3249/J-BR/2017

Eingelangt am 22.06.2017
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Dringliche Anfrage

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der BundesrätInnen Heidi Reiter, Nicole Schreyer; David Stögmüller; Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Familien und Jugend 

 

betreffend Art 15a B-VG Vereinbarungen zur Kinderbetreuung

 

BEGRÜNDUNG

 

Die derzeit bestehende 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung war in den vergangenen Jahren ein wesentlicher Hebel zum Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und betreuungsangebotes. Diese 15a-Vereinbarung endet mit dem heurigen Jahr.

Die 15a-Vereinbarungen über die frühe sprachliche Förderung sowie über den kostenfreien und halbtägig verpflichtenden Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung enden mit dem Betreuungsjahr 2017/18.

 

Sollten durch die Neuwahlen diese für den Ausbau der Kinderbetreuung so wichtigen Vereinbarungen ersatzlos auslaufen, würde das den Stillstand, ja vermutlich sogar einen Rückschritt im Angebot für Kinderbildung und Kinderbetreuung bedeuten, mit dramatischen Konsequenzen für die Integration, die Entwicklung unserer Kinder, aber nicht zuletzt für die Mütter und ihre Integration in den Arbeitsmarkt, gender gap etc., insbesondere im ländlichen Raum.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nur durch den flächendeckenden Ausbau der ganztägigen und ganzjährigen Betreuungsangebote gewährleistet werden.

Dazu brauchen die Länder und Gemeinden aber verlässliche Rahmenbedingungen und die entsprechenden Mittel.

Bei Abschluss des Finanzausgleichs haben Sie, Herr Minister, den Umstieg zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung angekündigt um entsprechende Mittel für die Gemeinden und Länder zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

  1. Werden die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zeitgerecht verlängert?

 

  1. Wenn ja, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand betreffend Finanzierung?
    1. Welche Bedingungen von Seiten der Länder bzw. Gemeinden müssen dabei erfüllt werden?

 

  1. Wenn nein, gibt es „Ersatzlösungen“ oder Übergangslösungen und wie sehen diese konkret aus?

 

  1. Wie soll der aufgabenorientierte Finanzausgleich im Bereich Kinderbetreuung konkret aussehen – gibt es diesbezüglich bereits Verhandlungen?
    1. Gibt es diesbezüglich bereits Ergebnisse?

 

  1. Wann werden Gemeinden bzw. den Ländern die notwendigen Rahmenbedingungen, sowie der zu erwartende Finanzierungsbeitrag bekannt gegeben?

 

 

 

In formeller Hinsicht wird gemäß § 61 Abs 3 GO-BR verlangt, diese Anfrage dringlich vor Eingang in die Tagesordnung  zu  behandeln  und  dem  Erstunterzeichner Gelegenheit  zur  Begründung zu geben.