3223/J-BR/2017

Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE

 

der Bundesräte Peter Samt, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 

betreffend Grüner Bericht des BMLFUW

 

Die Erstellung des vom Bundesminister für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes verpflichtend vorzulegenden Grünen Berichts über die Entwicklung und wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft verursachte jährliche Kosten in der Höhe zwischen rd. 3,5 Mio. EUR und rd. 3,8 Mio. EUR (in den Jahren 2010 bis 2014). Einen Großteil davon (rd. 3,1 Mio. EUR) erhielt eine externe Wirtschaftstreuhandgesellschaft (LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung), insbesondere für die Erhebung von Einkommensdaten bei rd. 2.200 freiwillig buchführenden landwirtschaftlichen Betrieben. Das BMLFUW betraute dieses Unternehmen seit mehr als 55 Jahren mit diesen Tätigkeiten. Trotz der EU-weit ausgeschriebenen Vergaben der Buchführungsarbeiten für den Grünen Bericht konnte kein Wettbewerb erzielt werden; nicht zeitgerechte Ausschreibungen, keine ausreichend detaillierten Leistungsbeschreibungen und spezifische Ausschreibungserfordernisse führten dazu, dass keine weiteren (gültigen) Angebote vorgelegt wurden.

 

Die Methodik der Einkommenserhebung und -auswertung wich deutlich von jener der EU-weiten Einkommenserhebung bei landwirtschaftlichen Betrieben sowie der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Bundesanstalt Statistik Österreich ab, sodass die Ergebnisse nicht vergleichbar waren. Durch Einschränkungen bei der Auswahl der Betriebe, die den Fokus verstärkt auf Nebenerwerbsbetriebe lenkten, war die Repräsentativität der Ergebnisse des Grünen Berichts nicht gewährleistet.

 

Angesichts der hohen jährlichen Kosten stellte das BMLFUW selbst immer wieder Reformüberlegungen an, strukturelle Umsetzungsschritte mit Kosteneinsparungseffekten wurden bisher aber nicht gesetzt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

           

Anfrage

 

1.    Wer bzw. welche Institution erstellte in den vergangenen 7 Jahren die Unterlagen für die Ausschreibung für den „Grünen Bericht“ unter Berücksichtigung des Bundesvergabegesetzes?

2.    Hat sich die Firma LBG bei der Erstellung der Unterlagen für die Ausschreibung jemals beteiligt?

3.    Wenn ja, wie?

4.    Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen in den letzten 7 Jahren (Bitte nach Jahren aufgliedern)?

5.    Wurde das europaweite Vergabeverfahren des „Grünen Berichts“ seit 2010 von einem bzw. mehreren Bietern beeinsprucht?

6.    Wenn ja, in welchem Jahr bzw. in welchen Jahren?

7.    Wenn ja, was war die Begründung?

8.    Wenn ja, wer hat gegen das Verfahren Einspruch erhoben?

9.    Wurden in den letzten Jahren Maßnahmen gesetzt, um dem Bundesvergabegesetz zu entsprechen, um vor allem mehrere Bieter zu erreichen?

10. Wenn ja, welche?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wie oft wurde die Vergabe aufgrund nicht zustande kommenden Wettbewerbs seit dem Jahr 2010 öffentlich nochmals ausgeschrieben (Bitte nach Jahren aufgliedern)?

13. Warum wurden „Zusatzleistungen“ vom Bundesministerium vergeben, die nicht Teil der „Kernleistung“ (Grüner Bericht) waren?

14. Wurden die Zusatzleistungen der Firma LBG in den letzten 7 Jahren ohne gesetzliche Grundlage beauftragt?

15. Hätte für die Zusatzleistungen der LBG, die nicht den „Grünen Bericht“ betreffen, eine eigene Ausschreibung seitens des Ministeriums erfolgen müssen?

16. Wenn ja, warum wurde diese nicht durchgeführt?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Wie wurde ermittelt ob die Kosten für die erbrachte Zusatzleistung angemessen waren?

19. Welche Tätigkeit und in welchem Stundenausmaß wurde unter der Kostenposition der Auftragsvergabe 2012-2015 „Notwendige Mitarbeit in den Gremien“ (jährlich 22.080€) durchgeführt (Bitte Auflistung der konkreten Gremien und der aufgewendeten Stunden)?

20. Ist die Annahme des Rechnungshofes richtig, wonach die aufgewendete Zeit für die Mitarbeit auf 12 Stunden jährlich bemessen wird?

21. Verlangte das Ministerium für die Ausschreibungspositionen (Leistung) weder eine Kalkulation der aufzuwendenden Stunden noch der anfallenden Reisekosten?

22. Wenn ja, warum wurde nicht danach verlangt?

23. Wurde es der LBG dadurch möglich gemacht, fixe Pauschalsummen anzubieten und dem Ministerium zu verrechnen?

24. Ist das Verhältnis zwischen dem BMLFUW und der LBG als ein gewöhnliches Auftraggeber- Auftragnehmer-Verhältnis einzustufen?

25. Wenn nein, warum nicht?

26. Sind die Klärung des zur Verfügung stehenden Budgets, die Wahl des Auftragsverfahrens und sämtliche Auftragsbedingungen Sache Ihres Ministeriums?

