien. Es gibt eine neue Hiobsbotschaft für Regierung und Kanzleramt wegen
der heuer zweimal reparierten Gesetzesregelung für Vorrückungen und
damit der Beamtengehälter. Ein von den Freiheitlichen Arbeitnehmern (AUF)
unterstützter Exekutivbeamter erhielt in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
recht: Demnach würde mit den geänderten Bestimmungen die
Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten nicht beseitigt. Die
Tragweite der Entscheidung ist groß: Allein rund 1000 Klagen sind
anhängig, im für die Regierung schlimmsten und teuersten Fall geht es
um Millionennachzahlungen für den gesamten öffentlichen Dienst.
Das Urteil war am Freitag noch nicht
veröffentlicht. AUF-Chef Werner Herbert bestätigte der
"Presse" aber, es gehe um die Neufestsetzung des
Vorrückungsstichtages. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Nachteile
hätten, musste Österreich das Gesetz erstmals ändern. Nach der
eiligen Reparatur im Jänner hat die Koalition nach Protesten vor dem
Sommer das Gesetz neuerlich nachjustiert.
Im Bundeskanzleramt, wo das Urteil am Freitagnachmittag noch nicht vorlag, gab
man sich auf "Presse"-Anfrage gelassen. Dort wird zuerst mit einer
Revision der Dienstbehörde gerechnet. Jedenfalls werde das Urteil
sorgfältig geprüft. (ett)“
Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und besoldungsrechtliche Stellung in den Jahren 2015 und 2016 eingebracht (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?
2. Wie viele dieser Anträge wurden mit Bescheid vom Dienstgeber abgelehnt (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?
3. Gegen wie viele dieser Ablehnungsbescheide wurde Beschwerde beim BVwG erhoben (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?
4. Wie viele Fälle dieser Verfahren vor dem BVwG wurden zwischenzeitlich rechtswirksam abgeschlossen (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?
5. In wie vielen Fällen dieser Beschwerden wurde dem Bediensteten (Beschwerdeführer) rechtgegeben (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ministerien und die betreffenden Jahre)?