3255/J-BR/2017

Eingelangt am 08.09.2017
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Jenewein

und weiterer Bundesräte

an den Bundeskanzler

betreffend Bau einer Mauer rund um das Bundeskanzleramt

 

Seit letzter Woche beherrscht der Bau einer Mauer am Ballhausplatz die öffentliche Berichterstattung. Nach Recherchen von verschiedenen Tageszeitungen wurde bekannt, dass nach einem Sicherheitskonzept des BMI der Bau von kurzen, abgerundeten Betonblöcken mit 80 cm Höhe und dazwischen Durchgänge mit einer Breite von 1,40 m initiiert wurde. Am 7. September 2017 berichtet die Kronen-Zeitung mittels OTS, dass „Bundeskanzler Christian Kern und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) Donnerstagmittag entschieden [haben], einen Baustopp für die umstrittene Anti-Terror-Mauer vor dem Kanzleramt und der Hofburg zu verhängen.“

 

Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter hat der stellvertretende Kabinettschef des Bundeskanzlers am 5. September 2017 mitgeteilt, dass „die Evaluierung der baulichen Sicherheit auf 2015 zurück [geht]. Welche Ereignisse dazu führten, brauch ich niemanden in Erinnerung rufen.“

 

 

Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Erkenntnisse wurden dem Bundeskanzleramt vom BMI im Jahr 2015 mitgeteilt, die den Bau einer Schutzmauer am Ballhausplatz rechtfertigen?

2.    Auf welche Ereignisse des Jahres bezogen sich die Evaluierungen der baulichen Sicherheit?

3.    Waren schon im März und April 2015 konkrete Gefährdungslagen bekannt, die den Bau von LKW oder PKW abwehrenden Betonblöcken rechtfertigen?

4.    Wenn ja, welche Gefährdungslagen waren dies im Detail?

5.    Ist Ihnen bekannt, welche „Ereignisse des Jahres 2015“ Ihr stellvertretender Kabinettchef in seiner Mitteilung vom 5.09.2017 als Grund für die Evaluierung der baulichen Sicherheit angegeben hat?

6.    Wenn ja, welche waren dies?

7.    Wenn nein, warum ist Ihnen dies nicht bekannt?

8.    Halten Sie es für denkmöglich, dass dem BMI – und damit auch dem Bundeskanzleramt – im Jahr 2015 eine Gefährdungslage durch geplante Terrorakte mittels LKW und PKW bekannt waren, die der Öffentlichkeit damals verheimlicht worden sind?

9.    Hat die „Amokfahrt“ in Graz vom 20.Juni 2015 ebenfalls für „Erkenntnisse“ gesorgt, die den Mauerbau rechtfertigen?

10. Lagen oder liegen dem Bundeskanzleramt Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass mit dem Flüchtlingsstrom 2015 auch Terroristen mit konkreten Anschlagsplänen mittels LKW und PKW nach Europa eingesickert sind?

a.    Wenn nein, wie erklären Sie sich die Aussagen von Ex-Staatsschutz-Chef Gert Polli vom 25.09.2015 in der Kronen Zeitung, der davon spricht, dass in Europa bereits dutzende IS-Kämpfer eingesickert sind?

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen – abseits dem Schutz am Ballhausplatz – wurden von der Bundesregierung gesetzt, um die österreichische Bevölkerung vor diesen Verbrechern zu schützen?

11. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde vonseiten des Bundeskanzleramts der Mauerbau gestoppt?

12. Welcher Rechtsweg wurde beschritten, um den gültigen Baubescheid aufzuheben?

13. Wer hat die Errichtung der Anti-Terror-Mauer auf dem Ballhausplatz in Auftrag gegeben?

14. Wer hat die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Bewilligungen beantragt?

15. Wer hat sie erteilt?

16. Wann wurden diese Bescheide rechtskräftig?

17. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurden die sicherheitstechnischen Maßnahmen geplant und deren Realisierung in Angriff genommen?

18. Seit wann haben Sie Kenntnis vom Bau der Mauer auf dem Ballhausplatz?

19. War der Mauerbau jemals Thema im Ministerrat?

20. Bis wann wird der Rückbau dauern?

21. Welche Kosten sind der öffentlichen Hand durch den Bau entstanden?

22. Welche werden durch den Rückbau entstehen?

23. Wer trägt hierfür die Kosten?

24. Hat der laufende Wahlkampf Einfluss auf ihre Entscheidung genommen?