Eingelangt am 01.06.2017
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ANFRAGE
des Bundesrates Arnd Meißl
und weiterer Bundesräte
an
den Bundesminister für Justiz
betreffend Strafvollzug in der Steiermark
Im vergangenen Jahr sorgte der Fall eines sogenannten
Freigängers in Wien-Floridsdorf für Aufsehen. Die Tageszeitung
„Die Presse“ berichtete über die Flucht des im gelockerten Vollzug
befindlichen Mannes:
„[…] Ein 29-jähriger
Häftling hat auf der Flucht vor der Exekutive am späten
Donnerstagnachmittag einen 52-jährigen Polizisten in Wien-Floridsdorf mit
einem Motorrad lebensgefährlich verletzt. Zunächst hatte es geheißen,
bei dem Täter handle es sich um einen 16-Jährigen, weil er mit dem
Ausweis seines jüngeren Bruders unterwegs war. […]“
(Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/wien/5090178/Freigaenger-faehrt-Polizist-nieder-und-verletzt-ihn-schwer)
In Österreich wird der Freigang als
Wiedereingliederungsmaßnahme betrachtet und erfordert einige
Voraussetzungen:
„Nicht besonders
gefährliche Strafgefangene, bei denen die voraussichtlich noch zu
verbüßende Strafzeit drei Jahre nicht übersteigt oder
Strafgefangene während des Entlassungsvollzugs zur Vorbereitung auf das
Leben in Freiheit dürfen, z.B. zur Erledigung wichtiger persönlicher,
wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten, auf Ansuchen die Anstalt
für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Die Entscheidung über das
Ansuchen steht dem jeweiligen Anstaltsleiter zu.“
(Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460313.html)
Gesetzlich ist der „Strafvollzug in gelockerter
Form“ in § 126 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) geregelt.
Darüber hinaus sind in § 98 StVG „Ausführungen und
Überstellungen“, in § 99 StVG „Unterbrechung der
Freiheitsstrafe“ sowie in § 99a StVG der „Ausgang“
gesetzlich normiert. Diese Regelungen ermöglichen „nicht besonders
gefährlichen Strafgefangenen“ außerhalb der Justizanstalten
gewissen Erledigungen und Terminen nachzukommen. Inwiefern sich Strafgefangene
in der Steiermark im Rahmen eines Freigangs dem weiteren Strafvollzug entzogen
oder Straftaten begangen haben, ist öffentlich nicht bekannt. Vor allem
Straftätern mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft gelingt
es bekanntlich immer wieder, sich während des gelockerten Vollzugs ins
Ausland abzusetzen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte
an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
- Wurden von Strafgefangenen in der
Steiermark, die sich aufgrund der §§ 98, 99, 99a und 126 StVG
nicht in einer Justizvollzugsanstalt aufhielten, in den Jahren 2014, 2015,
2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) Straftaten begangen?
- Wenn ja, welche Straftaten wurden
begangen (Bitte um Aufgliederung der einzelnen Delikte und der
Staatsbürgerschaft der jeweiligen Strafgefangenen)?
- In welchen steirischen Justizvollzugsanstalten
waren die betroffenen Strafgefangenen zuletzt inhaftiert?
- Wie viele in der Steiermark
inhaftierte Strafgefangene haben sich jeweils in den Jahren 2014, 2015,
2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) im Rahmen des Strafvollzugs
in gelockerter Form gemäß § 126 StVG dem weiteren
Strafvollzug entzogen?
- Welche Staatsbürgerschaften
hatten diese Strafgefangenen und wo waren sie zuletzt untergebracht (Bitte
um Aufgliederung nach den in Frage 4 angeführten Jahren und den
zuständigen Justizvollzugsanstalten)?
- Wie viele der abgängigen
Strafgefangenen konnten wieder gefasst werden?
- Wurden von den betroffenen
Strafgefangenen während des Zeitraums, in dem sie sich dem
Strafvollzug entzogen haben, weitere Straftaten begangen?
- Wenn ja, welche Straftaten wurden
konkret begangen?
