3421/JPR-BR/2018

Eingelangt am 25.01.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Bundesrates

betreffend Clearingstelle gegen sexuelle Belästigung

BEGRÜNDUNG

 

Gewalt kann psychischer, physischer oder sexueller Natur sein und stellt nach Zahlen der WKO eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. Auch strukturelle Gewalt ist nach wie vor eine große Herausforderung und findet sich in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rollenzuschreibungen sowie Mustern zum Nachteil von Frauen wieder. Bei Gewalterfahrungen sind eine Akutintervention,  Beratung sowie Unterstützung dringend notwendig. Die Bekämpfung von Gewalt setzt unterschiedliche Maßnahmen voraus - sie müssen bei den Tätern genauso ansetzen wie Opfer dabei unterstützen, diese zu beenden und entsprechende Rechte in Anspruch zu nehmen. Diese Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn betroffene Personen auch Kenntnis davon haben und es entsprechende Stellen gibt, an welche sich diese wenden können. Im Zuge der breiten #MeToo Debatte, von der auch ehemalige Parlamentarier erfasst wurden, hat die kurzzeitige Nationalratspräsidentin Köstinger eine parlamentarische Clearingstelle angekündigt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Das Parlament ist der zentrale Ort politischen Handelns in Österreich, an dem MitarbeiterInnen und PolitikerInnen von Klubs, Parteien, Parlamentsdirektion und auch den Bundesministerien zusammen kommen. Ein wichtiger Teil des Parlaments ist der Bundesrat. Wie wollen Sie gewährleisten, dass Frauen auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich als Präsident des Bundesrates vor sexueller Belästigung und vor Übergriffen geschützt sind?

2.    Setzen Sie den Kampf gegen Gewalt an Frauen auf Ihre politische Agenda?

3.    Wann wird die angekündigte Clearingstelle installiert und werden Sie sich beim Präsidenten des Nationalrates dafür einsetzen und diesbezüglich mit ihm abstimmen?

4.    Wer kann sich an die geplante Clearingstelle wenden?

5.    Steht sie auch Betroffenen außerhalb des parlamentarischen Bereichs zur Verfügung?

6.    Wie hoch wird das Budget der Clearingstelle sein?

7.    In welcher Form erfolgt die Beteiligung von ExpertInnen?

8.    Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen es mit Bezug zum Bundesrat zu sexuellen Belästigungen oder Gewalt gegen Frauen gekommen ist?

9.    Falls ja: wie viele solche Vorfälle hat es gegeben und wann haben sie sich ereignet?

10. Werden Sie sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit und gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass österreichweit Maßnahmen der Gewaltprävention und entsprechende Beratungsstellen für Betroffene zumindest im bisherigen Ausmaß weiterhin finanziert werden?