27. Wurde im Jahr 2014 das zur Verfügung stehende Budget, die Wahl des Auftragsverfahrens und sämtliche Auftragsbedingungen mit dem potentiellen Auftragsnehmer LGB erörtert?

28. Wenn ja, warum?

29. Widerspricht die Heranziehung der LBG zu den Vorarbeiten der vergaberechtlichen Gleichbehandlung der Bieter?

30. Warum führte das BMLFUW die Verfahren zur Vergabe der Buchführungsarbeiten (EU-weite Ausschreibung) erst im letzten Jahr einer noch laufenden Ausschreibungsperiode (die meistens vier Jahre dauerte) durch?

31. Hatte die LBG bereits ab Juli der Jahre 2006, 2010 und 2014 Vorbereitungsarbeiten zu leisten, um die Einkommensermittlung bei den rd. 2.200 landwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen?

32. Wenn ja, wurden in diesen Jahren die Leistungen bis zur Unterzeichnung des neuen Werkvertrags des Folgejahres ohne gültigen Vertrag und nicht auf Basis eines rechtmäßig durchgeführten Vergabeverfahrens erbracht?

33. Wenn ja, warum wurden nicht rechtmäßige Tätigkeiten durchgeführt?

34. Wenn ja, warum wurde die Tätigkeit seitens Ihres Ministeriums nicht unterbunden und ein rechtmäßiges Vergabeverfahren ausgeschrieben?

35. Erschweren die späten Vergabezeitpunkte des Auftrags potentiellen Mitbietern die Kalkulation für ein seriöses Anbot?

36. Wenn ja, warum wurde nicht ein längerer Zeitraum ausgeschrieben, um einen Wettbewerb, wie es das Bundesvergabegesetz vorsieht, zu ermöglichen?

37. Welche rechtliche Grundlage besteht für die Auszahlung der Prämien an die freiwilligen buchführenden Landwirte?

38. Verrechnete die Firma LBG für die Auszahlung der Prämien an die Landwirte dem BMLFUW 14.400€ jährlich zwischen 2012-2015?

39. Wenn ja, wäre eine Abwicklung seitens Ihres Ministeriums mit einer direkten Anweisung nicht günstiger?

40. Warum stiegen die Druckkosten des „Grünen Berichts“ von 2013 auf 2014 um rund 14 Prozent?

41. Seit wann erstellt die Firma LBG den „Grünen Bericht“ im Auftrag Ihres Ministeriums?

42. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Berichte seit der erstmaligen Erstellung?

43. Auf welche Höhe beliefen sich die gesamten Kosten für Zusatzleistungen der Firma LBG?

44. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass bei der Auftragsvergabe des „Grünen Berichts 2018“ im Jahr 2017 nunmehr das Bundesvergabegesetz berücksichtigt und eingehalten wird?

45. Wenn ja, wie und in welchem Umfang?

46. Wenn nein, warum nicht?

47. Welche Maßnahmen werden im Jahr 2017 gesetzt, um eine Wettbewerbsmäßige Vergabe des „Grünen Berichts“ sicherzustellen?

48. Werden die Vergabeverfahren für den „Grünen Bericht, wie vom RH empfohlen, bereits im ersten Quartal 2017 durchgeführt?

49. Wird bei der zukünftigen Ausschreibung, wie vom RH empfohlen, das Leistungsverzeichnis mit einem detaillierten  Zeitplan zur Abwicklung versehen?

50. Wird bei der zukünftigen Ausschreibung, wie vom RH empfohlen, die Verpflichtung der namentlichen Nennung des gesamten Fachpersonals bei den Bietern für die Durchführung des „Grünen Berichts“ verzichtet, um einen Wettbewerb zu ermöglichen?

51. Ist ein Nachweis der fachlichen Qualifikation des Schlüsselpersonals für die Bieter ausreichend?

52. Wenn nein, warum nicht?

53.  Wird bei der zukünftigen Ausschreibung eine genaue Kalkulation (Stunden, Stundensätze, Reisekosten) inklusive einer Abrechnung der erbrachten Leistung von den Bietern eingefordert?

54. Wenn nein, warum nicht?

55. Werden die Zusatzleistungen weiterhin in der Ausschreibung für den „Grünen Bericht“ mitausgeschrieben?

56. Wenn ja, warum?

57. Werden für die Zusatzleistungen selbstständige Ausschreibungsverfahren seitens des Ministeriums durchgeführt?

58. Werden zukünftig Tätigkeiten für den „Grünen Bericht“ in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft ausgelagert?

59. Wenn ja, welche?

60. Wenn nein, warum nicht?

61. Wird für die Neuausschreibung der Buchführungsarbeiten die Bundesanstalt Statistik Österreich befasst werden?

62. Wenn nein, warum nicht?

63. Falls die Buchführungsprämie beibehalten wird, wäre eine rechtliche Grundlage dafür sinnvoll?

64. Wenn ja, wann wird eine entsprechende Vorlage durch Ihr Ministerium erarbeitet und vorgelegt werden?

65. Planen Sie hinkünftig die Tätigkeiten der Firma LBG objektiv zu evaluieren?

66. Wenn ja, wodurch?

67. Wenn nein, warum nicht?

68. Werden bei zukünftigen „Grünen Berichten“ die Datenerhebung und Auswertung getrennt?

69. Wenn nein, warum nicht?