3235/J-BR/2017

Eingelangt am 09.05.2017
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Moscheevereine und Koranschulen in der Steiermark

 

Religionsfreiheit wird von religiösen Fanatikern zunehmend dazu missbraucht, Angst und Schrecken zu verbreiten. Die Verunsicherung innerhalb der österreichischen Bevölkerung durch die islamistische Terrorgefahr nimmt stetig zu. Die Ängste der Bürger sind leider nicht unbegründet.

 

Aus dem Verfassungsschutzbericht 2015 des Bundesministeriums für Inneres (BMI) geht hervor, dass der islamistische Extremismus und Terrorismus auf internationaler bzw. europäischer Ebene ein permanentes und gegenwärtig das größte Gefährdungspotenzial für die liberal-demokratischen Gesellschaften darstellt. Der Bericht stellt auch besorgniserregende Entwicklungen in Österreich fest: „In Österreich ist die Zahl der sich radikalisierenden Anhänger des salafistischen Dschihadismus weiterhin im Ansteigen begriffen bzw. sind Tendenzen in Richtung aktiver Engagements in der salafistisch-dschihadistischen Szene feststellbar.“ (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 23)

 

Im Jahr 2015 sind rund 80 Personen aus dem „Heiligen Krieg“ nach Österreich zurückgekehrt. Das BMI beschreibt die Gefahren, die von diesen „Rückkehrern“ ausgehen wie folgt: „Nach der Rückkehr aus den Krisengebieten stellen die dort erlangten Kampferfahrungen, traumatische Erlebnisse dar und damit einhergehende gemeingefährdende Verhaltensänderungen (Herabsetzung der Hemmschwelle zur Begehung von Gewalttaten) sowie eine mögliche ausgereifte Radikalisierung ein Sicherheitsrisiko dar.“ (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 25)

 

Insgesamt stellt das BMI in den vergangenen Jahren eine Verschärfung islamistischer Bestrebungen fest. In Österreich haben sich seit mehreren Jahren islamistische und islamistisch-extremistische Strukturen bzw. Unterstützer des „globalen Dschihad“ etabliert. Dies ist durch Ermittlungen, Strafverfahren und Verurteilungen dokumentiert (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 28).

 

Der radikale Islamismus hält die Steiermark fest im Würgegriff. Ein Experte der Landespolizeidirektion Steiermark erklärte am 17. Mai 2016  gegenüber der „Kleinen Zeitung“, wie dramatisch die Situation in der Grüne Mark ist: „Die Lage ist bedrohlich: der Islamismus findet immer mehr Zulauf. Er nimmt bei uns bereits gefährliche Formen an. Von den 16 Moscheen in Graz müssen wir acht als radikal einstufen. Zudem radikalisieren Religionslehrer in den Schulen und verschleierte Mädchen traktieren ihre nicht verschleierten Mitschülerinnen.“

 

Laut dem Experten würde die Gruppe der Salafisten, die unser Rechtssystem und alle unsere Werte strikt ablehnt und für einen Islam mit strengster Auslegung eintritt, die größte Gefahr darstellen. Ihm zufolge sind die Salafisten jene Gruppierung, die in der Steiermark am schnellsten wächst. 400 männliche Salafisten sollen im Großraum Graz leben. „Viele von ihnen haben ihren Job aufgegeben, um fünf Mal täglich eine Moschee aufsuchen zu können. Andere seien typischerweise als Taxifahrer tätig, denn so können sie sich für die Moscheebesuche in der Zentrale abmelden. Ziel der Salafisten laut Experten: die Islamisierung unserer Gesellschaft.“ (Quelle: 'Kleine Zeitung', 17.05.2016, Seite 12f.)

 

Laut dem Polizeibeamten konnten immer wieder Querverbindungen zwischen Terroristen im Ausland und gewaltbereiten Gruppen in der Steiermark festgestellt werden. Er nennt gegenüber der „Kleinen Zeitung“ zwei Beispiele: „Nach einem Anschlag auf eine bosnische Polizeistation führten Spuren nach Graz. Und als ein Spezialkommando in den bosnischen Bergen die Islamistenhochburg Gornja Mao(c)a stürmte, entdeckte man Autos mit Grazer Kennzeichen. Die Besitzer: bei uns lebende Islamisten.“ Die geschilderten Umstände zeichnen ein besorgniserregendes Bild.

