3253/J-BR/2017

Eingelangt am 10.08.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried

 

betreffend Causa S10 Mühlviertler-Schnellstraße und die Vernichtung wertvollen

Bodens in Lasberg

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge der Errichtung der Mühlviertler Schnellstraße S10 wurde bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt, dass 20 ha ökologische

Ausgleichsmaßnahmen trassennah herzustellen sind. Zur Erfüllung dieser

Umweltauflage hat die ASFINAG in Pilgersdorf in der Gemeinde Lasberg, eine

Fläche von rund 7 ha für die Herstellung einer Magerwiese mittels Optionsvertrag

gesichert.[1] Dieses Projekt wurde von der OÖ Umweltanwaltschaft und der Naturschutzabteilung beim Land OÖ genehmigt.[2]

Konkret erfolgte der großflächige Abtrag des Oberbodens inkl. Humus von einem

bestehenden Acker im Ausmaß von rund 45.000m[3], was ca. 64 cm Bodenhöhe

entspricht. Die Magerwiese wurde angesät und soll in der Folge extensiv

bewirtschaftet werden.

Das gewonnene Erdmaterial wurde im Rahmen des Gesamtprojektes S10 für landschaftspflegerische Maßnahmen verwendet. Die ASFINAG ist im Rahmen der Grundablöse für die S10 Kompensations-Verpflichtungen gegenüber zahlreichen

Bauern eingegangen, auf deren Flächen Humus aufzutragen.

Seitens der Lasberger Gemeindebevölkerung3 und des gesamten Gemeinderates[4]

(inkl. der Grünen Gemeindefraktion) gibt es großen Widerstand gegen das Projekt.

Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass durch das Abtragen der wertvollen

Ressource Boden es zu massiven Problemen bei starken Regen kommen könnte,

wurden dann letzte Woche Realität. Der starke Regen hat den großflächig

aufgerissenen Boden der künstlich geschaffenen Magerwiese teilweise in den

darunterliegenden Bach abgeschwemmt. Der Humus ist weg und damit auch die

Magerwiese, eine Bewirtschaftung der ehemals großen Ackerflächen für viele

Generationen nicht mehr möglich.

Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wurde die Ausgleichsfläche für den Bau der S10 in Pilgersdorf (KG Wartberg,

Gst.Nr.: 1049) gepachtet oder gekauft?

a.    Welche konkreten Kosten für den Kauf- bzw. Pachtvertrag fallen dafür

an?

2.    Welche konkreten Kosten fielen für

a.    die Errichtung der temporären Transportstrasse inkl. provisorischer

Brücke über die Feistritz an (bitte auch explizit die Kosten für den

Rückbau anführen)?

b.    das Abtragen und den Abtransport des Humus und Unterboden an?

c.     die Gestaltungsmaßnahmen (wie Begrünung, Strauchgürtel) an?

d.    sonstige Begleitmaßnahmen an?

3.    Gibt es gesetzliche Verpflichtungen hinsichtlich Vorbeugung von

Erosionsschäden (z.B. Regen)?

a.    Wenn ja, bitte geben Sie diese konkret an?

b.    Wenn ja, wurden diese eingehalten?

c.     Wurden alle Auflagen des Bescheides bereits umgesetzt?

i. Wenn nein, welche sind noch ausständig?

4.    Ist Ihnen der Vorfall in Lasberg bekannt, wo es am 24.7.2017 durch mäßigen

Regenfall zu massiven Bodenabschwemmungen in die Feistritz gekommen

ist[5]?

a.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es

zu einer umgehenden Beseitigung der Schäden kommt?

b.    Gab es bereits vor Ort einen Lokalaugenschein?

i.      Wenn ja, geben Sie bitte konkret an, welche Akteure

(Bund/Land/Gemeinde/Behörde/...) und zu welchem Datum

anwesend waren.

ii.     Welche konkreten Maßnahmen wurden aufgrund dieses

Gespräches vereinbart?

iii.    Wenn aus dem Gespräch noch keine konkreten Maßnahmen

hervorgingen, geben Sie bitte an welche Maßnahmen geplant

sind.

c.     Welche Schäden wurde durch die massiven Abschwemmung des

Bodens in die Feistritz festgestellt?

i. Gab es dazu konkrete Untersuchungen bzw. Gutachten und

wenn ja - zu welchem Ergebnis kommen diese.

d.    Welche konkreten Mehrkosten entstehen für die ASFINAG aufgrund dieses Vorfalls?

5.    Gab es rund um die Planung und Erbauung der S10 eine ökologische

Bauaufsicht?

a. Wenn ja, zu welchen Empfehlungen kam diese?

6.    Sind Ihnen andere Fälle, wo es aufgrund Regenfälle zu ähnlichen Schäden

gekommen ist, bekannt?

a.    Wenn ja, wie viele in den letzten 10 Jahren?

b.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift Ihr Ministerium bzw.

die ASFINAG um solche Vorfälle zu verhindern?

7.    Warum konnte im Vorfeld aufgrund diverser Bautätigkeiten in der Region

(ÖAMTC Freistadt Süd, INKOBA-Projekt, Altenheim Freistadt) der dort

abgetragene Humus nicht für die Kompensations-Verpflichtungen der

ASFINAG gegenüber mehreren Grundeigentümern verwendet werden?



[1]  https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/s10/verfahren/freistadt/bescheid 20120109.pdf BVIT vom 09.01.2012

[2]   http://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/S 10 Bericht-DON.pdf OÖ. Umweltanwaltschft vom 05. Juni 2008 OÖ-Umweltanwaltschaft

[3]  http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/Muehlviertler-Landwirte-im-

Clinch-mit-Umwelt-Anwalt;art69,2257982 11.06.2016 Tageszeitung OÖ-Nachrichten

[4]   http://derstandard.at/2000048617843/Heikle-Erdbewegungen-Muehlviertler-

Gemeinde-im-Clinch-mit-der-Asfinag 02.12.2016 Tageszeitung der Standard

[5]  https://www.tips.at/news/lasberg/wirtschaft-politik/399132-gruene-starkregen-nach- humusabtrag-in-lasberg-hat-boden-fuer-generationen-zerstoert TIPS vom 27.07.2017