3222/J-BR/2017

Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Förderungen für die Kunsthaus Muerz GmbH                              

 

Die Kunsthaus Muerz GmbH betreibt das Kunsthaus Mürzzuschlag und bespielt es mit einigen Kulturveranstaltungen und führt außerdem die Arnold Schönberg Kunstschule in Mürzzuschlag.

 

Die Kunsthaus Muerz GmbH, die von zwei Geschäftsführern geleitet wird, wird laut Homepage von der Stadt Mürzzuschlag, dem Land Steiermark und dem Bundeskanzleramt gefördert.

 

Da keine privaten Förderer aufscheinen und auf Grund der Besucherzahlen der Veranstaltungen davon auszugehen ist, dass sich auch die Eintrittsgelder in sehr bescheidenem Rahmen bewegen, ist es wahrscheinlich, dass das Unternehmen zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

 

Anfrage:

 

1.    Hat die Kunsthaus Muerz Gmbh von Ihrem Ministerium bzw. den jetzt in Ihrem Ministerium angesiedelten Abteilungen Förderungen erhalten?

2.    Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte um detaillierte Aufgliederung für die Jahre 2013 bis 2016.

3.    Waren diese Förderungen an bestimmte Projekte oder Kriterien gebunden?

4.    Wenn ja bei Frage 3, an welche?

5.    Sind Förderungen aus ihrem Ministerium für die Kunsthaus Muerz GmbH für das Jahr 2017 geplant bzw. wurden Förderansuchen seitens der Kunsthaus Muerz GmbH für 2017 eingereicht?

6.    Wenn ja bei Frage 5, wofür und in welcher Höhe?

7.    Ist Ihrem Ministerium bekannt, dass die Kunsthaus Muerz GmbH auch vom Land Steiermark und der Stadtgemeinde Mürzzuschlag jährliche Förderungen und zusätzliche Förderungen für Veranstaltungen und diverse Projekte erhielt bzw. auch im laufenden Jahr erhält?

8.    Wenn ja bei Frage 7, ist aus Ihrer Sicht die Fördervergabe an die Kunsthaus Muerz Gmbh durch zumindest drei verschiedene Gebietskörperschaften gerechtfertigt?

9.    Wenn nein bei Frage 8, warum nicht?

10. Denken Sie daran das Kunstförderungsgesetz dahingehend abzuändern, sodass Doppel- oder Mehrfachförderungen durch verschiedene Gebietskörperschaften nicht mehr möglich sind?

11. Wenn nein bei Frage 10, warum nicht?