3277/J-BR/2017

Eingelangt am 20.12.2017
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Anfrage

der Bundesräte David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Kanzleramtsministerin für Frauen, Familie und Jugend

betreffend Folgeanfrage Hilfen für junge Erwachsene in der Evaluierung des B-KJHG 2013

BEGRÜNDUNG

Die Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Familien und Jugend betreffend „Hilfen für junge Erwachsene in der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (11462/AB) beantwortet leider nicht die zentrale Frage, wie sichergestellt wird, dass in der Evaluierung erhoben wird, ob die Bestimmungen im geltenden Bundesgesetz dem Bedarf an Hilfen für junge Erwachsene gerecht werden.

Dieser Bedarf ist auch in Hinblick auf die geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass eine sinnvolle und nachhaltige Gesetzesevaluierung gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt.

Es wird in der Anfragebeantwortung nicht beantwortet, wie die gesellschaftliche Entwicklung der Ausdehnung der Jugendphase und die damit einhergehende längere Ausbildungszeit bzw. der spätere Einstieg in den Arbeitsmarkt und der spätere Auszug aus dem elterlichen Haushalt in die Evaluierung miteinbezogen werden.

Die in der Anfragebeantwortung angeführten Fragestellungen an die fallführenden Sozialarbeiter_innen erscheinen bei genauer Sicht nur bedingt geeignet für einen relevanten zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Die Frage zur Häufigkeit der Vereinbarung von Hilfen für junge Erwachsene ist wichtig, sollte jedoch mit der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die laut Gesetz ohnedies erstellt werden muss, abgedeckt sein. Die Frage nach der Beurteilung der Veränderungen in Bezug zur Verlängerung der Erziehungshilfen vor Inkrafttreten des B-KJHG 2013 hat mit ihrem rein rückblickenden Charakter keine nachhaltige zukunftsweisende Aussagekraft. Die Frage nach den Kriterien für den Abschluss von Vereinbarungen über Hilfen für junge Erwachsene bringt einen gewissen Erkenntnisgewinn, dieser reicht aber nicht aus, um das Thema nachhaltig zu evaluieren.

Die unterfertigenden Bundesräte stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie wird konkret erhoben, ob die derzeitigen Bestimmungen zu den Hilfen für junge Erwachsene im B-KJHG 2013 nachhaltig zu einem erfolgreichen Übergang in ein selbstbestimmtes, erwachsenes Leben beitragen?

 

2)    Wie wird konkret erhoben, ob es einen Bedarf an Rückkehrmöglichkeit in die Kinder- und Jugendhilfe nach dem 18. Lebensjahr im Sinne des Erhalts bereits erzielter Erfolge gibt?

 

3)    Wie wird konkret erhoben, ob die Bestimmung im geltenden Gesetz, dass Hilfen jedenfalls mit der Vollendung des 21. Lebensjahres enden müssen, dem Bedarf, im Sinne des Erhalts bereits erzielter Erfolge, gerecht wird?

 

4)    Wie wird die gesellschaftliche Entwicklung der Ausdehnung der Jugendphase, wie sie auch im aktuellen Bericht zur Lage der Jugend in Österreich eindeutig festgestellt wurde, konkret in der laufenden Evaluierung berücksichtigt?