3444/J-BR/2018

Eingelangt am 06.02.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2017

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist eine dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gemäß dem § 3 BFA-G gehört die Vollziehung des BFA-Verfahrensgesetzes, des Asylgesetzes 2016, des 7.,8., und 11. Hauptstückes des Fremdenpolizeigesetzes und die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes-Bund zu den Aufgaben. Kernkompetenzen des BFA sind Niederlassung, Fremdenwesen und Asylangelegenheiten.

Um diesen sensiblen Bereichen zu evaluieren, benötigen wir valide Daten.

Daher stellen die unterfertigenden BundesrätInnen folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Asylanträge wurden 2017 gestellt?

a.    Wie viele davon wurden zum Verfahren zugelassen?

b.    In wie vielen Fällen wurde 2017 eine Asylentscheidung in erster Instanz getroffen? (Aufgelistet nach Außenstellen)

2.    Wie viele der Asylanträge im Jahr 2017 wurden im Rahmen des durch das BFA gesetzten „Fast-Track“ Schwerpunktes beschleunigt geführt?

3.    Wie lange dauerten die erstinstanzlichen Asylverfahren im Jahr 2017 im Durchschnitt?

4.    Wie lange dauerten die mit „Fast-Track“ abgewickelten Verfahren im Jahr 2017 im Durchschnitt?

5.    Wie lange dauerten die ohne „Fast-Track“ abgewickelten Verfahren im Jahr 2017 im Durchschnitt?

6.    Wie viele Asylanträge wurden 2017 negativ vom BFA entschieden? Geben Sie dabei auch die negativen Entscheidungen (jeweils Anzahl und Prozentanteil) aufgelistet nach den Außenstellen des BFA’s an.

7.    Wie viele der negativ erstinstanzlich beschiedenen Anträge durch das BFA wurden 2017 beim BVwG angefochten (jeweils Anzahl und Prozentanteil)?

a.    Wie viele davon wurden vom BVwG aufgehoben/abgeändert?

b.    Wie viele davon wurden vom BVwG zurückverwiesen? Geben Sie auch die häufigsten Gründe für die Zurückverweisung der Anträge an (Fehler in der Übersetzung, Verfahrensfehler, notwendige Ermittlungen im ersten Verfahrensgang nicht durchgeführt, usw.).

8.    Wie hoch war die Quote der beim BVwG angefochtenen, erstinstanzlich negativ beschiedenen Anträge des BFA seit dem Jahr 2014? (Unterteilen Sie in aufgehoben/abgeändert und zurücküberwiesen, jährlich seit 2014 und jeweils in Anzahl und Prozentanteil)

9.    Wie viele MitarbeiterInnen sind im BFA und seinen Außenstellen beschäftigt (Stand 31.12.2017)?

a.    Wie viele davon in den einzelnen Bundesländern/Außenstellen (unterteilt in Vollzeit/Teilzeit)?

b.    Wie viele davon sind sogenannte „Caseowner“ (Entscheider/in) bei Asylanträgen?

c.    Wie viele dieser „Caseowner“ (Entscheider/in) weisen ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften auf?

d.    Wie viele dieser „Caseowner“ (Entscheider/in) weisen ein abgeschlossenes Studium einer anderen Studienrichtung auf?

e.    Wie viele dieser „Caseowner“ (Entscheider/in) weisen als höchsten Bildungsabschluss die Matura auf?