3434/J-BR/2018

Eingelangt am 30.01.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst und Kultur

betreffend Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für EU, Kunst und Kultur 2017

BEGRÜNDUNG

 

Jede Bundesregierung muss sich auch an ihrem Umgang mit Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit messen lassen.  

Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig – allerdings braucht es klare Richtlinien, die Öffentlichkeitsarbeit von Propaganda, simpler Personen- oder Parteiwerbung oder Jubelbotschaften abgrenzen und unterscheidbar machen.

Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung für Werbung in Print, Fernsehen, Radio und Online knapp 14,8 Millionen Euro ausgegeben. 2016 stiegen diese Ausgaben um 28,7 Prozent auf fast 19 Millionen Euro. Gerade in Jahren in denen Nationalratswahlen stattfinden, ist Transparenz unverzichtbar.

Wir ersuchen Sie deshalb dringend, die Fragen präzise zu beantworten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.     Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt), der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Jahr 2017 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen) ausgegeben wurde?

 

2.     In welchen Medien (inkl. audiovisuelle Medien) wurden 2017 von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen Inserate geschaltet? (Ausweisung detailliert mit USt, aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart und Kosten)

 

3.     Wie hoch waren die Gesamtkosten aller medialen Einschaltungen im Jahr 2017 (inkl. USt )?

 

4.     An welche Medien (inkl. audiovisuelle Medien) wurden 2017 in Ihrem Ressort und den nachgelagerten Dienststellen

a)    Druckkostenbeiträge bzw.

b)    Zahlungen für Medienkooperation geleistet (bitte die Beträge detailliert mit USt ausweisen)?

 

5.     Wie hoch waren die Ausgaben für Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen, die im Jahr 2017 von Ihrem Ressort jeweils für

a)    die „Kronenzeitung“ (inkl. Bundesländerausgaben)

b)    die Zeitung „Österreich“ (inkl. Bundesländerausgaben)

c)    die Gratiszeitung „Heute“

aufgewendet wurden (inkl. USt)?

 

6.     Wie hoch waren die Gesamtausgaben (inkl. USt) für Beilagen und Sondertitel oder Inserate darin, die laut Medientransparenzgesetz nicht meldepflichtig sind?

a)    In welchen Medien erschienen die Druckbeilagen bzw die Sondertitel? (Geben Sie für jede Beilage bzw. Sondertitel die Kostenbeiträge an)

b)    Geben Sie für jede Beilage bzw. Sondertitel den Medieninhaber der Druckbeilage bzw. Sondertitel an.

c)    Geben Sie den Umfang (Art der Beilage, Seiten, usw.) und die Kalenderwoche des Erscheinens der Druckbeilage bzw. Sondertitel an.

 

7.     Haben Sie bzw. Ihr Ressort im Jahr 2017 Beiträge an andere Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeit- bzw. Informationsarbeit bezahlt oder gemeinsam mit anderen Ressorts Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Wenn ja,

a)    an welches Ressort bzw. mit welchem Ressort

b)    wofür

c)    mit welchen Gesamtkosten für Ihr Ressort?

 

8.     Hat Ihr Ressort 2017 von anderen Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit Kostenbeiträge erhalten? Wenn ja, von wem und wofür?

 

9.     Gibt es Vereinbarungen oder Verträge zwischen Ihrem Ressort und nach- bzw. ausgelagerten Dienststellen oder Betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen, die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2017 betreffend?  Wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

10.  Wie hoch waren die Ausgaben für Agenturen im Jahr 2017, die im Bereich Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Ressort tätig waren, insgesamt?

 

11.  Welche Agenturen waren

a)    im Detail mit der Abwicklung von Aufgaben Ihrer Öffentlichkeitsarbeit befasst und

b)    welche Honorare (inkl. USt) wurden dafür bezahlt?