 

Darüber hinaus gilt es dringend zu hinterfragen, inwieweit die in der Steiermark agierenden Moscheevereine auch sogenannte Koranschulen betreiben. Diese Einrichtungen wurden unlängst von der Tageszeitung „Kurier“ kritisch beleuchtet:

 

„[…] Stolz lachen die Kinder in die Kamera, nur das eine oder andere blickt etwas grimmiger. Es ist ein Gruppenbild einer Zeugnisverteilung, wie es zu Beginn der Semesterferien zuhauf auf den Facebookseiten von Schulen gepostet wird. Doch etwas irritiert. Schon die kleinen Mädchen, nicht älter als neun Jahre, sitzen mit einem Kopftuch in der Klasse. Aufgenommen wurde das Bild in einer Nachmittagsschule für Korankurse des türkischen Moscheenverbands ATIB in Wien-Brigittenau. […]“ „[…] Dass schon Mädchen im Volksschulalter Kopftuch tragen, ist das eine Problem. Das andere und bisher kaum beachtete sind die Korankurse in den Moscheen selbst. In vielen der rund 300 Gebetshäuser in ganz Österreich werden solche Kurse für Kinder und Jugendliche angeboten. Betreiber sind Moscheevereine wie ATIB oder Millî Görüş. Was und wer genau dort unterrichtet wird, ist allerdings wenig bis kaum bekannt. […]“ „[…]Das Problem mit dem Unterricht in den Moscheen, der entweder nachmittags oder am Wochenende stattfindet, sehen Experten aber darin, dass die Imame, die hier den Koran unterrichten, weder pädagogisch geschult sind, noch einheitliche Lehrpläne existieren. Kontrollmechanismen gibt es keine. […]“

(Quelle: https://kurier.at/chronik/oesterreich/die-islamischen-schattenschulen/249.491.234)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele sogenannte Moscheevereine sind in der Steiermark aktuell vereinsbehördlich gemeldet?

2.    Wurden Moscheevereine in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 durch die zuständigen Behörden aufgelöst?

3.    Wenn ja, weshalb?

4.    Wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Vereinsanmeldungen muslimischer Organisationen durch die zuständigen Behörden untersagt?

5.    Wenn ja, welche Organisationen waren betroffen?

6.    Wenn ja, warum wurden diese Ansuchen untersagt?

7.    Werden von den steirischen Moscheevereinen auch Koranschulen angeboten?

8.    Wenn ja, wo?

9.    Werden die Moscheevereine bzw. die Koranschulen regelmäßig kontrolliert, insbesondere auf radikal-islamistische bzw. terroristische Aktivitäten?

10. Wenn ja, wie oft fanden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 solche Kontrollen statt?

11. Wenn ja bei Frage 6, welche konkreten Erkenntnisse konnten aus den jeweiligen Kontrollen gewonnen werden?

12. Wenn nein bei Frage 6, weshalb nicht?

13. Wurden Personen, die in den Vereinsregistern der Moscheevereine als Funktionsträger angeführt sind, in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 wegen strafrechtlichen Delikten angezeigt?

14. Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

15. Wurden Mitglieder der Moscheevereine in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 wegen strafrechtlichen Delikten angezeigt?

16. Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

17. Wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Razzien in den Vereinsräumlichkeiten der Moscheevereine bzw. ihnen zuordenbaren Einrichtungen durchgeführt?

18. Wenn ja, wie viele?

19. Wenn ja bei Frage 14, wie viele Festnahmen wurden jeweils vorgenommen und welche Delikte wurden im Rahmen der Razzien zur Anzeige gebracht?

20.  Werden angesichts der steigenden Terrorgefahr künftig noch mehr Kontrollen in Moscheen und Einrichtungen sogenannter Moscheevereine durchgeführt?

21. Wenn nein, weshalb nicht?

22. Werden die Koranschulen künftig verstärkt überprüft?

23. Wenn ja, wie werden sich die Überprüfungen konkret darstellen?

24. Wenn nein bei Frage 19, weshalb nicht?

25. Welche konkreten Maßnahmen werden vom Innenministerium zur Bekämpfung radikal-islamistischer Strömungen in der Steiermark gesetzt?

26. Wie viele Gefährder mit radikal-islamistischem Hintergrund befinden sich derzeit in der Steiermark?

27. Werden diese Personen derzeit überwacht?

28. Wenn nein, weshalb nicht?

29. Wie viele Salafisten befinden sich derzeit in der Steiermark und wie beurteilen das Innenministerium bzw. der Verfassungsschutz diesen Personenkreis?

30. Wie oft wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in der Steiermark Delikte gemäß §§ 278 b, c, d, e und f bzw. 282a StGB gegen Moslems zur Anzeige gebracht?