3445/J-BR/2018

Eingelangt am 06.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Entzug von Wunschkennzeichen

BEGRÜNDUNG

 

Auto-Wunschkennzeichen sind meist lustig gemeint und personalisieren ein KFZ. In Österreich sind diese Kennzeichen nach eigener Wahl möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Eine Einschränkung von Zahlen- und Buchstabenkombinationen wurden mit der Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 im Jahr 2015 erlassen. Vergebene Nummerntafeln sind 15 Jahre gültig. Die Erlöse aus der Vergabe fließen dem Verkehrssicherheitsfonds zu.

Normalerweise erregen Wunschkennzeichen keine Aufmerksamkeit. Dennoch passiert es, dass gerade Autokennzeichen als Erkennungsmerkmal für Rechtsextreme herhalten müssen. So wurde in kürzester Vergangenheit in Salzburg ein 44-Jähriger verurteilt, der mehrere Jahre lang in Salzburg mit einem Autokennzeichen mit den Ziffern „88“ unterwegs war[1]. „88“ steht in rechtsextremen Kreisen für die achte Zahl im Alphabet – dementsprechend steht 88 für „HH“, das wiederum ist ein Synonym für den Hitlergruß „Heil Hitler“.

Die letzten Tage hat es wieder Aufregung um ein Wunsch-Kennzeichen im Bundesland Salzburg gegeben. Dort ist ein Flachgauer FPÖ-Funktionär mit einem Wunsch-Autokennzeichen mit der Zahl „88“ unterwegs[2]. Ob dieses Kennzeichen seiner Gesinnung entspricht, müssen natürlich parteiinterne Gremien und Behörden prüfen. Dennoch postete der Politiker Bilder seines Autos mit dem oben angeführten Kennzeichen öffentlich auf Facebook. Einer seiner Freunde kommentierte darauf, dass zwar die Buchstaben am Kennzeichen nicht die Initialen Hitlers seien, dafür „ist die 88 ein Gruß an Adolf“. Diesen Kommentar versah der FPÖ-Politiker wiederum mit einem „Gefällt mir“, was die bewusste Verwendung des Nazi-Codes nahe legt. Der Kommunalpolitiker erwähnt gegenüber dem Kurier, dass er das Nummernschild auf jeden Fall behalten wolle.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Können Wunsch-Autokennzeichen innerhalb der 15-Jahre Frist eingezogen werden?

a.    Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

2)    Welche konkreten Buchstabenkombinationen oder Buchstaben-Zifferkombinationen sind verboten?

3)    Arbeitet Ihr Ministerium aktuell an einer Novellierung der verbotenen Buchstabenkombination oder Buchstaben-Zifferkombination?

a.    Wenn ja, inwiefern?

4)    Wie viele Anträge gemäß § 48a Abs. 8a Kraftfahrgesetz 1967[3] auf neuerliche Zuweisung wurden seit 09. Juli 2015 aufgrund § 48a Abs. 2 lit. d abgewiesen?

a.    Geben Sie auch den Grund der Abweisung an.

5)    Wie viele Wunschkennzeichen, die eine „lächerliche oder anstößige Buchstabenkombination oder Buchstaben-Zifferkombination“ vorweisen, dürfen zurzeit an einem Fahrzeug geführt werden?

a.    Geben Sie bitte die konkrete Anzahl aufgeschlüsselt pro Kategorie entsprechend Frage 2) an.

b.    Wenn möglich, aufgegliedert in Bundesländer

 



[1] Die Oberösterreichischen Nachrichten (2017): Mit "Nazi"-Kennzeichen unterwegs: 44-Jähriger verurteilt. 16.11., bezogen unter: http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Mit-Nazi-Kennzeichen-unterwegs-44-Jaehriger-verurteilt;art58,2737069 (Zugriff: 05.02.2018)

[2] Kurier.at (2018): FPÖ-Politiker hat „88“ auf Wunschkennzeichen. 20.01., bezogen unter: https://kurier.at/chronik/oesterreich/wirbel-fpoe-politiker-hat-88-auf-wunschkennzeichen/307.509.080 (Zugriff: 05.02.2018)

[3] Kraftfahrgesetz 1967. In: BGBl. I Nr. 72/2015