3203/J-BR/2017

Eingelangt am 26.01.2017
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Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Berufsregister für Rettungssanitäter/innen

BEGRÜNDUNG

 

Am 5. Jänner 2017 berichteten die österreichischen Tageszeitungen über einen Vorfall, der sich rund um einen Verkehrsunfall in St. Lorenz bei Mondsee (Bezirk Gmunden) ereignet hat.[1] Dabei ging es neben der präklinischen Versorgung der Verunfallten um einen „Notfallsanitäter“, der mit Blaulicht im Privatauto und einer Rettungsuniform am Einsatzort eintraf und dort mitgeholfen, hat den Rettungseinsatz zu bewältigen. Er gab sich selbst u.a. als Notfallsanitäter aus, der von der Rettungsleitstelle Salzburg verständigt worden sei. Dass dies nicht korrekt war ergaben behördliche Nachforschungen.

Dieser Vorfall zeigt auf, wie dringend ein bundesweites Berufsregister für Rettungssanitäter/innen mit einheitlichem Ausweis umzusetzen wäre. Es würde eine einfache Abklärung der vorliegenden (Notfall-) Kompetenzen vor Ort sowie die genaue Zuordnung zu einer Rettungsorganisation ermöglichen.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    In der Beantwortung der Anfrage 3145/J-BR/2016[2] der Grünen Bundesratsfraktion vom 8. Juli 2016 beantworteten Sie die Frage, wie viele Rettungssanitäter/innen bzw. Notfallsanitäter/innen es in Österreich gibt, wie folgt:

„Mangels Registrierung liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Zahlen über die Anzahl der – ehrenamtlichen und/oder hauptberuflichen – Rettungs- bzw. Notfallsanitäter/innen vor.“

1.1. Ab wann wird es ein Berufsregister von Rettungssanitäter/innen und Notfallsanitärer/innen in Österreich geben?

1.2. Wie wird diese Umsetzung der Berufsregistrierung im Detail aussehen?

1.3. Ist angedacht, einen einheitlichen Ausweis mit Foto, Personalnummer und einem Vermerk mit den erworbenen Kompetenzen zur eindeutigen Identifizierung zu schaffen?

1.4. Wenn solch eine Berufsregistrierung nicht angedacht ist, warum nicht?

1.5. Welche konkreten Akteure (Bund, Länder, Organisationen usw.) blockieren eine Umsetzung der Registrierung dieser Berufsgruppe?

2.    Warum wurden die Rettungssanitäter/innen und Notfallsanitäter/innen bei der Novellierung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRegG) im Sommer 2016 nicht mitberücksichtigt?

3.    Wie können Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle wie z.B. oben geschildert (keine rasche Überprüfungsmöglichkeit der Qualifikation von Rettungs- bzw. Notfallsanitäter/innen) nicht wiederholen?

3.1. Wenn Sie sich hierbei auf Länderkompetenz beziehen, wie können diese mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass solche Vorfälle sich nicht wiederholen?

 

4.    In der Anfragenbeantwortung 2916/AB-BR/2016 vom 8. Juli 2016[3] beantworten Sie die Frage 8 dahingehend, dass „allfällige Änderungen im Sanitäter(ausbildungs)recht [...] mit den inhaltlichen Arbeiten am Sanitätergesetz zu akkordieren“ seien und weitere Änderungen „nach Abschluss der weiteren Facharbeiten in Aussicht genommen“ werden.
Das betrifft insbesondere die von Ihnen dafür einberufene Arbeitsgruppe.

4.1. Zu welchen Terminen traf sich diese Arbeitsgruppe im Jahr 2016? Bitte genaues Datum und Zeit anführen.

4.2. Welche Stakeholder (Ministerium, Rettungsorganisation, Bundesländer und Interessenvertretungen usw.) waren bei diesen Treffen der Arbeitsgruppe anwesend? Bitte alle Stakeholder anführen, die eingeladen und/oder anwesend waren, aufgelistet für jedes Treffen im Jahr 2016.

4.3. Welche genauen Inhalte wurden bei diesen Arbeitsgruppen behandelt? Bitte aufgelistet für jedes einzelne Treffen im Jahr 2016.

4.4. Welche konkreten Ergebnisse resultieren aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe im Jahr 2016?

5.    Zu welchem Thema wurden die zwei Subarbeitsgruppen seitens des Ministeriums eingerichtet?

5.1. Zu welchen Terminen trafen sich diese Subarbeitsgruppen im Jahr 2016? Bitte genaues Datum und Zeit anführen.

5.2. Welche Stakeholder (Ministerium, Rettungsorganisation, Bundesländer und Interessenvertretungen usw.) waren bei diesen Treffen der Subarbeitsgruppe anwesend? Bitte alle Stakeholder anführen, die eingeladen und/oder anwesend waren, aufgelistet für jedes Treffen im Jahr 2016.

5.3.  Welche genauen Inhalte wurden bei diesen Subarbeitsgruppen behandelt? Bitte aufgelistet für jedes einzelne Treffen im Jahr 2016.

5.4.  Welche konkreten Ergebnisse resultieren aus den Sitzungen der Subarbeitsgruppen im Jahr 2016? Bitte aufgelistet für jedes einzelne Treffen der beiden Gruppen.

6.    In derselben Anfragenbeantwortung haben Sie auf die Frage 10 geantwortet, dass sich insbesondere bei den Notfallsanitäter/innen bzw. in den Notfallkompetenzen Änderungsbedarf abzeichne.
Welcher Änderungsbedarf zeichnet sich hier konkret ab?



[1] http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Busunfall-in-St-Lorenz-Falscher-Notfall-Sanitaeter;art4,2448322 OÖ-Nachrichten vom 05.01.2016

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_03145/imfname_530902.pdf

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_03145/imfname_530902.pdf