3260/J-BR/2017

Eingelangt am 07.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte David Stögmüller, Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur

betreffend Versteigerung von menschlichen Ahnen- und Trophäenköpfe

BEGRÜNDUNG

Am Dienstag 31. Oktober 2017 sollten im Rahmen einer Versteigerung im Aktionshaus Dorotheum in Wien menschliche Ahnen- und Trophenköpfe, sowie „Schrumpfköpfe“ versteigert werden. Diese Versteigerung sollte unter dem Titel „Tribal Arts“ geschehen[1].

Die Auktion beinhaltete Objekte u.a. aus Nigeria, Benin, Borneo, Kongo, Kamerun, den Salomonen-Inseln, Peru, Neuguinea, Indien, Tibet und den Philippinen. Sie stammen zum Großteil aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert und sollten lagen in ihren Schätzwerten bei jeweils mehreren Tausend Euro.

Bei den Auktionsobjekten handelte es sich u.a. um Skelettköpfe, die mit menschlicher Haut überzogen und mit Haaren verziert worden sind. Weiters beinhaltete die Auktion Schmuck, Waffen, Skulpturen sowie Grabbeigaben. Dabei handelt es sich um Relikte indigener afrikanischer, lateinamerikanischer und asiatischer Völker. Sie gelangten wohl zumeist als Beutekunst inmitten einer Geschichte von Versklavung, Unterwerfung, Ermordung und Ausrottung in den Besitz europäischer Kunstsammlungen und nun wird mit ihnen erneut Profit gemacht. Jeglicher Bezug zur Kolonialgeschichte, insbesondere zu der des Kolonialhandels, ist bei der Auktion abwesend.

Mittlerweile und auch auf Kritik der Wiener Grünen wurden die angesprochenen Exponate aus der Auktion zurückgezogen.[2]

Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Sind Ihnen die Versteigerung von menschlicher Überreste, insbesondere von Ahnen- und Trophäenköpfen und von so genannten Schrumpfköpfen im Auktionshaus Dorotheum bekannt?

2.    Welche konkreten gesetzlichen Auflagen müssen für die Versteigerung von Exponaten mit menschlichen Überresten wie Schädelknochen erfüllt werden?

3.    Betrifft diese konkrete Versteigerung menschlicher Leichenteile das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)[3]?

a.    Wenn ja, wie konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist für den Transport der oben angeführten Leichenteile, laut dem §15 des WLBG ein Begleitschreiben erforderlich, mit dem die Vorschriften der im Absenderland für den Transport geltenden Vorgaben erfüllt worden sind, vorhanden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn Ihnen nicht bekannt, werden Sie dem nachgehen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

5.    Wurde der Transport der Leichenteile zeitgerecht und unverzüglich schriftlich angezeigt?

a.    Wenn ja, an welche Behörde?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn nein, gibt es dazu ein Verfahren bzgl. Verwaltungsübertretung?

6.    Liegen Ihnen bzw. Ihrem Ministerium Daten über den Erwerb sowie die Herkunft dieser menschlichen Exponate vor?

a. Wenn ja, welche?

7.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um mehr Geschichtsbewusstsein und Sensibilität für den Kunsthandel zu erreichen?



[1] https://www.dorotheum.com/auktionen/aktuelle-auktionen/kataloge/list-lots/auktion/12765-tribal-art.html?currentPage=3#lot-2287882 Abgerufen am 31.10.2017

[2] http://derstandard.at/2000066915314/Dorotheum-Kunsthandel-mit-Leichenteilen Abgerufen am 31.10.2017

[3] https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2004/html/lg2004038.htm Abgerufen am 31.10.2017