3264/J-BR/2017

Eingelangt am 06.12.2017
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Anfrage

 

der Bundesräte David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BKA)

BEGRÜNDUNG

Immer wieder kommt es vor, dass MitarbeiterInnen von einem MinisterInnenkabinett in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung wechseln. Solche Wechsel sind äußerst sensibel.

Die unterfertigenden Bundesräte stellen daher folgende

ANFRAGE

1)      Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums haben seit dem Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit in eine höherwertige Verwendung in der Verwaltungshierachie innerhalb ihres Vollzugsbereichs gewechselt?

2)      Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums wurden seit dem Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu Sektionschefs innerhalb Ihres Vollzugsbereichs bestellt?

3)      Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in Ihr Kabinett jeweils ausgeübt?

4)      Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums wurden seit dem Stichtag 15. 6. 2017 während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu AbteilungsleiterInnen innerhalb Ihres Vollzugsbereiches bestellt?

5)      Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?

6)       Sind KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums seit dem Stichtag 15. 6. 2017 aus aufrechter Kabinettsmitarbeit in staatsnahe Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, gewechselt?

7)      Wenn ja, in welche?

8)       Sind KabinettsmitarbeiterInnen Ihres Ministeriums seit dem Stichtag 15. 6. 2017 aus aufrechten Dienstverhältnissen in ausgegliederte Rechtsträger im Wirkungsbereich Ihres Ministeriums gewechselt?

9)      Wenn ja, in welche?