3221/J-BR/2017

Eingelangt am 16.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Bundesrätin Monika Mühlwerth

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend möglichen Amtsmissbrauch des Wiener Stadtschulratspräsidenten Michael Häupl und des Wiener Bildungsstadtrates Jürgen Czernohorszky

 

§ 8d Abs. 1 Schulorganisationsgesetz: „Ganztägige Schulformen sind in einen Unterrichtsteil und einen Betreuungsteil gegliedert. Diese können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles ist erforderlich, daß alle Schüler einer Klasse am Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind sowie daß die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der betroffenen Schüler und mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen; in allen übrigen Fällen sind der Unterrichts- und Betreuungsteil getrennt zu führen. Bei getrennter Abfolge dürfen die Schüler für den Betreuungsteil in klassen-, schulstufen- oder schulübergreifenden Gruppen zusammengefasst werden; der Betreuungsteil darf auch an einzelnen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden.“

 

Der Stadtschulrat für Wien, dessen Präsident Landeshauptmann Dr. Michael Häupl ist, hält sich jedoch aus politischen Gründen nicht an diese Bestimmungen des Bundesgesetzes. Regelmäßig werden Ganztagsschulen in verschränkter Form, also mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles, eingeführt ohne die gesetzlich vorgesehen Zustimmung der Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der betroffenen Schüler und mindestens zwei Dritteln der betroffenen Lehrer einzuholen.

 

Zuletzt wurde am 24.2.2017 ohne die entsprechende Zustimmung einzuholen und gegen die Stimmen der FPÖ- und ÖVP-Vertreter im Stadtschulrat für Wien gegen die geplante Änderung des Organisationsplanes durch die MA 56 betreffend die Einführung der schulischen Tagesbetreuung als Ganztagsschule in verschränkter Form kein Einwand erhoben.

 

Zuständig für die MA 56 ist der Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Bildung folgende

 


ANFRAGE

 

 

1.    Seit wann hat Ihr Ministerium Kenntnis vom Gesetzesbruch der Wiener Stadtregierung und des Stadtschulrates für Wien?

2.    Was haben Sie bisher gegen diesen Gesetzesbruch unternommen?

3.    Welche weiteren Schritte planen Sie, um weitere Gesetzverstöße zu unterbinden?

4.    Werden Sie dem Wiener Stadtschulratspräsidenten eine Weisung erteilen, den Gesetzesbruch und den möglichen Amtsmissbrauch einzustellen?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Werden Sie den zuständigen Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky wegen Amtsmissbrauch anzeigen?

7.    Falls nein, warum nicht?

8.    Werden auch in den anderen Bundesländern Ganztagsschulen in verschränkter Form eingeführt ohne die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der betroffenen Schüler und mindestens zwei Dritteln der betroffenen Lehrer einzuholen?

9.    Falls ja, in welchen?

10. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Vorgabe, in welcher konkreten Form die Zustimmung nach § 8d Abs. 1 Schulorganisationsgesetz eingeholt werden muss?

11. Falls ja, wie lautet diese?

12. Falls nein, warum nicht?