3218/J-BR/2017

Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Werner Herbert

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Pendlerrechner

 

 

Der Pendlerrechner wurde unter der Federführung des BMF und in Kooperation mit der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) entwickelt. Mit dem Angebot des Pendlerrechners erfüllt das Bundesministerium für Finanzen seinen gesetzlichen Auftrag auf Grundlage der so genannten Pendlerverordnung, mit der die Pendlerförderung 2013 neu geregelt wurde. Die Pendlerverordnung wurde am 19. September 2013 im Bundesgesetzblatt II Nr. 276/2013 veröffentlicht. Der Pendlerrechner ist eine der darin festgelegten Maßnahmen. Weiters berücksichtigt der Pendlerrechner die rechtlichen Grundlagen im Einkommensteuergesetz (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG, § 33 Abs. 5 Z 4 EStG), die Pendlerverordnung sowie die Lohnsteuerrichtlinien.

 

Im Herbst 2013 wurde die Einführung des Pendlerrechners beschlossen. Nach Kritik (etwa durch die AK) wurde der Pendlerrechner am 25.06.2014 überarbeitet online gestellt.

In letzter Zeit gab es Berichte über offensichtliche Falschberechnungen, die in diversen Fällen dazu geführt haben, dass Anspruchsberechtigte „herabgestuft“ werden und statt der großen nunmehr die kleine Pendlerpauschale erhalten, obwohl sich an der Entfernung zum Arbeitsort nichts geändert hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Welche Änderungen am Pendlerrechner wurden im Jahre 2014 konkret vorgenommen?

2.     Laut telefonischer Auskunft der ÖBB vom 15.02.2017 werden seitens dieser keine Bahnkilometer mehr bekannt gegeben – vielmehr verweist man dort auf die Berechnungen des Pendlerrechners; dem Pendlerrechner liegen laut FAQs des BMF die Wegenetzdaten der jeweiligen Infrastrukturbetreiber und die aktuellen Fahrplandaten der Verkehrsbetriebe zu Grunde.; welche Wegenetzdaten konkret für die Streckenkilometer Bahn liegen dem Pendlerrechner zu Grunde?


3.     Welche Software oder Webseite liefert dem Pendlerrechner die Daten für die Berechnung der Streckenkilometer Bahn?

4.     Laut Medienbericht der Zeitung „Heute“ (NÖ-Ausgabe) vom 07.02.2017 werden vom Pendlerrechner für die Bahnstrecke Großweikersdorf – Wien Heiligenstadt 49,9 km ausgewiesen; dies unter explizitem Ausweis des REX-Zuges 2101; laut Abfrage auf oebb.at vom 02.07.2014 (seinerzeit wurden die Bahnkilometer noch angegeben) als auch laut schriftlicher Auskunft des ÖBB-Kundenservice werden auf der Strecke Großweikersdorf – Wien Heiligenstadt 53 Kilometer zurückgelegt, wobei festzuhalten ist, dass lt. Auskunft der ÖBB Tarifkilometer gleich Streckenkilometer sind; laut FAQs des BMF kann es z.B. vorkommen, dass der Pendlerrechner bei der Entfernungsermittlung für eine Teilstrecke ein anderes Beförderungsmittel zu Grunde legt, als tatsächlich verwendet wird. Sollte dies in diesem Fall zutreffend sein: auf welches Beförderungsmittel wird sodann – trotz explizitem Ausweis des oben erwähnten REX-Zuges – zugegriffen?

5.     Falls dies nicht zutreffend ist: wie erklärt sich die Differenz von 3,1 Kilometer in diesem Fall?

6.     Welche Bahnkilometer, wenn nicht jene der ÖBB selbst, kommen beim Pendlerrechner zum Tragen?

7.     Nach §3 Abs. 5 der Pendlerverordnung sind die Ergebnisse des Pendlerrechners nicht heranzuziehen wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht; die Korrektur kann in solchen Fällen im Rahmen der Veranlagung erfolgen. Wie viele Fälle sind dem Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (soweit bereits veranlagt) bekannt, in denen es zu solchen Korrekturen im Wege der Veranlagung kam?

8.     Sind dem Bundesministerium für Finanzen seit 25.06.2014 bis dato Fälle von Beschwerden hinsichtlich der Funktionalität oder Fehlberechnungen des Pendlerrechners bekannt?

9.     Falls ja – wie viele Beschwerden gab es jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

10.  Wie viele Bürgerinnen und Bürger machten jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von der kleinen Pendlerpauschale jeweils bei „mindestens 20 km bis 40 km“, bei „mehr als 40 km bis 60 km“ bzw. bei „mehr als 60 km“ Gebrauch?

11.  Wie viele Bürgerinnen und Bürger machten jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von der großen Pendlerpauschale jeweils bei „mindestens 2 km bis 20 km“, bei „mindestens 20 km  bis 40 km“, bei „mehr als 40 km bis 60 km“ und bei „mehr als 60 km“ Gebrauch?

12.  In wie vielen Fällen wurden Bürgerinnen und Bürger jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von Amts wegen von der großen auf die kleine Pendlerpauschale herabgestuft?

13.  In wie vielen Fällen wurden Bürgerinnen und Bürger jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von Amts wegen von der kleinen auf die große Pendlerpauschale hinaufgestuft?

14.  Welche finanzielle Auswirkungen hatte diese Herabstufungen, sowohl für die betroffenen Pendler wie auch in Bezug auf die daraus resultierenden Einsparungen, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2014, 2015 und 2016?