3211/J-BR/2017

Eingelangt am 14.02.2017
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sozialbetrug am steirischen Arbeitsmarkt

 

Des Öfteren wird in den Medien berichtet, dass bestimmte Sozialleistungen in der Steiermark erschlichen werden. Das österreichische Sozialsystem wurde entwickelt, um in Not geratenen österreichischen Staatsbürgern wieder auf die Beine zu helfen und nicht, um Personen aus aller Herren Länder eine soziale Hängematte zu bieten. Um den Sozialbetrug künftig zu verhindern, wurde in Graz im Jahr 2016 ein sogenannter „Erhebungsdienst“ eingerichtet.

 

Am 6. Jänner 2017 wurde in der „Kleinen Zeitung“ folgendes darüber berichtet: „Egal ob Scheinwohnsitze oder falsch angeführte Dienstverhältnisse: In Graz soll ein spezieller ‚Erhebungsdienst‘ Sozialbetrug verhindern. […] Denen zufolge kam es 2016 in 411 Fällen zu Erhebungen, die Verdachtsmomente bestätigten sich dabei erschreckend häufig. […] Von einer nun geschaffenen ‚zusätzlichen Möglichkeit zum vorgeschriebenen Überprüfungsjob‘, spricht man beim AMS gerne. Auf die zurückgegriffen wird, wenn die Berater – Vernaderungsanrufe reichen naturgemäß nicht aus – ‚begründete Verdachtsmomente‘ haben, dass Kundendaten nicht stimmen. […] Die Überschlagsrechnung am Ende des Jahres zahlt sich dennoch aus: Alleine durch die Arbeit des ‚Erhebungsdienstes‘ wurde in etwa eine Million Euro an Zahlungen eingespart, die rechtlich nicht zustehen. […] Den ‚Erhebungsdienstüberlegt das AMS 2016 flächendeckend in der Steiermark auszurollen.“ (Quelle: Kleine Zeitung am 06.01.2016, Seite 28 und 29)

 

Auch das Onlineportal des „ORF Steiermark“ berichtete am 10. Jänner 2017 über die Entwicklungen beim AMS: „Weil sie zumutbare Arbeiten nicht annehmen, wird Arbeitslosengeld-Empfängern immer öfter das Geld gesperrt: Laut AMS wurden im Vorjahr etwa um ein Viertel mehr Sperren verhängt als noch 2015. Wer Arbeitslosengeld bezieht und eine ihm vom Arbeitsmarktservice (AMS) angebotene Stelle nicht annimmt, der muss damit rechnen, dass ihm das Arbeitslosengeld gestrichen wird. Im vergangenen Jahr wurden in der Steiermark derartige Sperren etwas mehr als 2.100 Mal verhängt.“ (Quelle: Onlineportal des ORF Steiermark vom 10.01.2017)

 

Es ist fraglich, ob der „Erhebungsdienst“ nun in der gesamten Steiermark eingeführt wird, welche Maßnahmen gesetzt werden, um den Sozialbetrug künftig zu unterbinden und wie hoch der Schaden aufgrund der Betrugsfälle in den vergangenen Jahren war.


Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Soll der „Erhebungsdienst“ auch in der gesamten Steiermark oder in einzelnen Bezirken eingeführt werden?

2.    Wenn ja, wann und in welchen Bezirken?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn dieser „Erhebungsdienst“ steiermarkweit oder teilweise eingeführt wird, welche weiteren Maßnahmen werden gesetzt, um dem Sozialbetrug entgegen zu wirken?

5.    Wie erfolgen die Prüfungen des „Erhebungsdienstes“?

6.    Wie hoch waren die Kosten, die sich im Zuge der Arbeiten des „Erhebungsdienstes“ in Graz ergaben?

7.    Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

8.    Wer trägt diese Kosten?

9.    Wie hoch belaufen sich die Personalkosten für den „Erhebungsdienst“?

10. Wer trägt diese?

11. Bei wie vielen überprüften Personen in Graz wurde ein Verdachtsmoment bestätigt (Gliederung nach Stadtbezirken, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus)?

12. Welche Kriterien müssen gegeben sein, damit ein sogenannter Verdachtsmoment besteht?

13. Wer entscheidet, wann ein Verdachtsmoment gegeben ist?

14. Wer beauftragt den „Erhebungsdienst“ im Falle eines Verdachtsmomentes?

15. In Graz kam es zu über 400 Prüfungen, bei denen sich die Verdachtsmomente sehr häufig bestätigten. Welche Maßnahmen wurden in Folge dessen eingeleitet?

16. Was sind die Gründe für den 25-prozentigen Anstieg zwischen 2015 und 2016 bei der Sperre des Arbeitslosengeldes?

17. In Graz kam es im Jahr 2016 zu 411 Prüfungen. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 in der Steiermark bisher von einer Sperre betroffen (Gliederung nach Bezirken, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus)?

18. Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um dem Sozialmissbrauch entgegen zu treten?

19. Wie hoch waren die zu Unrecht ausbezahlten Geldleistungen des AMS jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016?

20. Wie viele zu Unrecht ausbezahlte Geldmittel konnten erfolgreich wieder rückgefordert werden?

21. Wenn die gesamte offene Forderung nicht rückgefordert werden konnte, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

22. Wenn die gesamte offene Forderung nicht rückgefordert werden konnte, wer trägt diesen Verlust?


23. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für das Rückforderungsmanagement der zu Unrecht ausbezahlten Geldbeträge?

24. Wer trägt diese Kosten?