3228/J-BR/2017

Eingelangt am 20.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Fördermittel für „Sexuelle Bildung“ an Schulen

 

Die „Kronen Zeitung“ berichtete am 5. Februar 2017 über die finanzielle Förderung des Grazer Vereins „L(i)ebenslust“ seitens des Landes Steiermark. Dieser erhielt in den letzten drei Jahren Subventionen in der Höhe von 120.000 Euro für „Sexuelle Bildung der Vielfalt“ in der Steiermark. Der Verein veranstaltet Workshops, Vorträge und Fortbildungsprogramme zum Thema Sexualbildung, unter anderem auch in Schulen. Im Grunde genommen bezieht sich die Haupttätigkeit des Vereins auf Sexualaufklärung. Dabei sollen Unsicherheiten und Tabus in allen Bildungs- und Lebensbereichen aufgebrochen und Vielfalt gefördert sowie ein „sex-positiver Zugang“ geschaffen werden. Unter anderem verteilt der Verein auch sogenannte „Sextaschen“ mit Genitalien aus Plüsch und Gips bereits an Volksschul- und Kindergartenkinder.

 

Durch diesen Zeitungsartikel wurde eine Debatte rund um das Thema Sexualerziehung und Aufklärung an Schulen entfacht. Zahlreiche Leserbriefe von besorgten Eltern wurden Tage darauf in den Zeitungen abgedruckt.

 

Sexualaufklärung sollte in erster Linie Aufgabe der Eltern sein, nicht aber jene eines privaten Vereins. Warum diese von Eltern und Schulen weg und offenbar hin zu externen „Sexualpädagogen“ verlagert wird, ist mehr als fraglich. Immer häufiger ist es nun auch der Fall, dass Aufklärung in der Schule nicht mehr (ausschließlich) im Biologie- bzw. Sexualkundeunterricht stattfindet, sondern abseits dieses ursprünglich dafür vorgesehenen Unterrichtsfaches durch Privatvereine. Welche konkreten Inhalte den Kindern innerhalb der Workshops vermittelt werden und welche „Utensilien“ dazu verwendet werden, ist umstritten. Lehrer dürfen während der Vorträge oftmals nicht anwesend sein. Faktum ist, dass nach einem solchen Workshop Kinder häufig verstört nach Hause kommen. Es finden oft klare Grenzüberschreitungen statt, die kindliche Scham wird dabei eindeutig verletzt. Allerdings werden die Kinder dazu angehalten, mit niemandem außer mit ihren Eltern über die Inhalte des „Unterrichts“ zu sprechen. Vielmehr werden solche Vorfälle geleugnet und schöngeredet. Es ist fahrlässig, wenn sich sowohl die Trägerorganisationen als auch die Schulbehörde und die Politik aus der Verantwortung nehmen und nicht hinschauen, was in den Klassenzimmern tatsächlich passiert.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum derartige ominöse Privatvereine mit dieser so wichtigen Aufgabe betraut und mit ungewöhnlich hohen Subventionen unterstützt werden.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    An wie vielen und welchen Schulen wurden jeweils in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 sowie im laufenden Schuljahr Workshops bzw. Vorträge für Sexualerziehung von privaten Vereinen oder Organisationen durchgeführt (Bitte um Auflistung der Schulen, der Vereine bzw. der Organisationen und des Schuljahres)?

2.    Wurden diese Workshops und Vorträge mit Bundesmitteln gefördert?

3.    Wenn ja, in welcher Höhe (Bitte um Auflistung der Vereine, der Förderhöhe und des Schuljahres)?

4.    An welchen Schulen ist geplant, in nächster Zeit Workshops bzw. Vorträge durch Privatvereine durchzuführen (Bitte um Auflistung der Schulen und der Vereine bzw. der Organisationen)?

5.    Wurden bzw. werden bestimmte Werbemittel (wie zum Beispiel „Sextaschen“ mit diversen nachgebildeten Genitalien) durch Bundesmittel subventioniert?

6.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

7.    Für welche Altersgruppen werden die Workshops angeboten?

8.    Durch welche Personen werden die Workshops durchgeführt und wie stellt sich deren fachliche Ausbildung dar?

9.    Erstatten die jeweiligen Vereine dem Bund Bericht über ihre Tätigkeit?

10.  Wenn ja, in welcher Form wird Bericht erstattet?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Wurden bzw. werden Eltern über die Inhalte, welche in den Workshops vermittelt werden, informiert und wissen diese über die diversen „Utensilien“ und „Techniken“ Bescheid, die ihren Kindern näher gebracht werden?

13.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Wenn ja, in welcher Form werden Eltern darüber informiert?

15.  Wie wird damit umgegangen, wenn Eltern diese Form von Aufklärungsunterricht ablehnen?

16.  Sind Lehrer während der Workshops anwesend?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Wenn nein, wie gestaltet sich die Aufsichtspflicht, für welche Lehrer verantwortlich sind?

19.  Werden durch die entsprechenden Vereine auch Workshops in anderen Einrichtungen mit Öffentlichkeitscharakter abgehalten?

20.  Wenn ja, in welchen?

21.  Wenn ja, welche Kosten entstanden dadurch in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017?

22.  Unter welchen fachlichen Gesichtspunkten möchten Sie die Sexualaufklärung von den Eltern weg hin zu privaten Vereinen verlagern?

23.  Welcher Mehrwert kann aus fachlicher Sicht durch die Arbeit von privaten Vereinen und Organisationen anstelle der Sexualerziehung durch Eltern festgestellt werden bzw. welchen Mehrwert erwarten Sie sich?

24.  Welche Vereine bzw. Organisation werden bundesweit für sexuelle Bildung durch Bundesmittel gefördert?

25.  Wo sind die jeweiligen Vereinssitze dieser Organisationen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

26.  In welcher Höhe werden bzw. wurden diese in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gefördert?

27.  Für welche konkreten Tätigkeiten werden bzw. wurden diese gefördert?