3230/J-BR/2017
Eingelangt am 06.04.2017
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ANFRAGE
des Bundesrates Arnd Meißl
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Inneres
betreffend PKK-nahe Veranstaltung in der Arbeiterkammer Steiermark
Bereits am 21. März wurde über die PKK-nahe Veranstaltung in der AK Steiermark in der Tageszeitung „Österreich“ berichtet: „Die PKK gilt in der EU als Terrororganisation, ihr Anführer Öcalan ist auf der Einladung. […] Der Verein ‚Dem-Kurd‘ hat für Sonntag ab 14 Uhr den Arbeiterkammersaal gebucht, um das ‚kurdische Neujahrsfest‘ zu feiern. [...] Das Problem dabei? Auf der Einladung prangt ein Foto des inhaftierten Führers der PKK, der kurdischen Arbeiterpartei, Abdullah Öcalan. Die PKK wiederum wird in den USA, der EU, von Australien und Kanada, aber auch Deutschland als ‚terroristische Vereinigung‘ eingestuft. Was die Veranstaltung noch heikler macht, sind die Ereignisse der vergangenen Woche rund um verhinderte oder untersagte Minister-Auftritte zum Referendum in der Türkei. Später wurde mitgeteilt, dass die Veranstaltung unter Auflagen stattfinden werde. Der Verein müsse sich ‚jeder politischen Agitation‘ enthalten. Aus Sicherheitsgründen hat man auch den Verfassungsschutz alarmiert.“ (Quelle: Österreich vom 21.03.2017, Seite 14)
Der kurdische Verein „Dem-Kurd – Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen“, der am Sonntag, dem 26. März 2017 im Arbeiterkammersaal ein Fest veranstaltete, sympathisiert offenbar mit der PKK, da, wie im Bericht dargelegt wurde, ein Foto des inhaftierten Führers der kurdischen Arbeiterpartei PKK Abdullah Öcalan auf der Veranstaltungseinladung abgebildet war.
In einer halbjährlich aktualisierten Liste des EU-Ministerrates (Stand: 27. Jänner 2017), die sich gegen bestimmte Personen und Organisationen richtet, die elementare rechtsstaatliche Grundsätze gravierend verletzten, wird die „Arbeiterpartei Kurdistan“ (PKK), alias „KADEK, alias „KONGRA-GEL“, als kurdische, sozialistisch ausgerichtete militante Untergrundorganisation bezeichnet. (Quelle: http://www.consilium.europa.eu/de/policies/fight-against-terrorism/terrorist-list/)
Trotz der Bedenken genehmigte AK-Präsident Josef Pesserl die Veranstaltung unter polizeilicher Aufsicht.
Es ist öffentlich nicht bekannt, ob sich der Veranstalter an die vorgegebenen Richtlinien hielt, ob es bei dieser PKK-nahen Veranstaltung zu Ausschreitungen kam, und ob ein Personen- oder Sachschaden entstand.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE