3203/J-BR/2017
Eingelangt am 26.01.2017
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Anfrage
der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Berufsregister für Rettungssanitäter/innen
Am 5. Jänner 2017 berichteten die österreichischen Tageszeitungen über einen Vorfall, der sich rund um einen Verkehrsunfall in St. Lorenz bei Mondsee (Bezirk Gmunden) ereignet hat.[1] Dabei ging es neben der präklinischen Versorgung der Verunfallten um einen „Notfallsanitäter“, der mit Blaulicht im Privatauto und einer Rettungsuniform am Einsatzort eintraf und dort mitgeholfen, hat den Rettungseinsatz zu bewältigen. Er gab sich selbst u.a. als Notfallsanitäter aus, der von der Rettungsleitstelle Salzburg verständigt worden sei. Dass dies nicht korrekt war ergaben behördliche Nachforschungen.
Dieser Vorfall zeigt auf, wie dringend ein bundesweites Berufsregister für Rettungssanitäter/innen mit einheitlichem Ausweis umzusetzen wäre. Es würde eine einfache Abklärung der vorliegenden (Notfall-) Kompetenzen vor Ort sowie die genaue Zuordnung zu einer Rettungsorganisation ermöglichen.
Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende
1. In der Beantwortung der Anfrage 3145/J-BR/2016[2] der Grünen Bundesratsfraktion vom 8. Juli 2016 beantworteten Sie die Frage, wie viele Rettungssanitäter/innen bzw. Notfallsanitäter/innen es in Österreich gibt, wie folgt:
„Mangels Registrierung liegen dem Bundesministerium für
Gesundheit keine Zahlen über die Anzahl der – ehrenamtlichen
und/oder hauptberuflichen – Rettungs- bzw. Notfallsanitäter/innen
vor.“
1.1. Ab wann wird es ein Berufsregister von Rettungssanitäter/innen und
Notfallsanitärer/innen in Österreich geben?
1.2. Wie wird diese Umsetzung der Berufsregistrierung im Detail aussehen?
1.3. Ist angedacht, einen einheitlichen Ausweis mit Foto, Personalnummer und
einem Vermerk mit den erworbenen Kompetenzen zur eindeutigen Identifizierung zu
schaffen?
1.4. Wenn solch eine Berufsregistrierung nicht angedacht ist, warum nicht?
1.5. Welche konkreten Akteure (Bund, Länder, Organisationen usw.) blockieren
eine Umsetzung der Registrierung dieser Berufsgruppe?
2. Warum wurden die Rettungssanitäter/innen und Notfallsanitäter/innen
bei der Novellierung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRegG) im Sommer
2016 nicht mitberücksichtigt?
3. Wie können Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle wie z.B.
oben geschildert (keine rasche Überprüfungsmöglichkeit der
Qualifikation von Rettungs- bzw. Notfallsanitäter/innen) nicht
wiederholen?
3.1. Wenn Sie sich hierbei auf Länderkompetenz beziehen, wie können diese mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass solche Vorfälle sich nicht wiederholen?
4. In der Anfragenbeantwortung 2916/AB-BR/2016 vom 8. Juli 2016[3] beantworten Sie die Frage 8 dahingehend, dass „allfällige
Änderungen im Sanitäter(ausbildungs)recht [...] mit den inhaltlichen
Arbeiten am Sanitätergesetz zu akkordieren“ seien und weitere
Änderungen „nach Abschluss der weiteren Facharbeiten in Aussicht
genommen“ werden.
Das betrifft insbesondere die von Ihnen dafür einberufene Arbeitsgruppe.
4.1. Zu welchen Terminen traf sich diese Arbeitsgruppe im Jahr 2016? Bitte
genaues Datum und Zeit anführen.
4.2. Welche Stakeholder (Ministerium, Rettungsorganisation,
Bundesländer und Interessenvertretungen usw.) waren bei diesen Treffen der
Arbeitsgruppe anwesend? Bitte alle Stakeholder anführen, die eingeladen
und/oder anwesend waren, aufgelistet für jedes Treffen im Jahr 2016.
4.3. Welche genauen Inhalte wurden bei diesen Arbeitsgruppen behandelt? Bitte
aufgelistet für jedes einzelne Treffen im Jahr 2016.
4.4. Welche konkreten Ergebnisse resultieren aus den Sitzungen der
Arbeitsgruppe im Jahr 2016?
5. Zu welchem Thema wurden die zwei Subarbeitsgruppen seitens des
Ministeriums eingerichtet?
5.1. Zu welchen Terminen trafen sich diese Subarbeitsgruppen im Jahr 2016?
Bitte genaues Datum und Zeit anführen.
5.2. Welche Stakeholder (Ministerium, Rettungsorganisation,
Bundesländer und Interessenvertretungen usw.) waren bei diesen Treffen der
Subarbeitsgruppe anwesend? Bitte alle Stakeholder anführen, die eingeladen
und/oder anwesend waren, aufgelistet für jedes Treffen im Jahr 2016.
5.3. Welche genauen Inhalte wurden bei diesen Subarbeitsgruppen
behandelt? Bitte aufgelistet für jedes einzelne Treffen im Jahr 2016.
5.4. Welche konkreten Ergebnisse resultieren aus den Sitzungen der
Subarbeitsgruppen im Jahr 2016? Bitte aufgelistet für jedes einzelne
Treffen der beiden Gruppen.
6. In derselben Anfragenbeantwortung haben Sie auf die Frage 10 geantwortet,
dass sich insbesondere bei den Notfallsanitäter/innen bzw. in den
Notfallkompetenzen Änderungsbedarf abzeichne.
Welcher Änderungsbedarf zeichnet sich hier konkret ab?