3249/J-BR/2017
Eingelangt am 22.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche Anfrage
ng
der BundesrätInnen Heidi Reiter, Nicole Schreyer; David Stögmüller; Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Art 15a B-VG Vereinbarungen zur Kinderbetreuung
Die derzeit bestehende 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung war in den vergangenen Jahren ein wesentlicher Hebel zum Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und betreuungsangebotes. Diese 15a-Vereinbarung endet mit dem heurigen Jahr.
Die 15a-Vereinbarungen über die frühe sprachliche Förderung sowie über den kostenfreien und halbtägig verpflichtenden Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung enden mit dem Betreuungsjahr 2017/18.
Sollten durch die Neuwahlen diese für den Ausbau der Kinderbetreuung so wichtigen Vereinbarungen ersatzlos auslaufen, würde das den Stillstand, ja vermutlich sogar einen Rückschritt im Angebot für Kinderbildung und Kinderbetreuung bedeuten, mit dramatischen Konsequenzen für die Integration, die Entwicklung unserer Kinder, aber nicht zuletzt für die Mütter und ihre Integration in den Arbeitsmarkt, gender gap etc., insbesondere im ländlichen Raum.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nur durch den flächendeckenden Ausbau der ganztägigen und ganzjährigen Betreuungsangebote gewährleistet werden.
Dazu brauchen die Länder und Gemeinden aber verlässliche Rahmenbedingungen und die entsprechenden Mittel.
Bei Abschluss des Finanzausgleichs haben Sie, Herr Minister, den Umstieg zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung angekündigt um entsprechende Mittel für die Gemeinden und Länder zur Verfügung zu stellen.
Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende
In formeller Hinsicht wird gemäß § 61 Abs 3 GO-BR verlangt, diese Anfrage dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu geben.