3413/J-BR/2018

Eingelangt am 16.01.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in verschiedenen Institutionen 2017

BEGRÜNDUNG

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens eine(n) begünstigte(n) Behinderte(n) einzustellen. Kommt die DienstgeberIn diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Bereich wäre ein wichtiger Beitrag zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen. Die öffentlichen Einrichtungen gehen jedoch trotz ihrer Vorbildfunktion nicht alle mit gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer Einstellungspflicht teilweise in erschreckend hohem Ausmaß nicht nach.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Gebietskrankenkassen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 


2)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Betriebskrankenkassen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 

3)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 

a) Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungträger

b) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

c) Pensionsversicherungsanstalt

d) Sozialversicherungsanstalt der Bauern

e) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

f) Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau

g) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

h) Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats (wenn mehr als 25 DN)

 

4)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

            a)  Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich

b)  Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse

 

5)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Krankenfürsorgeanstalten erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 

6)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?


            a)  ÖGB

b)  Wirtschaftskammer Österreich und den jeweiligen 9 Länderkammern

c)  Bundesarbeitskammer und den jeweiligen 9 Länderkammern

d)  Österreichische Ärztekammer 

e)  Österreichische Zahnärztekammer (wenn über 25 DN)

f)  Österreichische Dentistenkammer (wenn über 25 DN)

g)  Österreichische Apothekerkammer 

h)  Österreichische Tierärztekammer (wenn über 25 DN)

i)  Landwirtschaftskammer Österreich

j)  Kammer der Wirtschaftstreuhänder

k)  Österreichische Rechtsanwaltskammer (wenn über 25 DN)

l)  Österreichische Notariatskammer (wenn über 25 DN)

m) Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten (wenn über 25 DN)

 

7)    Inwieweit wurde im Jahr 2017 (Stichtag 31.12. 2017) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Unternehmen erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 

a)  ORF

b)  Österreichische Post AG

c)  ÖBB

d)  Telekom Austria AG

 

8)    Was werden Sie als Ministerin unternehmen, damit gerade staatsnahe Betriebe wie zB die ÖBB Infrastruktur AG (Erfüllung 2016:-27,9%), die ÖBB Produktion GmbH (Erüllung 2016: -58,3%), die ÖBB Postbus GmbH (Erfüllung 2016: -25,8%) oder der ORF (Erfüllung 2016: -9,8%) die eine Vorbildwirkung haben, dieser auch gerecht werden?