3438/J-BR/2018

Eingelangt am 31.01.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wanzenfund beim Vizekanzler

BEGRÜNDUNG

 

Am 25.1.2018 wurde seitens des BMI und des BMLV bekannt gegeben, dass im Büro von Vizekanzler Strache ein geheimes Abhörgerät, also eine „Wanze“ gefunden worden sei.

In den folgenden Tagen gab es widersprüchliche Angaben offizieller Vertreter zu den Abläufen. Zunächst berichtete Florian Klenk, der Chefredakteur des Falters, über ein internes E-Mail, wonach die Wanze bereits am 19.12.2017 durch das Abwehramt aufgespürt worden sei. Etwas später korrigierte der Sprecher des BMLV dies dahin gehend, dass der Fund in der zweiten Jännerwoche erfolgt sei. Eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft sei damals aber nicht erfolgt. Auch die Veröffentlichung der Information geschah erst deutlich später.

Der Fall belegt nicht nur einmal mehr, dass es offenkundig massive Abstimmungsprobleme und Zuständigkeitskonflikte zwischen den Staatsschutzbehörden und dem Abwehramt gibt, sondern wirft auch Fragen über die Abhörsicherheit der österreichischen Behörden auf.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde die „Wanze“ im nunmehrigen Büro von Vizekanzler Strache bzw. früheren Büro von BM Drozda tatsächlich entdeckt?

2)    Ist es zutreffend, dass sie durch Beamte des Abwehramts entdeckt wurde?

3)    Falls ja: Weshalb führte das Abwehramt, das gesetzlich für den militärischen Eigenschutz zuständig ist, eine Untersuchung im zivilen Bundesministerium durch?

4)    Wenn es zutreffend ist, dass am 19.12.2017 zwar eine Überprüfung des Büros durchgeführt wurde, die Wanze aber erst in der zweiten Jännerwoche 2018 entdeckt wurde: wieso wurde die Wanze bei der Überprüfung am 19.12. nicht entdeckt?

5)    Wer hat die Überprüfung in der zweiten Jännerwoche durchgeführt?

6)    Wurde die Wanze zwischen dem 19.12.2017 und der zweiten Jännerwoche 2018 installiert?

7)    Lässt sich aus den Umständen und der Bauart der „Wanze“ darauf schließen, seit wann sie dort installiert war? Falls ja: seit wann?

8)    Lässt sich aus den Umständen und der Bauart darauf schließen, wer die „Wanze“ dort installiert hat? Falls ja: wer?

9)    War die „Wanze“ noch funktionstüchtig?

10) Wann erfolgte vor dem 19.12.2017 die letzte Überprüfung des gegenständlichen Büros?

11) In welchen Zeitabständen werden üblicherweise die Büros von BundesministerInnen nach Abhörgeräten durchsucht?

12) Welche Behörde ist für derartige Überprüfungen zuständig?

13) Wann wurde der Bundesminister für Landesverteidigung über den Fund informiert?

14) Wann wurde der Bundesminister für Inneres über den Fund informiert?

15) Wann wurde der Vizekanzler über den Fund informiert?

16) Wann wurde die zuständige Staatsanwaltschaft über den Fund informiert?

17) Wann wurde das BVT bzw. LVT über den Fund informiert?

18) Wann wurde Thomas Drozda über den Fund informiert?

19) In den Medien wurde auch berichtet, dass eine unbefugte Person im Büro des Vizekanzlers überrascht worden sei. Besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand zwischen diesem Vorfall und der Wanze ein Zusammenhang?

20) Wie konnte diese Person unbeobachtet bis in das Büro des Vizekanzlers gelangen?

21) Welche sicherheitstechnischen Konsequenzen wurden aus diesem unbefugten Eindringen gezogen?

22) Konnte mittlerweile geklärt werden, um wen es sich bei dieser Person handelte? Falls ja: um wen?

23) Wer hat entschieden, den Wanzenfund am 25.1.2018 zu veröffentlichen?

24) Wieso erfolgte die Veröffentlichung gerade am 25.1.2018 und nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Fund?

25) Können Sie ausschließen, dass die Veröffentlichung bewusst zeitnah mit der Landtagswahl in Niederösterreich erfolgte?

26) Welche Konsequenzen wurden aus dem Wanzenfund gezogen, um für die Zukunft – insbesondere auch im Hinblick auf die österreichische Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 – einen ausreichenden Schutz der österreichischen Bundesregierung gegenüber Abhörmaßnahmen zu gewährleisten?