- Wie
viele in der Steiermark inhaftierte Strafgefangene haben sich jeweils in
den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) im
Rahmen einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe gemäß § 99
StVG dem weiteren Strafvollzug entzogen?
- Welche
Staatsbürgerschaften hatten diese Strafgefangenen und wo waren sie
zuletzt untergebracht (Bitte um Aufgliederung nach den in Frage 9
angeführten Jahren und den zuständigen Justizvollzugsanstalten)?
- Wie
viele der abgängigen Strafgefangenen konnten wieder gefasst werden?
- Wurden
von den betroffenen Strafgefangenen während des Zeitraums, in dem sie
sich dem Strafvollzug entzogen haben, weitere Straftaten begangen?
- Wenn
ja, welche Straftaten wurden konkret begangen?
- Wie
viele in der Steiermark inhaftierte Strafgefangene haben sich jeweils in
den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) im
Rahmen eines Ausgangs gemäß § 99a StVG dem weiteren
Strafvollzug entzogen?
- Welche Staatsbürgerschaften
hatten diese Strafgefangenen und wo waren sie zuletzt untergebracht (Bitte
um Aufgliederung nach den in Frage 14 angeführten Jahren und den
zuständigen Justizvollzugsanstalten)?
- Wie viele der abgängigen
Strafgefangenen konnten wieder gefasst werden?
- Wurden
von den betroffenen Strafgefangenen während des Zeitraums, in dem sie
sich dem Strafvollzug entzogen haben, weitere Straftaten begangen?
- Wenn
ja, welche Straftaten wurden konkret begangen?
- Wie
viele in der Steiermark inhaftierte Strafgefangene haben sich jeweils in
den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) im
Rahmen von Ausführungen und Überstellungen gemäß §
98 StVG dem weiteren Strafvollzug entzogen?
- Welche
Staatsbürgerschaften hatten diese Strafgefangenen und wo waren sie
zuletzt untergebracht (Bitte um Aufgliederung nach den in Frage 19
angeführten Jahren und den zuständigen Justizvollzugsanstalten)?
- Wie
viele der abgängigen Strafgefangenen konnten wieder gefasst werden?
- Wurden
von den betroffenen Strafgefangenen während des Zeitraums, in dem sie
sich dem Strafvollzug entzogen haben, weitere Straftaten begangen?
- Wenn
ja, welche Straftaten wurden konkret begangen?
- Welche
Strafgefangenen fallen unter die Kategorie „nicht besonders
gefährliche Strafgefangene“?
- Welche
Delikte wurden von „nicht besonders gefährlichen Strafgefangenen“
begangen?
- Bei
welchen Delikten ist es ausgeschlossen, dass die Täter unter die
Kategorie „nicht besonders gefährliche Strafgefangene“
fallen?
- Wie
viele Fälle gemäß § 106 StVG (Flucht) ereigneten sich
in steirischen Justizvollzugsanstalten jeweils in den Jahren 2014, 2015,
2016 und 2017 (bis zum Einlangen dieser Anfrage) ?
- Welche
Staatsbürgerschaften hatten die geflohenen Strafgefangenen und wo
waren sie zuletzt untergebracht (Bitte um Aufgliederung nach den in Frage 27
angeführten Jahren und den zuständigen Justizvollzugsanstalten)?
- Wegen
welcher Delikte waren die geflohenen Strafgefangenen inhaftiert?
- Wie
viele der geflohenen Strafgefangenen konnten wieder gefasst werden?
- Wurden
von den betroffenen Strafgefangenen während des Zeitraums, in dem sie
sich dem Strafvollzug entzogen haben, weitere Straftaten begangen?
- Wenn
ja, welche Straftaten wurden konkret begangen?
- Welche
konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um Fluchtversuche in Zukunft zu
unterbinden?
- Wurden
im Rahmen von Fluchtversuchen Justizbeamte verletzt?
- Wenn
ja, wie viele (Bitte um Aufgliederung der einzelnen Fälle und der jeweiligen
Anzahl betroffener Beamter)?
- Wenn
ja bei Frage 34, wie stellte sich der konkrete Sachverhalt bei den
einzelnen Fluchtversuchen dar?